Frauenring: Wo bleibt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung?

Monitoringbericht zur Kinderbildung- und betreuung zeigt erstmals, dass Vollzeitarbeit vielfach nicht möglich ist – es braucht den Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr!

„Der heute präsentierte erste Monitoringbericht zur Kinderbildung- und betreuung zeigt, wie groß und regional unterschiedlich der Handlungsbedarf für den Ausbau der Kinderbetreuung wirklich ist. Wenn es nur für 52% der Kinder einen Betreuungsplatz gibt, der für die Eltern mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist, muss rasch gehandelt werden“, fordert Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

„Es kann nicht sein, dass einerseits die hohe Teilzeitbeschäftigung kritisiert wird, andererseits Frauen oftmals aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten einfach keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen können“, so Frieben.

„Rasches Handeln heißt den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr umzusetzen und damit den notwendigen Turbo für den Ausbau zu bringen, weil der Zugang zu einer ganztägigen Berufstätigkeit besonders für Frauen den sicheren Weg zur eigenständigen, wirtschaftlichen Absicherung bedeutet“, so Klaudia Frieben abschließend. 

Klaudia Frieben
Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings
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Tel. 0664/6145800

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