Dringender Handlungsbedarf bei der Betriebsübergabe in der Tourismusbranche

Gesetzesinitiativen zur Erleichterung der Betriebsübergabe

Die bevorstehenden Betriebsübergaben in der Tourismusbranche, geplant von drei Vierteln der Betriebe innerhalb der nächsten zehn Jahre, stehen vor enormen Herausforderungen. Insbesondere in 2024 planen 17 % der Unternehmen eine Übergabe, wobei mehr als die Hälfte (56 %) eine familieninterne Lösung anstrebt. Ein Fünftel der Übergaben soll extern erfolgen. Dies geht aus aktuellen Branchendaten hervor.

Die komplexe und oft wenig nachvollziehbare Regelungsdichte sorgt für hohen Beratungsbedarf bei Übergebern und Übernehmern und führt zu Verzögerungen im Übergabeprozess. Besonders die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Planung des Übergabeprozesses sowie steuerliche Belastungen stellen signifikante Hürden dar. Hinzu kommt die Problematik der Kreditfinanzierung, welche sowohl für Übergeber als auch für Übernehmer ein Hindernis darstellt.

VORGESCHLAGENE GESETZESINITIATIVEN ZUR ERLEICHTERUNG DER BETRIEBSÜBERGABE

Ein neues Grace-Period-Gesetz, das Ende 2024 Inkrafttreten sollte, könnte entscheidende Verbesserungen bringen:

* RECHTSSICHERHEIT: Sicherstellung von steuerlicher Rechtssicherheit bei familieninternen Unternehmensübergaben.
* VERWALTUNGSVEREINFACHUNG: Vereinfachungen im Gewerberecht zur Erleichterung der Betriebsübergabe.
* ENTBÜROKRATISIERUNG: Senkung der Kosten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ist auch die steuerneutrale Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert, die seit dem 1. Juli 2023 möglich ist, ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Regelung verbessert die Eigenkapitalquote und die Kreditwürdigkeit der Betriebe erheblich.

STEUERLICHE UND FINANZIELLE MASSNAHMEN ZUR STABILISIERUNG

Die derzeitige hohe Eigenkapitalintensität, kombiniert mit hohen Fixkosten und spezifischen Gästebedürfnissen, belastet die Branche zusätzlich. Eine befristete Übergangsregelung bis Ende 2025, die eine AUFWERTUNG DES VERMÖGENS ZU EINEM VIERTEL-STEUERSATZ erlaubt, könnte eine wesentliche Erleichterung darstellen und die Bonität der Unternehmen langfristig stärken.

Ein Antrag zur Umsetzung dieser Regelung liegt bereits im Tourismusausschuss vor. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die STEUERBELASTUNG AUS DER AUFWERTUNG KOMPLETT ENTFÄLLT, WENN DER BETRIEB MINDESTENS FÜNF JAHRE VOM NACHFOLGER FORTGEFÜHRT WIRD.

FAZIT

Die Tourismusbranche steht vor einer kritischen Phase, in der schnelles und effektives Handeln erforderlich ist, um die anstehenden Betriebsübergaben zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Die vorgeschlagenen Gesetzesinitiativen sind entscheidende Schritte zur Bewältigung dieser Herausforderungen.

Prodinger Tourismusberatung
Thomas Reisenzahn
t.reisenzahn@prodinger.at

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