Welt-Zugvogeltag (11. Mai): Forderung nach Ende der Jagd auf Zugvögel in Österreich

Erster Erfolg des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz: gefährdete Turteltaube wird ab heuer in Österreich nicht mehr bejagt!

Auf ihrem Zug zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten sind die Vögel vielerlei Gefahren ausgesetzt. Eine, die sehr leicht unterlassen werden könnte, ist die Jagd. Nicht nur im Mediterranraum, auch in Österreich werden jedes Jahr knapp 200.000 Vögel von Jägern getötet, darunter viele Zugvögel, und das sogar während des Frühjahrszuges. Ein Lichtblick: Vor wenigen Tagen kündigten NÖ und Wien an, dass die Jagd auf die besonders gefährdete Turteltaube beendet wird – ein erster Erfolg des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“. Dieses fordert ein ökologie- und tierschutzkonformes Bundes-Jagdgesetz, das die Jagd auf Zugvögel massiv reduziert. 

In den vergangenen Jahren wurde die Turteltaube noch im Burgenland, in Niederösterreich und in Wien bejagt. Überall sonst in Mitteleuropa war die Langstreckenzieherin, die jährlich zwischen ihrem Brutgebiet in Europa und ihrem Überwinterungsgebiet in der Sahelzone pendelt, bereits vor den Schrotflinten sicher. Nun zieht auch Österreich nach: Das Burgenland machte zu Jahresbeginn den Anfang und in dieser Woche kündigten auch NÖ und Wien an, die Turteltaube ganzjährig zu schonen. Ein wichtiger Fortschritt für den Artenschutz, dem weitere folgen sollen. 

Auch Tafelente und Spießente sind europaweit gefährdet und sollten umgehend aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden. Die Spießente ist noch in drei Bundesländern (B, K, NÖ) jagdbar, die Tafelente sogar in sieben. „Warum? Dafür gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund. Wir brauchen ein Bundes-Jagdgesetz, das diese Länderwillkür beendet“, betont Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“. 

„Auch die Jagd auf Bekassine und Wachtel während ihres Herbstzuges im Burgenland entbehrt einer vernünftigen Rechtfertigung und sollte ohne Verzug beendet werden. Lebende Vögel dürfen nicht als Zielscheiben missbraucht werden“, bekräftigt Winkelmayer. 

Nicht einmal auf dem Frühjahrszug in die Brutgebiete sind alle Vögel vor Beschuss sicher, wenn sie Österreich durchqueren. Obwohl die EU-Vogelschutzrichtlinie in dieser Periode die Jagd generell untersagt, werden durchziehende Ringeltauben in drei Bundesländern (Burgenland, Oberösterreich, Steiermark) und durchziehende Kormorane in Salzburg bejagt. 

„Wir sollten als Gesellschaft nicht länger dulden, dass mit unseren Zugvögeln so umgegangen wird“, so Winkelmayer. „Wir werden mit unserem Volksbegehren alles daransetzen, Österreich zu einem Land zu machen, in dem Zugvögel vor Schrotflinten sicher sind.“ 

Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

Tierschutz Austria
Jonas von Einem
Leitung Kommunikation
+43 699 16604075
Jonas.voneinem@tierschutz-austria.at
www.tierschutz-austria.at

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