Singer: Spekulation mit gemeinnützigem Vermögen wird Riegel vorgeschoben

ÖVP-Wohnbausprecher: Rechtliche Klarstellung bewirkt, dass gemeinnützig erwirtschaftetes Vermögen dem wohnungswirtschaftlichen Kreislauf nicht entzogen werden kann

Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Im Regierungsprogramm sprechen wir uns klar und deutlich gegen Spekulationsversuche mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen aus. Eine zentrale Maßnahme, mit der Spekulationen unterbunden werden können, setzen wir nun im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes um“, so ÖVP-Wohnbausprecher Abg. Johann Singer heute, Donnerstag, anlässlich der Aufnahme der Ausschussberatungen zum Budget 2018/19.

Konkret wird durch eine Änderung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz klargestellt, dass Vereinbarungen über den Erwerb von Anteilen an Unternehmungen, deren überwiegender Geschäftszweck der mittelbare oder unmittelbare Erwerb sowie das mittelbare oder unmittelbare Halten und Verwalten von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen ist, der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen -ansonsten sind sie rechtsunwirksam. Auf diese Weise würden Umgehungsgeschäfte wirksam verhindert bzw. werde sichergestellt, dass gemeinnütziges Vermögen dem wohnungswirtschaftlichen Kreislauf erhalten bleibt. „Wir halten außerdem klar fest, dass diese Regelung auch auf alle noch zu entscheidenden Rechtsfälle anzuwenden ist“, ergänzt Singer.

Für den ÖVP-Wohnbausprecher ist die gemeinnützige Wohnungswirtschaft „eine tragende Säule der österreichischen Wohnbaulandschaft“. Denn schließlich lebe jede sechste Österreicherin bzw. jeder sechste Österreicher in einer von einer Gemeinnützigen errichteten und/oder verwalteten Wohnung und profitiere dadurch von besonders günstigen Mieten. „Die günstigen Wohnungsmieten sind vor allem deshalb möglich, weil Steuergelder in den gemeinnützigen Bauten stecken. Auf keinen Fall können wir zulassen, dass Steuergelder für gewinnorientierte Unternehmungen zweckentfremdet werden“, betont Singer.

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes wird auch das Bundesgesetz, mit dem die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) eingerichtet wird, novelliert. „Durch die Änderungen ermöglichen wir es den Ländern, mithilfe der WBIB bedarfsgerecht für leistbares Wohnen zu sorgen. Denn die Länder können das Instrument zielgerichteter innerhalb einer bestehenden und bewährten Struktur einsetzen, wodurch insgesamt Haftungen und Kosten reduziert werden“, ist Singer überzeugt.
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