AUVA: Es droht ein Kahlschlag in der unfallchirurgischen Versorgung

Budgetkürzen würden unweigerlich zu Leistungseinschränkungen führen – Regierung agiert „leichtfertig“

Wien (OTS) – Vor fehlenden Versorgungskapazitäten in der Unfallchirurgie in Österreich warnten heute, Montag, die Wiener Ärztekammer und die Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie. Würde es zu einer Zerschlagung der AUVA kommen, drohe ein „Kahlschlag in der unfallchirurgischen Versorgung“. ****

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres verwies dabei auf die hervorragende Unfallversorgung von ungefähr 400.000 Österreicherinnen und Österreichern pro Jahr durch die elf AUVA-Einrichtungen in Österreich, die aufgrund der Pläne der Regierung „leichtfertig aufs Spiel gesetzt“ werde. Allein in Wien würden in etwa 50 Prozent der Unfallopfer in den AUVA-Unfallkrankenhäusern behandelt – das könne nicht ohne Weiteres von den anderen Wiener Krankenhäusern übernommen werden.

Für Szekeres ist es unverständlich, dass die Regierung nicht die Reformvorschläge der AUVA für die im Regierungsprogramm bis Jahresende eingeforderten Einsparungsziele abwartet. „Das wäre, wie wenn ein Arzt einem Kranken zwar eine Erstdiagnose erstellt, dann aber auf jede weitere Behandlung verzichtet, weil er davon ausgeht, dass der Patient am Ende des Jahres sowieso verstirbt, anstatt ihn mit passender Therapie und Rehabilitationsmaßnahmen bei seinem Genesungsprozess zu begleiten.“

Grundsätzlich zu hinterfragen ist die im Regierungsprogramm geforderte halbe Milliarde Euro an Einsparungen. Bei diesem Betrag handle es sich um fast 40 Prozent des AUVA-Budgets. „Fällt dieser Betrag weg, sind Leistungseinschränkungen oder Schließungen von Einrichtungen unumgänglich.“ Der Bedarf an den Leistungen der AUVA-Spitäler und Rehabilitationszentren würde deswegen aber nicht geringer werden, und somit würden die Kosten an anderer Stelle im Gesundheitssystem – etwa bei den anderen Krankenkassen sowie den Bundesländern – wieder auftauchen.

Volkswirtschaftlich gesehen ein Nullsummenspiel

Hier fehlt es laut Szekeres an Konzepten, da sowohl Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein als auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache offenbar die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen nicht schließen wollen, wie sie öffentlich versichert haben.

Volkswirtschaftlich gedacht brächte das keine Einsparungen und wäre somit ein Nullsummenspiel. Andererseits sind die 500 geforderten Einsparungs-Euromillionen genau der Betrag, um den es bei der angekündigten Senkung der Arbeitgeberbeiträge für die Unfallversicherung von 1,3 Prozent auf 0,8 Prozent geht.

Der Wunsch nach niedrigeren Beiträgen könnte nach hinten losgehen. Szekeres: „Würde die AUVA zerschlagen und somit die Unfallversicherung die Kosten der Behandlung und Nachbehandlung von Arbeitsunfällen nicht mehr decken, könnten Arbeitsunfallopfer diese Kosten zukünftig bei ihren Arbeitgebern einklagen.“ Diesen Zustand wünsche sich niemand, wie im Übrigen auch Vertreter der Wirtschaft bestätigen, denn: „Die AUVA wird auch aus diesem Grund von Arbeitgeberseite finanziert, um sich selbst vor Haftungsansprüchen nach Arbeitsunfällen zu schützen“, so Szekeres.

Unverzichtbar für die Versorgung verunfallter Menschen

Für die Versorgung verunfallter Menschen sind die AUVA-Unfallspitäler und Rehabilitationseinrichtungen unverzichtbar. Laut Szekeres müssten bei Auflösung der AUVA andere Träger diese Krankenhäuser übernehmen. Die Finanzierung könnte dann durch Länder und/oder Krankenkassen erfolgen, „nur haben weder die Krankenkassen das benötigte Geld zur Verfügung noch können die Länder ohne Aufschnüren der sogenannten 15a-Vereinbarung und höhere Zuwendungen aus dem Bundesbudget die Kosten tragen“, so Szekeres. Auch sind die Mehrkosten für den Betrieb dieser Einrichtungen nicht budgetiert, „und hier wäre der Finanzminister gefordert“.

Finanzieren könnte man die Einrichtungen aus dem Budget und/oder durch Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. „In beiden Fällen wäre ein Weiterbetrieb der Einrichtungen möglich, aber es würden die Kosten von Arbeitgeberseite zu den Versicherten beziehungsweise Steuerzahler verschoben“, so Szekeres, der bezweifelt, dass dies „im Sinne der Menschen in Österreich“ sei. (hpp)

(Forts.)

Ärztekammer Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
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