WKÖ-Schneider: Rechtssicherheit für Forschung mit personenbezogenen Daten gegeben!

Balance aus datenschutzrechtlichem Rahmen und Interessen der forschenden Wirtschaft gewahrt – Praxisnahe Regelungen im Sinne der forschenden Unternehmen

Wien (OTS) – „Die vorliegende Regelung im Wissenschafts- und Forschungsbereich, insbesondere im Forschungsorganisationsgesetz, nämlich die Anwendung der Öffnungsklausel für wissenschaftliche Forschung im Rahmen der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung, wahrt die notwendige Balance aus datenschutzrechtlichem Rahmen und den Interessen der forschenden Wirtschaft. Diese folgt den Grundsätzen der Anonymisierung von Daten und ermöglicht Rechtssicherheit insbesondere für bereits bestehende Datensammlungen“, betonte heute, Mittwoch, der Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung der WKÖ, Christoph Schneider. In der Diskussion müsse jedenfalls zwischen dem Datenschutzanpassungsgesetz für Wissenschaft und Forschung und jenem für Gesundheit unterschieden werden.

Österreichs Ziel, einer der führenden Innovationsstandorte zu werden, hängt in nicht unwesentlichem Maße davon ab, wie aktuell das Datenmaterial ist, mit dem geforscht werden kann. Gerade im Bereich von Bio-Tech werden immer maßgeschneidertere Forschungsergebnisse verlangt, sodass praxisnahe Regelungen, die künftig auf Grundlage der sehr strengen DSGVO basieren, zu begrüßen sind, weil sie für die Wirtschaft von heute ein Wettbewerbsfaktor sind. Gleichzeitig besteht künftig ein sehr enges Korsett, in dem sich die Unternehmen in Hinblick auf die Verwendung von Daten bewegen dürfen – die möglichen Geldstrafen sind empfindlich hoch. Aus Sicht der forschenden pharmazeutischen Unternehmen etwa stand die Verwendung von ELGA-Daten nie im Zentrum, sondern im Fokus steht die Wettbewerbsgleichheit der klinischen Forschung – Stichwort Medikamentenzulassung – im internationalen Vergleich.

Schneider betont, dass es bezüglich der datenschutzrechtlichen Grundlage unerheblich sein sollte, ob die Forschung an Hochschulen, staatlichen Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen stattfindet. “Aus Sicht der Wirtschaft schafft der Gesetzgeber im Wissenschafts-und Forschungsbereich einen vernünftigen Rahmen, der die Rechte des Einzelnen wahrt, gleichzeitig die forschenden Unternehmen in ihrer Tätigkeit aber nicht beschränkt“, so Schneider abschließend. (PWK258/us)

Stabsabteilung Wirtschaftspolitik
Dr. Christoph Schneider
Telefon: +43 5 90 900 4499
Mobil: 0664/817 9081
christoph.schneider@wko.at

Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender