BI Althangrund ad Novelle zur Bauordnung: Kippt mögliche Ausnahmeregelung das Leistbare Wohnen über dem Franz-Josefs-Bahnhof?

Äußerung von GR Chorherr zu Ausnahmeregelungen beim 2/3 geförderten Wohnbau sorgt für Aufregung: wird Althangrund zum komplexen und städtebaulich wünschenswerten Vorhaben?

Wien (OTS) – Derzeit verhandeln Bezirk und Stadt mit dem Investor
6B47 über die zu erbringenden Leistungen im Gegenzug für eine
höherwertige Flächenwidmung, die eine Bebauung bis zu umstrittenen
58m erlaubt. Laut dem Städtebaulichen Leitbild sollen mindestens 50%
der Wohnfläche sozial gebunden sein – das entspricht 30.000qm BGF.

Die jüngsten Aussagen von GR Mag. Christoph Chorherr im
Zusammenhang mit Ausnahmen zur 2/3 Förderungs-Regelung machen die
Bürgerinitiative hellhörig. Laut ORF-Bericht betrifft die
Ausnahmeregelung auch „gewünschte städtebauliche Projekte“, die sonst
nicht und in der entsprechenden Qualität nur schwer zu finanzieren
wären. „Die Überbauung von Bahngleisen ist zum Beispiel sehr teuer“.
Hier kann die Stadt auf den geförderten Anteil verzichten.

Die Bürgerinitiative befürchtet demnach eine deutliche Reduktion
des sog. “Leistbaren Wohnens” über dem Franz-Josefs-Bahnhofs und
damit eine weitere Verschärfung der angespannten Situation am
Alsergrunder Wohnungsmarkt.

Bürgerinitiative “Lebenswerter Althangrund”
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