Tojner-Anwälte: Wo es kein Delikt gibt, gibt es auch keine Täter!

Wien (OTS) – Michael Tojners Rechtsvertreter (Liebenwein Rechtsanwälte unter Beiziehung des Strafrechtsexperten Prof. Brandstetter) erinnern das Land Burgenland daran, dass die nunmehr „kritisierten“ Entschädigungen und Zahlungen vom Land Burgenland im Rahmen eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens selbst festgelegt wurden – und das unter Beiziehung unabhängiger Experten.

Die Behauptungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung gehen von völlig falschen Prämissen aus. Die behauptete Differenz in der Bewertung der Liegenschaften ergibt sich, abgesehen von der dynamischen Marktentwicklung, in dieser Dimension nur dann, wenn man die Bewertungsgrundsätze des WGG nicht beachtet. Daher sind die von den Burgenländern jetzt behaupteten Bewertungen unbrauchbar und der von ihnen behauptete Schaden nicht real. Es lagen damals Gutachten vor, die vom Land Burgenland als Aufsichtsbehörde eigenverantwortlich geprüft wurden und die als Basis für die zu leistenden Zahlungen an das Land herangezogen und in einem Verwaltungsverfahren rechtskräftig festgesetzt wurden.

Es gibt im gesamten Verwaltungsakt über den Entzug der Gemeinnützigkeit weder bei Gesfö und Riedenhof, aber auch bei Pannonia nicht den geringsten Hinweis auf irgendwelche Täuschungshandlungen. Michael Tojner war mit den Beamten des Burgenlandes nicht einmal in Kontakt.

Auch wenn behauptet wird, er wäre Treugeber der involvierten Gesellschaften gewesen, ändert dies nichts an den Tatsachen. Wo es kein Delikt gibt, gibt es auch keine Täter, egal, ob sie wirtschaftlich betrachtet treuhändisch agiert haben oder nicht.

Das Land Burgenland hat die Verfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit unter eigener Verantwortung geführt und sich dabei namhafter Experten bedient. Wenn nun darauf spekuliert wird, man könnte das Verwaltungsverfahren mit der Behauptung strafbarer Tatbestände wieder aufnehmen und dann höhere Entschädigungssummen per Bescheid festsetzen, dann grenzt das streng genommen an eine Verleumdung. Dazu kommt, dass es zu Pannonia bereits ein Strafverfahren gab, das 2012 eingestellt wurde.

Liebenwein Rechtsanwälte GmbH
Mag.a Stefanie Liebenwein
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