HZA-RO: Zoll kontrolliert bundesweit BaustellenBundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Rosenheim, Weilheim, Traunstein (ots) – Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung prüften 75 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim am 9. Mai 2019 Großbaustellen des Baugewerbes. Dabei wurden fast 400 Arbeiter zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt

Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung. In 48 Fällen sind Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich.

Insbesondere muss in 15 Fällen nachgeprüft werden, ob hier Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden, zehn davon stehen im Zusammenhang mit der sogenannten Scheinselbständigkeit. Zudem konnten die Beamten vier Verstöße gegen das Ausländerrecht bzw. unerlaubter Arbeitsaufnahme feststellen.

Bereits seit dem Jahr 1996 ist das Bauhauptgewerbe von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland, Mindestlöhne von 12,20 Euro bis 15,20 Euro je Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zur grenzüberschreitenden Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.



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