BPOLD-B: Drei Haftbefehle an einem Tag

Frankfurt (Oder) (ots) – Bundespolizisten nahmen am Pfingstsonntag drei mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. Zwei von ihnen kamen ins Gefängnis. Der dritte Mann konnte seine Geldstrafe begleichen.

Die erste Feststellung gelang einer Bundespolizeistreife gegen 4:30 Uhr in einem Reisebus auf der Bundesautobahn 12. Bei der Überprüfung eines 27-jährigen georgischen Staatsangehörigen deckten die Beamten auf, dass die Staatsanwaltschaft Tübingen im Januar dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Rottenburg am Neckar verurteilte den Gesuchten im Dezember 2018 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat. Die Beamten verhafteten den Mann und brachten ihn zum Haftantritt in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Den zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamten gegen 4:45 Uhr wiederum auf der BAB 12. Dort kontrollierten die Bundespolizisten einen 26-jährigen moldawischen Staatsangehörigen als Mitreisenden eines Kleinbusses. Bei der Überprüfung des Mannes kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof von Februar 2019 ans Licht. Das Amtsgericht Hof verurteile den 26-Jährigen im Mai des letzten Jahres wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 800 Euro oder 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte konnte die geforderte Geldstrafe begleichen und danach seine Reise fortsetzen.

In einem Kleintransporter auf der BAB 12 vollstreckte eine Bundespolizeistreife gegen 12:30 Uhr einen weiteren Haftbefehl. In dem Fahrzeug saß ein 30-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, nach dem das Amtsgericht Tiergarten seit April dieses Jahres mit einem Untersuchungshaftbefehl fahndete. Da der Mann zu seiner Hauptverhandlung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen nicht vor Gericht erschien, ordnete das Amtsgericht Tiergarten die Untersuchungshaft an. Beamte nahmen den 30-Jährigen fest und übergaben ihn im Anschluss an den Zentralgewahrsam der Berliner Polizei.



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