HALBJAHRESBILANZ: AK NÖ HOLTE 26 MILLIONEN EURO FÜR BESCHÄFTIGTE

AK NÖ-Präsident Markus Wieser: „Top-Beratungsthemen waren Lohn und Gehalt, Gehaltszettel, Endabrechnung, Einstufung“ / Zunehmend Probleme bei All-in-Verträgen

St. Pölten (OTS) – 76.549 ArbeitnehmerInnen hat die AK Niederösterreich in den ersten sechs Monaten des Jahres geholfen. „Für diese Mitglieder haben wir mehr als 26 Millionen Euro erkämpft“, erklärte AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser bei der Halbjahresbilanz-Pressekonferenz am Donnerstag im ArbeitnehmerInnenzentrum der AK Niederösterreich in St. Pölten. „Häufig ging es um Leistungen, die die ArbeitnehmerInnen erbracht haben, die aber nicht bezahlt wurden“, so Wieser. Besonders problematische All-in-Verträge beschäftigen derzeit die ExpertInnen der Arbeiterkammer. „Zwei Drittel der laufenden gerichtlichen Arbeitsrechtsfälle bei den Landesgerichten in NÖ betreffen Fälle, die über die AK Niederösterreich Rechtsschutz erhalten. Das zeigt ganz deutlich, dass unsere Mitglieder den Weg zu uns finden und unsere Leistungen in Anspruch nehmen“, so Wieser.

Neben Wieser nahmen auch Doris Rauscher-Kalod, die Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht der AK Niederösterreich, und Thomas Kaindl, der Leiter der Abteilung Regionale Aufgaben der AK Niederösterreich, an der Pressekonferenz teil. Sie präsentierten zwei exemplarische Fälle, mit denen die Arbeits- und Sozialrechts-ExpertInnen der AK beschäftigt waren:

Eine heute 33-jährige Kellnerin begann im November 2017 in einer Pizzeria zu arbeiten. Der Dienstgeber vereinbarte mit ihr einen All-in-Vertrag. Sie sollte demnach 1.200 Euro pro Monat erhalten -ganz egal, wie viel sie zu arbeiten hat. Nach einem Jahr beendete die Frau ihr Dienstverhältnis in der Pizzeria und wandte sich an die Bezirksstelle Zwettl der AK Niederösterreich. Dort erkannten die ExpertInnen, dass der Kellnerin Überstunden, Feiertagsentgelt, Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld vorenthalten worden waren. Nach Intervention der AK Niederösterreich beim ehemaligen Dienstgeber der Frau erhielt sie die ihr zustehenden 3.439,23 Euro ausbezahlt.

„Häufig sind ArbeitnehmerInnen schon bei Beginn ihrer Arbeitstätigkeit konfrontiert mit vertraglichen Bestimmungen, die oft schwer verständlich sind und erst im Laufe der Tätigkeit oder bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses beträchtliche Konsequenzen haben. Jede/r ArbeitnehmerIn bekommt eine Grundeinstufung nach Ausbildung, Vordienstzeiten etc. So wird das Grundgehalt laut Kollektivvertrag festgelegt, alles darüber hinaus kann als All-in vereinbart werden und deckt meist Mehr- und Überstunden ab. Allerdings nicht unendlich“, so Rauscher-Kalod. „Sind in einem Zeitraum – im Regelfall ein Jahr – durchschnittlich mehr Überstunden angefallen, als ausbezahlt wurden, so kann der Differenzbetrag nachgefordert werden – wie das im geschilderten Fall auch erfolgreich getan worden ist.“

In einem anderen Fall wurde einer Hotelbeschäftigten nach 24 Tagen Beschäftigung mitgeteilt, dass das Dienstverhältnis noch am selben Tag beendet sei. Der jungen Frau wurde seitens des Dienstgebers erklärt, dass die Probezeit verlängert wurde und somit die Vorgehensweise rechtmäßig sei. Die Frau wandte sich an die Bezirksstelle Lilienfeld der AK Niederösterreich, die für ihr Mitglied beim ehemaligen Dienstgeber intervenierte. Nach Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bekam die Frau die ihr zustehenden 2.758,37 Euro auf ihr Konto überwiesen.

„Der Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe sieht eine Probezeit im Ausmaß von zwei Wochen vor. Zweck der Probezeit ist, in einem kurzen Zeitraum als Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeit gemeinsam zu erproben und auch eine sofortige Lösung zuzulassen, wenn es eben nicht passt“, so Expertin Rauscher-Kalod. „Wird die Probezeit länger vereinbart als gesetzlich erlaubt, ist von einem bis dahin befristeten Dienstverhältnis auszugehen. Dieses kann aber nicht jederzeit aufgelöst werden, sondern endet mit Ende der Befristung. Also sind Lohn oder Gehalt, Sonderzahlungen und Urlaub bis Ende der Befristung auch auszubezahlen.“

Top-Beratungsthemen: Lohn und Gehalt, Gehaltszettel,
Endabrechnung, Einstufung

„Unsere Bezirksstellen bewähren sich als Informationsstellen und Verbündete unserer Mitglieder vor Ort. Durch kompetente MitarbeiterInnen in örtlicher Nähe ist ein niederschwelliges Angebot für unsere Mitglieder gewährleistet“, so Thomas Kaindl.

Unsere Mitglieder haben sich im ersten Halbjahr 2019 mit Fragen zu folgenden Themen an die Arbeits- und Sozialrechts-ExpertInnen der AK Niederösterreich gewandt:

* Lohn oder Gehalt plus Kontrolle Gehaltszettel oder Endabrechnung (Einstufungen, Bezahlung)

* Dienstgeber-Kündigung* Einvernehmliche Auflösung* Dienstvertrag/Dienstzettel* Dienstnehmer-Kündigung

Pflege: Beratung der AK Niederösterreich ausgebaut

Seit 1. 1. 2019 übernimmt die AK Niederösterreich Beratung und Rechtsschutz bei Verfahren zur Einstufung von Pflegegeld. In allen Bezirks- und Servicestellen können dazu Termine vereinbart werden. Diese Dienstleistung hilft besonders unseren langjährigen Mitgliedern und deren Angehörigen. Bereits über 190 Beratungen und 57 gerichtliche Vertretungen haben wir in diesem Halbjahr durchgeführt.

AK Niederösterreich
Gernot Buchegger MA
Pressesprecher des Präsidenten
057171-21121 bzw. 0664/8134801
gernot.buchegger@aknoe.at

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