BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Bundespolizeiinspektion Stuttgart: Mit zwei Haftbefehlen gesucht: 23-Jähriger festgenommen

Ulm (ots) – Zivile Fahnder der Bundespolizei haben am Montagvormittag (30.09.2019) gegen 11:20 Uhr einen 23-jährigen Mann am Hauptbahnhof Ulm festgenommen, der mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Identität des deutschen Staatsangehörigen sollte zuvor im Rahmen einer Personenkontrolle durch die Beamten überprüft werden. Hierbei stellte sich heraus, dass der wohnsitzlose Mann durch die Staatsanwaltschaft Ulm mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen der versuchten schweren räuberischen Erpressung gesucht wurde. Noch bevor der 23-Jährige von den Polizeibeamten durchsucht und festgenommen wurde, gab er freiwillig diverse Betäubungsmittel heraus. Daher muss der gesuchte Mann mit einer erneuten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Der 23-Jährige wurde noch am selben Tag einem Haftrichter am Amtsgericht Ulm vorgeführt, der den Untersuchungshaftbefehl bestätigte und in Vollzug setzte. Die offene Geldstrafe des Vollstreckungshaftbefehls konnte der Festgenommene nicht begleichen, weshalb er vorerst ersatzweise für 98 Tage ins Gefängnis muss.



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