Appell an künftige Bundesregierung: Wissenschaft, Forschung und Bildung zum Schwerpunkt machen

Der Weg an die Spitze erfordert stärkeres Engagement und mehr Umsetzungswille von der künftigen Bundesregierung

Wien (OTS) – Anlässlich seiner 100. Sitzung hat der Rat für Forschung und Technologieentwicklung einmal mehr auf die Notwendigkeit einer politischen Schwerpunktsetzung auf die Zukunftsbereiche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hingewiesen, um den Innovations- und Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. „Aktuell sind Wissenschaft und Forschung wie auch der Bildungsbereich Beispiele für die von Andreas Koller so benannte Staatsform des Stillstandes, so Dr. Hannes Androsch, Vorsitzender des FTE-Rates. Androsch verwies darauf, dass „schon im Wahlkampf diese Themen keine Berücksichtigung fanden. Nun scheinen sie auch in den Verhandlungen zur Regierungsbildung keine Rolle zu spielen“.

Tatsächlich findet sich bei den Beschlüssen, die der Nationalrat im „freien Spiel der Kräfte“ gefasst hat, und den damit verbundenen Ausgaben in Höhe von 4,5 Milliarden – das sind über 5 Prozent des Budgetrahmens – kein Cent für diese zukunftssichernden Bereiche. „Auf diese Weise“, so Androsch, „verbessert man nicht die Standortattraktivität oder die Wettbewerbsfähigkeit.“ Der stellvertretende Vorsitzende, Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger, ergänzte: „Wir rangieren derzeit bei den meisten Indikatoren zur Innovationsperformance oder wissenschaftlichen und technologischen Leistungsfähigkeit wie auch bei den Universitäten im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Es ist zwar schon viel Positives geschehen, doch man darf jetzt nicht nachlassen. Hier muss also in der kommenden Legislaturperiode besonders viel Energie verwendet werden.“

Empfehlungen für die FTI-Politik in der kommenden Gesetzgebungsperiode

In einer umfassenden Empfehlung hat der FTE-Rat deshalb die aus seiner Sicht elf wichtigsten Aufgaben einer künftigen Regierung für den FTI-Bereich formuliert:

1. Politische Schwerpunktsetzung auf die Weiterentwicklung des
österreichischen FTI-Systems, um Österreichs Potential entsprechend
zu den führenden Innovationsnationen aufzuschließen.
2. Erarbeitung einer FTI-Strategie 2030 als Beitrag zur Erreichung
übergeordneter Zielsetzungen auf gesellschaftlicher, ökonomischer und
ökologischer Ebene.
3. Sicherstellung einer nachhaltigen Forschungsfinanzierung auf
Basis des bereits in parlamentarischer Begutachtung befindlichen
Forschungsrahmengesetzes und nach Prüfung des adäquaten
Mitteleinsatzes im österreichischen FTI-System.
4. Optimierung des Bildungssystems, vor allem Adressierung des in
Österreich ausgeprägten Problems der sog. „Bildungsvererbung“ und
Überwindung der frühen sozialen Selektion.
5. Etablierung eines Change-Prozesses in der Hochschulbildung mit
Fokus auf Digitalisierung, um effizientere Studienverläufe zu
ermöglichen, sowie Sicherstellung des Aufbaus zusätzlicher
Karrierestellen und strategische Modernisierung der
Forschungsinfrastruktur.
6. Strukturelle Weiterentwicklung des Hochschulsystems durch
stärkere strategische Abstimmung der Aufgaben und Funktionen von
Universitäten und Fachhochschulen.
7. Erhöhung der Hochschulausgabenquote auf zwei Prozent des BIP im
Rahmen der künftigen FTI-Strategie, sowie Erhöhung der kompetitiv
vergebenen Mittel für die Grundlagenforschung
8. Optimierung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
für Unternehmensgründungen, u.a. durch Entwicklung zusätzlicher
Finanzierungsmöglichkeiten für innovative JungunternehmerInnen und
KMUs.
9. Forcierung der Anstrengungen zur Beteiligung an Vorhaben von
gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common
European Interest, IPCEI).
10. Steigerung der Effizienz und Effektivität der
Forschungsförderung durch Beseitigung von Effizienzbarrieren (z.B.
überlappende Mehrfachstrukturen, Überregulierung, Zersplitterungen,
unklare Zuständigkeiten, usw.).
11. Hebung des Stellenwerts von Wissenschaft und Forschung in der
Bevölkerung durch geeignete Initiativen, die auch dem Anspruch der
sozialen Durchmischung genügen.

Die Grundlagen der vorliegenden Empfehlung bilden die Ergebnisse des jährlich vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung veröffentlichten „Berichts zur wissenschaftlichen und technologischen Leistungsfähigkeit Österreichs“, in dem anhand von mehr als 70 Indikatoren die nationalen und internationalen Entwicklungen bewertet werden.

Darüber hinaus hat der FTE-Rat in seiner 100. Sitzung noch weitere Empfehlungen verabschiedet, u.a. zum Thema Wagniskapital sowie zum Schutz bzw. zur Verwertung geistiger Eigentumsrechte.

Rat für Forschung und Technologieentwicklung
DI Dr. Ludovit Garzik
Geschäftsführer des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
+43 (0)1 713 1414
l.garzik@rat-fte.at
www.rat-fte.at

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