Vom Rechtsanwalt zum Legal Engineer: Bonner Kanzlei startet Rechtsportal meinPflichtteil.de

Bonn (ots) – MEYER-KÖRING hat mit meinPflichtteil.de das erste Legal-Tech-Projekt der Kanzlei an den Start gebracht. Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hilfsangebot für enterbte Angehörige. Betroffene erfahren dort, ob sie einen Pflichtteilsanspruch haben und können diesen anschließend mit Hilfe eines kostenlosen, personalisierten Anschreibens geltend machen. Bei Bedarf lassen sich auch die Anwälte von meinPflichtteil.de online beauftragen. Letzteres bietet sich beispielsweise dann an, wenn auf das erste Schreiben keine angemessene Reaktion erfolgt.

Im Gegensatz zu den meisten erfolgreichen Rechtsportalen, darunter flightright.de oder wenigermiete.de, stecken hinter Konzept und Service der automatisierten Rechtsdienstleistung von meinPflichtteil.de keine Startups oder Inkasso-Unternehmen, sondern erfahrene Rechtsanwälte: Alexander Knauss und Dr. Gordian Felix Oertel sind als Fachanwälte für Erbrecht im Bonner Büro von MEYER-KÖRING tätig. Beide verfügen über jahrelange Erfahrungen im Pflichtteilsrecht und kennen die Bedürfnisse der Betroffenen genau. Vorteil für die Nutzer von meinPflichtteil.de: Führt die automatisierte Rechtsdienstleistung nicht zum Erfolg, stehen die Profis zur anwaltlichen Durchsetzung bereits in den Startlöchern – per Klick, ohne Termin und Wartezeit.

“Uns war nach der Teilnahme am Anwaltszukunftskongress schon im September 2017 klargeworden, dass Wirtschaftskanzleien auf Dauer ohne den Einsatz von Legal Tech nicht wettbewerbsfähig bleiben können. Im Erbrecht ist die Zahl der Fälle, die sich mithilfe standardisierter Prozesse abbilden lassen, jedoch beschränkt. Das Pflichtteilsrecht zählt trotz seiner grundsätzlichen Komplexität dazu”, erklärt Alexander Knauss.

Startschuss für ein ambitioniertes Vorhaben

Gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Gordian Felix Oertel machte Alexander Knauss sich daran, eine Fragenmatrix mit allen denkbaren Antworten und Erbfallumständen zu entwickeln, die zur Ermittlung eines Anspruchs sowie der dazugehörigen Quote erforderlich sind. Mit dieser schier unüberschaubaren Matrix wandte sich das Duo dann an die Programmierer einer Webagentur. Das Resultat einer monatelangen Entwicklungs-, Abstimmungs- und Testphase ist ein grafisch ansprechendes und einfach zu bedienendes Online-Service-Portal, das als erste Komplettlösung für betroffene Hinterbliebene an den Start gegangen ist.

“Wir sind sehr stolz, dass wir meinPflichtteil.de komplett aus eigenen Mitteln und – abgesehen vom Programmieraufwand – auch zu 100 Prozent mit eigenen Personal-Ressourcen gestemmt haben. Innerhalb der Sozietät war im Vorfeld viel Überzeugungsarbeit zu leisten, denn natürlich teilen nicht alle Partner unsere Auffassung hinsichtlich der Bedeutung von Legal Tech. Und das anwaltliche Tagesgeschäft stand ja währenddessen auch nicht still”, so Alexander Knauss.

Komplettservice ohne Kostenrisiko

Herzstück von meinPflichtteil.de ist der Quick-Check: Per digitalem Fragebogen wird ermittelt, ob der Betroffene überhaupt einen Pflichtteilsanspruch hat. Hinzu kommen weitere Angaben zum Erbfall, mit denen die Nutzer schließlich bis zur Ermittlung ihrer individuellen Pflichtteilsquote kommen. Wo herkömmliche Pflichtteilsrechner enden, beginnt bei meinPflichtteil.de erst der eigentliche Service: Registrierte User können auf dieser Basis per Klick ein rechtssicheres Anspruchsschreiben an die Erben herunterladen und es anschließend versenden. Weiterer Pluspunkt: Ist das Schreiben einmal erfolgreich zugestellt und zahlen die Erben nicht wie gefordert den Pflichtteil, sind auch die anschließen-den Rechtsdienstleistungen von meinPflichtteil.de in der Regel kostenlos. Denn es gilt der Grundsatz: Befinden sich die Erben mit der Zahlung des rechtmäßigen Pflichtteils in Verzug, werden die Kosten für Anwälte und Prozesse vom Nachlass getragen. Es entsteht also kein Kostenrisiko.

Legal Tech gepaart mit individueller Rechtsberatung

“Als Fachanwälte für Erbrecht haben wir natürlich trotzdem den Anspruch, Rechtsberatung auf hohem Niveau anzubieten. Deshalb war es uns von vorneherein wichtig, dass unser Service nicht alleine von Algorithmen erbracht wird. Darum: Wer uns auf meinPflichtteil.de mit der Durchsetzung beauftragt, erhält trotz Quick-Check immer zusätzlich eine individuelle, fachkundige Prü-fung seines Einzelfalls. Da über das Online-Mandat alles von zu Hause erledigt werden kann, sparen die Nutzer wertvolle Zeit”, so Knauss.

Hinterbliebene müssen selbst tätig werden

Für den Pflichtteil ist wichtig: Enterbte Hinterbliebene müssen sich über ihre Rechte selbst informieren und tätig werden. Ansonsten verjähren ihre Ansprüche in der Regel nach drei Jahren. Abgerundet wird der Service von mein-Pflichtteil.de daher von ausführlichen Informationen rund um den Pflichtteil und durch aktuelle Urteile. Besonders hilfreich: Ein Erklärvideo fasst das Angebot anschaulich zusammen und informiert kompakt und verständlich über jeden einzelnen Schritt.

Über meinPflichtteil.de

www.meinPflichtteil.de ist ein Service von MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steu-erberater. Die überregional tätige Kanzlei für die wesentlichen Disziplinen des Wirtschafts- und Zivilrechts verfügt über Büros in Bonn und Berlin. Insgesamt rund 35 Anwältinnen und Anwälte bieten unter anderem Expertise auf dem Gebiet des Erbrechts an.

Zum Team von meinPfichtteil.de gehören der Sozietätspartner und Fachanwalt für Erbrecht Alexander Knauss, der Fachanwalt für Erbrecht Dr. Gordian Felix Oertel sowie die Rechtsanwältin Dorothea Marie Knauss.

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E-Mail: k.paul@meyer-koering.de


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