Blutspenderverordnung bringt neuen Anamnesebogen

Wien (OTS/BMASGK) – Heute wird die neue Blutspenderverordnung kundgemacht. Mit dieser Verordnung erfolgt die Umsetzung des Nationalratsbeschlusses zum Blutsicherheitsgesetz vom 19. September 2019. Wesentliche Änderung des Gesetzes: Bei mobilen Blutspendeeinrichtungen kann die Eignung der Spenderinnen und Spender zukünftig unter Zuhilfenahme eines standardisierten Fragebogens von entsprechend geschultem diplomiertem Personal geprüft werden.****

„Zur Sicherung der hohen Qualität im österreichischen Blutspendewesen muss die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung der Spenderinnen und Spender gewährleistet werden”, stellt Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl klar.

Um die hohe Qualität bei der Blutspende weiter zu gewährleisten, wird mit der Verordnung ein standardisierter Anamnesebogen vorgeschrieben. Dieser dient der qualitätsgesicherten Feststellung der gesundheitlichen Eignung einer Blutspenderin oder eines Blutspenders, die aus mehreren Teilen besteht: dem standardisierten Anamnesebogen sowie einem standardisierten Prozessablauf. Danach erfolgt erst die Freigabe der Spenderin bzw. des Spenders zur Blutspende. „Diese bundesweiten Vorgaben wurden mit Fachexpertinnen und -experten der Transfusionsmedizin in der österreichischen Blutkommission erarbeitet“, erläutert Zarfl.

Die Vorgaben stehen seit heute auf der Website des Gesundheitsministeriums unter [www.sozialministerium.at/blutspenderverordnung]
(http://www.sozialministerium.at/blutspenderverordnung) zum Download
zur Verfügung.

Der standardisierte Anamnesebogen beinhaltet 37 Fragen sowie einen Entscheidungsstrang für das Personal, der eine Eignung der potentiellen Blutspenderinnen und Blutspender ermöglicht. Mit diesem werden in mobilen Blutspendeeinrichtungen zukünftig entsprechend geschultes diplomiertes Personal berechtigt, die Eignung von Blutspendern zu beurteilen.

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