ÖAMTC: Weiterhin Ausgangsbeschränkungen ernst nehmen

Beschränkter Zugang zu Ausflugszielen

Wien (OTS) – „Da wir zum Wochenende hin viele Anfragen zum Osterreiseverkehr hatten, wollen wir daran erinnern, dass auch über Ostern die Ausgangsbeschränkungen gelten“, informieren die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen. Zwar ist die Versuchung, bei Schönwetter einen Ausflug zu machen, groß, trotzdem gilt natürlich auch hier der Auftrag an jedermann, Risiken zu vermeiden – und zwar sowohl das Ansteckungsrisiko, als auch die Unfallgefahr.

Daher Rät der ÖAMTC zu Zurückhaltung: „Eine Anreise mit dem eigenen Fahrzeug zum Spazierengehen (alleine, mit Personen die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren) ist nach dem Text der Verordnung zwar nicht ausdrücklich verboten“, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, „Ausflüge über größere Distanzen sollen aber nach wie vor unterlassen werden.

Und wenn man schon wegfährt, dann sollte dies noch vorsichtiger und rücksichtsvoller als sonst erfolgen. Der Jurist rät demnach zu defensiver Fahrweise, niedrigerem Tempo und höherem Abstand.

Maßnahmen zur Eindämmung des Ausflugsverkehrs

Zahlreiche beliebte Ausflugsziele haben auch Maßnahmen gegen einen Ansturm von Ausflüglern getroffen. So ist z.B. die Straße auf den Hausberg der Villacher, den Dobratsch, nach wie vor gesperrt. Bei Salzburg wird die Zufahrt auf den Gaisberg über das Wochenende nicht möglich sein. Vielerorts, wie etwa im gesamten Salzkammergut, wehren sich die Gemeinden auch mit Parkplatzsperren oder –einschränkungen vor dichtem Ausflugsverkehr.

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(Schluss)
Alfred Obermayr

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