Stellungnahme der Liebenwein Rechtsanwälte für DDr. Michael Tojner zum Prüfungsbericht des burgenländischen Landesrechnungshofes

Ehemalige gemeinnützige Bauvereinigungen können nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, die das Land Burgenland im Entzugsverfahren gemacht hat

Wien (OTS) – Liebenwein Rechtsanwälte nimmt Stellung zum aktuell vorliegenden Prüfungsbericht „Gemeinnützige Bauvereinigungen Pannonia, Gesfö und Riedenhof Entziehung der Gemeinnützigkeit“ des Landes-Rechnungshofes Burgenland:

Der Bericht stellt fest, dass das Land Burgenland in der vollen Verantwortung für die ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung war. Die ehemaligen gemeinnützigen Bauvereinigungen Pannonia, Riedenhof und Gesfö können demnach nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, die das Land Burgenland im Entzugsverfahren gemacht hat.

Klar festgehalten wird vom Rechnungshof, dass das Land Burgenland in alleiniger Verantwortung war, den Sachverhalt festzustellen, ihre Berater konkret zu beauftragen waren und die Faktenlage selbstständig zu beurteilen bzw. zu prüfen war. Das Land traf darüber hinaus selbst die Entscheidung, ob und in welcher Höhe es stille Reserven berücksichtigte.

Ausgehend davon, dass dem Land Burgenland sämtliche Revisionsberichte, Jahresabschlüsse und Verkehrswertgutachten bekannt waren, ist es für den Rechnungshof in seinem Bericht nicht nachvollziehbar, warum sich das Land Burgenland keinen detaillierten Überblick über den Liegenschaftsbestand respektive allfällige stille Reserven verschafft hat.

Die Zusammenschau aller Fehler und Versäumnisse der burgenländischen Landesverwaltung bei den Entzugsverfahren rückt die Strafanzeige des Landes Burgenland gegen DDr. Michael Tojner und andere Personen in ein völlig anderes Licht. Darin äußerte man den Verdacht, dass „bei der Ermittlung der Verkehrswerte in der der Ermittlung zugrunde liegenden Bilanz wesentliche Vermögenswerte und Aktivpositionen wissentlich falsch dargestellt wurden.“ Klargelegt ist nun aber vielmehr, dass es das Land Burgenland war, das eigenverantwortlich und völlig unbeeinflusst die Geldleistungen für den Entzug der Gemeinnützigkeit festlegte und jede Möglichkeit hatte, ein korrektes Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Interne Revision wäre zielführender gewesen, als eine
Strafanzeige

Der Rechnungshof kommt auch zu dem Schluss, dass im Jahr 2019 eine Prüfung durch die Interne Revision zweckmäßiger gewesen wäre, als die sofortige Einbringung einer Strafanzeige bei der WKSTa. Die Beraterkosten allein dafür beliefen sich auf 410.700 Euro.

Die Verkehrswertgutachten des Landes Burgenland von 2019 sind inhaltlich und methodisch untauglich

Die im Rechnungshofbericht erwähnten Verkehrswertgutachten des Landes Burgenland aus 2019, die einen Wert von 137,5 Mio. ausweisen, sind völlig untauglich, um einen Verkehrswert der Liegenschaften zu ermitteln. Sie sind inhaltlich und methodisch falsch und ziehen fiktive Annahmen heran. Zudem wurden auch keine detaillierten, liegenschaftsbezogenen Befundaufnahmen durchgeführt – wie das nunmehr auch der Rechnungshof fordert.

Liebenwein Rechtsanwälte GmbH

Mag. Karl Liebenwein
Rechtsanwalt

Mag. Stefanie Liebenwein
Rechtsanwältin

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