AK-Rechtsschutzbilanz: 42,9 Millionen Euro für Kärntner Arbeitnehmer erkämpft

2019 wurden sieben Millionen Euro im Arbeitsrecht und 27,5 Millionen Euro im Sozialrecht erstritten. 8,4 Millionen Euro wurden für 913 Insolvenzopfer im Jahr 2019 geltend gemacht.

Klagenfurt (OTS) – 86.229 Mal suchten Kärntner Arbeitnehmer im vergangenem Jahr Rat und Hilfe im Arbeits- und Sozialrecht der AK sowie beim Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA): 60.340 Mal telefonisch, 22.931 persönlich und 2.958 schriftlich wurde in der AK in Klagenfurt sowie in den weiteren sechs AK-Bezirksstellen beraten. „Wir haben 2019 um 4.314 Beratungen mehr verzeichnet, als im Jahr 2018. Dass zeigt, dass der kostenlose Rechtsschutz stärker denn je gebraucht wird“, erklärte AK-Präsident Günther Goach. Besonderes augenscheinlich in der Vorjahresbilanz war der Anstieg der Sozialrechtsklagen. „Wir verzeichneten im Vorjahr insgesamt 1.119 abgeschlossene Klagsfälle. Das sind um 150 mehr, als noch im Jahr 2018“, hob Susanne Kißlinger, Leiterin des Arbeits- und Sozialrechts eine Zahl aus der Statistik hervor.

Die Top-Beratungsthemen 2019 umfassten Überprüfungen von Abrechnungen sowie Einstufungen. „Aus unserem Beratungsalltag heraus zeigt sich vor allem: Bevor man einen Arbeitsvertag abschließt, ist die eingehende Prüfung der Vertragsklauseln unumgänglich, um etwaige benachteiligende Bedingungen auszuschließen bzw. diese, wenn notwendig, mit dem künftigen Arbeitgeber neu zu verhandeln“, erklärte Kißlinger und betonte: „Aber auch hier können sich verunsicherte Arbeitnehmer an uns wenden. Wir sind bei der Vertragsprüfung behilflich.“

Arbeitsrecht: sieben Millionen Euro erstritten

2019 wurden 2.888 Arbeitsrechtsakten positiv erledigt. 967 Mal davon wurde der Klagsweg erfolgreich beschritten und somit 4,2 Millionen Euro für Kärntens Arbeitnehmer erkämpft. „Damit die arbeitenden Menschen zu ihrem Recht kommen, beschreiten wir auch den Klagsweg und durchschreiten – wenn notwendig – alle Instanzen“, definierte Goach die umfassende Hilfe der AK. 1.921 Mal setzten sich die AK-Experten per Intervention beim Arbeitgeber ein. Eine Summe von 2,8 Millionen Euro konnte somit für die Beschäftigten zurückgeholt werden.

27,5 Millionen Euro im Sozialrecht erstritten

Das Sozialrecht vertrat im vergangenen Jahr 1.119 Klagsfälle vor Gericht. Davon wurden 528 positiv abgeschlossen und 27,5 Millionen Euro erstritten. Außerdem wurden 2019 1.334 neue Klienten von den AK-Sozialrechtsexperten vertreten. “Die am häufigsten gestellten Anfragen und Vertretungen betrafen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie die Feststellung von Schwerarbeitszeiten, Pflegegeldansprüchen und Rehabilitationsgeld”, erklärte Gerald Prein, der neue Referatsleiter des Sozialrechts in der Arbeiterkammer Kärnten.

Firmeninsolvenzen unverändert hoch

325 Insolvenzfälle mit 913 Dienstnehmern bearbeitete der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) 2019 – „Damit schlitterten nicht nur acht Unternehmen mehr in die Insolvenz als 2018, sondern auch 67 Arbeitnehmer“, erklärte der neue Referatsleiter des Insolvenzschutzverbandes, Herbert Diamant. Der ISA machte ausstehende Ansprüche von 8,4 Millionen Euro in 913 Vertretungsfällen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds geltend. Die größte Insolvenz betraf im Vorjahr die „a. zoppoth haustechnik gmbh“ mit 174 Mitarbeitern.

Der ISA in Klagenfurt ist Anlaufstelle für alle Opfer von Firmenkonkursen. Er hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter, bringt die Forderungsanmeldungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds ein und vertritt die Dienstnehmer vor dem Insolvenzgericht.

Unterstützung durch AK-Insolvenz-Soforthilfe seit 2017

Seit November 2017 wurde die „AK-Insolvenz-Soforthilfe“ der AK Kärnten mit 720.450 Euro 417 Dienstnehmern zur Verfügung gestellt. „Die kurzfristige Überbrückungshilfe von 2.000 Euro wird innerhalb von zwei Tagen ausbezahlt, um regelmäßige Zahlungen wie Miete, Strom etc. bezahlen zu können“, so Goach. Die gebührenfreie AK-Insolvenz-Soforthilfe wurde im Zuge der Corona-Krise auf 3.000 Euro aufgestockt. „Die AK-Rechtsexperten kämpfen seit 28 Jahren für die Rechte der Arbeitnehmer. In dieser Zeit erstritt der kostenlose Rechtschutz insgesamt 415 Millionen Euro für Betroffene“, erklärte Goach.

Die Top 5 der persönlichen Beratung 2019

Das Thema „Auflösung des Arbeitsverhältnisses“ mit 5.666 Beratungen wurde voriges Jahr nur von der Beratung zu „Entgelt, Einstufung und Abrechnung“ mit 5.777 Anfragen übertroffen. 2.135 Mal wurde eine Auskunft zu „Karenz und Kinderbetreuungsgeld“ gegeben. Je 978 Mal wurden die AK-Experten zum Thema „Dienstvertrag“ und „Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension“ kontaktiert.

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
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