„Erneuerbare Energien brauchen starke Energienetze“

Wien (OTS) – Beim klimafreundlichen Umbau des österreichischen Energiesystems kommt den Betreibern der Energienetze eine Schlüsselrolle zu. Es ist daher notwendig, dass im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz EAG) die Anforderungen an den Netzbetreiber exakt definiert werden, wenn das Gesetz die gewünschte Wirkung zeigen soll.

Diese Position vertraten die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit Brigitte Ederer und der Geschäftsführer von Netz Oberösterreich Manfred Hofer beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit gestern. Um rasche Fortschritte zu erzielen und die ehrgeizigen Ziele zu erreichen sei es aber zu wenig, nur die Erzeugung zu fördern: „Es braucht den Blick auf das Energiesystem als Ganzes“, sagt Hofer, „denn für das Gelingen der Energie- und Klimawende braucht Österreich starke, leistungsfähige Netze, verursachergerechte Tarife und stabile Rahmenbedingungen, die Planungssicherheit geben.“

Netzausbau wichtig für Energiewende

Brigitte Ederer verwies auf die Herausforderung, die Stromnetze für diese Herausforderung fit zu machen. Die bisherige Versorgung – von wenigen großen Erzeugungseinheiten hin zu den Verbrauchern – ändert sich gerade: künftig wird es viele kleine und kleinste Produzenten geben, die erneuerbare Energie in das Gesamtsystem einspeisen werden, Energie wird in verschiedene Richtungen fließen. „Die Verteilernetze werden damit die Ermöglicher der Energiewende“, stellt Ederer fest. Aufgabe der Netzbetreiber wird es in Zukunft sein, „über die Energienetze die vielen neuen Produzenten zu einem funktionierenden Gesamtsystem zusammenführen und dafür zu sorgen, dass wir uns weiterhin auf eine sichere Stromversorgung verlassen können.“

Die Netze müssen daher bis 2030 massiv und zügig ausgebaut werden. Nur so kann das Ziel, zusätzlich 11 Terawattstunden (TWh) an Photovoltaik und 10 TWh an Windkraft sicher zu den Verbrauchern zu transportieren. Das EAG sieht vor, dass verkabelte Leitungen bis zu einer Spannung von 45.000 Volt von der bisher nötigen starkstromrechtlichen Bewilligung freigestellt werden. „Das ist höchst sinnvoll und notwendig“, betont Hofer, „die Bewilligungsfreistellung muss aber für alle einfachen, standardisierten Netzbaumaßnahmen von Netzbetreibern bei Freileitungen und Erdkabel gelten.“

„Die Bewilligungsfreistellung von Standardmaßnahmen unter 1000 Volt, die es bisher schon gegeben hat, ist im EAG nicht mehr enthalten, das muss geändert werden“, so Manfred Hofer weiter, „Genehmigungsverfahren bei Anpassungen von Trafostationen oder Mastversetzungen würden anderenfalls tausende von Behördenverfahren und einen Umsetzungsstau verursachen, der letzlich die notwendige Netzmodernisierung – und damit den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen – unnötig verzögern und für alle Konsumenten verteuern würden.“

Energiegemeinschaften einbinden

Den geplanten Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften stehen die Netzbetreiber sehr positiv gegenüber. „Die dezentrale Energie-Erzeugung im eigenen Haus funktioniert bereits sehr gut. Jetzt starten die lokal tätigen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften, die Erzeugungskapazitäten gemeinsam nutzen“, so Hofer, der aber für ein schrittweises Vorgehen plädiert, „Diesen lokalen Formen sollte man jetzt einmal Zeit für ihre Entwicklung geben.“

Das EAG sieht aber auch virtuelle Bürger-Energie-Gemeinschaften vor, die ohne phyischen Zusammenhang mit dem real existierenden Stromnetz und nur basierend auf Rechenmodellen als „Cyber-Stromerzeuger“ tätig werden könnten. Interessanterweise ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nicht vorgeschrieben, dass dieser Strom aus erneuerbaren Quellen kommen muss. „Solche Konstrukte, die uns nicht bei der Energiewende helfen und stattdessen die sichere Versorgung in Österreich gefährden, darf man nicht voreilig ins System pressen“, warnt Hofer. Jeder unüberlegte Schritt komme volkswirtschaftlich enorm teuer. Daher müsse auch jede Maßnahme vorher evaluiert werden, ob sie die Ziele tatsächlich unterstützt.

Energiegemeinschaften setzen intelligente Stromzähler (Smart-Meter) voraus, damit die Netzbetreiber Erzeugung und Verbrauch der einzelnen Teilnehmer erheben und für die Abrechnung richtig zuordnen können. Es ist sinnvoll, dass in einem ersten Schritt die Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften verpflichtend ans Verteilnetz angeschlossen sein müssen. Dieser Anschluss wird ihnen kostengünstig zu einem verbilligten Ortstarif zur Verfügung gestellt. Allerdings mahnt Hofer: „Derzeit fehlt eine klare Definition von Ortstarifen. Es ist wichtig, hier klarzustellen, dass lokal tätige Energiegemeinschaften, wenn sie dem bewährten Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen aus dem ElWOG entsprechen, von günstigen Tarifen profitieren sollen. Nur so kann ein teurer, zusätzlicher Netzausbau vermieden werden.“

Überschießendes Transparenzgebot

Kritik übte Hofer an der geplanten Bestimmung, die Netzbetreiber dazu verpflichten würde, die verfügbaren sowie die gebuchten Kapazitäten ihrer Umspannwerke und Transformatorstationen laufend aktuell zu veröffentlichen. „Dieser mathematisch errechnete Wert einer theoretisch freien Kapazität heißt aber nicht, dass der Anschluss von konkreten Projekten auch technisch möglich ist. Hier sind zusätzlich Faktoren zu berücksichtigen, die wie bisher von Experten in Zusammenhang mit den sich ständig ändernden Betriebszuständen des Stromnetzes geprüft werden müssen.“

Ederer wies darauf hin, dass die Netzbetreiber durch das Gesetz ohnehin verpflichtet sind, den Anschluss an das öffentliche Netz zu gewährleisten: „Ob das konkret möglich ist, muss immer im Einzelfall bewertet werden. Wir sollten vermeiden, kostspielige Datensammlungen vorzuschreiben, die nur wenig praktischen Wert haben.“

„Diese Energiewende ist eine Teamleistung von allen, nur gemeinsam können wir das schaffen“, so Hofer abschließend. Erforderlich sind deshalb faire Netztarife, die Würdigung der lokalen, regenerativen Erzeugung im eigenen Haus oder in lokalen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften, die regulatorische Absicherung dieser Maßnahmen sowie eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals, um die notwendigen enormen Investitionen abzusichern.

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