U-Ausschuss – Krainer: “VfGH weist die Vertuscher in der Regierung in die Schranken”

VfGH gibt Antrag von SPÖ, NEOS und FPÖ gegen Finanzminister Blümel recht – “Blümel muss bisher rechtswidrig zurückgehaltene Akten an U-Ausschuss liefern”

Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss hält die heutige Entscheidung des VfGH für richtungsweisend: “Der Verfassungsgerichtshof weist die Vertuscher in der Regierung unmissverständlich in die Schranken.” Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung zum Umfang der Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss bekannt gegeben und dabei dem Antrag der Oppositionsparteien rechtgegeben. ****

Finanzminister Blümel hat sich monatelang geweigert, alle Akten und Unterlagen, die für den U-Ausschuss relevant sind, zu liefern. Dabei geht es um die E-Mail-Postfächer der Leiterin und von Bediensteten des Beteiligungsmanagements im BMF und um von BMF-MitarbeiterInnen empfangene Mails von Thomas Schmid und anderen KabinettsmitarbeiterInnen vom damaligen Finanzminister Löger. SPÖ, NEOS und FPÖ haben gemeinsam beim VfGH auf das Recht des U-Ausschusses gepocht, dass Blümel diese Akten und Unterlagen liefern muss. Der VfGH sieht das genauso.

“In dieser Entscheidung geht es um Blümel. Er muss die bisher rechtswidrig zurückgehaltenen Akten und Unterlagen an den U-Ausschuss liefern. Aber diese höchstgerichtliche Judikatur wird es auch für Kurz sehr schwer machen, weiter dem Parlament die dem U-Ausschuss zu Recht zustehenden Akten und Unterlagen zu verweigern”, betont Krainer. (Schluss) up/wf

SPÖ-Parlamentsklub
01/40110-3570
klub@spoe.at
https://klub.spoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender