UrhG-Novelle 2021 / Offener Brief der Initiative Urhebervertragsrecht

Offener Brief an die Abgeordneten des Österreichischen Parlaments in Bezug auf die bevorstehende Novelle des Urheberrechts

Wien (OTS) – An die Abgeordneten des Österreichischen Nationalrats

OFFENER BRIEF

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat,

die Umsetzung der Novelle des Urheberrechts (UrhG-Novelle 2021) steht unmittelbar bevor. Es handelt sich dabei um die größte und auch für die österreichischen Kunstschaffenden wichtigste Novelle der letzten 20 Jahre. Aus diesem Anlass wenden wir uns mit der Bitte an Sie dafür zu sorgen, dass die Interessen der ca. 300.000 Kunstschaffenden in Österreich aus den Bereichen Literatur, Musik, Film und bildende Kunst, die wir mit unserer Initiative vertreten, im Gesetzgebungsprozess entsprechend gehört und berücksichtigt werden.

Bei der bevorstehenden Umsetzung der EU-Binnenmarkt-Richtlinie aus dem Jahr 2019 ist vom österreichischen Gesetzgeber insbesondere darauf zu achten, dass diese durch wirksame und effektive Mechanismen und Maßnahmen erfolgt, die den Kunstschaffenden auf Basis der in der Richtlinie vorgegebenen Ziele konkrete Werkzeuge in die Hände legen, mit denen diesen in der Praxis tatsächlich geholfen ist und die über bloß allgemeine und programmatische Grundsätze hinausgehen (z.B. Umsetzung des Anspruchs auf angemessene und verhältnismäßige Vergütung in Art 18 der Binnenmarkt-Richtlinie durch ein System des kollektiven Urhebervertragsrechts (ähnlich Kollektivverträgen), wie es bereits in vielen europäischen Mitgliedstaaten – z.B. Deutschland – seit langer Zeit etabliert ist).

Weiters weisen wir darauf hin, dass bei der bevorstehenden UrhG-Novelle 2021 auch die zwingenden Vorgaben des Regierungsprogramms 2020-2024 in Bezug auf ein umfassendes Urhebervertragsrecht zum Schutz und zur Stärkung der Verhandlungsposition der Kunstschaffenden umzusetzen sind. Unsere Initiative hat Vorschläge für ein solches Urhebervertragsrecht (siehe dazu auch die Mindestvorgaben der Art 18-23 der Binnenmarkt-Richtlinie) unterbreitet, das dem Beispiel vieler europäischer Mitgliedstaaten folgt und diesem Namen auch gerecht wird (Verbandsklagebefugnis, Rückrufsrechte, Bestseller-Regelung, Auslegungsregeln für Verträge, Transparenzpflicht für Verwerter, etc.).

Bei der Umsetzung der Verantwortlichkeit der großen Online-Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram & Co. (Art 17 der Binnenmarkt-Richtlinie, Plattformhaftung) ist aus Sicht unserer Initiative insbesondere darauf zu achten, dass die Erlöse aus den zu erwartenden Lizenzierungen der geschützten Inhalte (Musik, Filme, Bild, Text, etc.) nicht ausschließlich den Verwertern (Musiklabels, Filmproduzenten, Rundfunkanstalten, Verlage, etc.) zugutekommen, sondern auch bei den Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen ankommen, ohne die es keinerlei wie auch immer geartete Verwertung gäbe (Stichwort: kollektiv wahrgenommene Direktvergütungsansprüche nach den aktuell in Deutschland diskutierten Vorschlägen).

In Zusammenhang mit der Plattformhaftung ist aus unserer Sicht weiters von großer Bedeutung, dass sowohl allfällige Bagatellschranken (für angeblich geringfügige Nutzungen), sofern diese in Österreich tatsächlich umgesetzt werden sollen, als auch freie Werknutzungen (für Parodien, Pastiches, Berichte, Karikaturen, Rezensionen, etc.) auf den Online-Plattformen jedenfalls vergütungspflichtig auszugestalten sind, zumal diese zu einer massiven Nutzung führen. Zahlen sollen diese (kollektiv wahrgenommenen) Vergütungen jedoch nicht die Nutzer*innen, sondern die Plattformen. Überdies ist aus Sicht unserer Initiative dafür zu sorgen, dass das in der EU-Binnenmarkt-Richtlinie nicht vorgesehene, jedoch derzeit vom deutschen und österreichischen Justizministerium offenbar avisierte System des Pre-Flaggings nicht Realität wird, weil dies einen „Freibrief“ für Rechtsverletzungen darstellen würde.

Überdies ist durch den österreichischen Gesetzgeber sicherzustellen, dass die umfangreichen und stetig steigenden Nutzungen von geschützten Werken und Leistungen auf Streaming-Diensten endlich fair und angemessen abgegolten werden, und diese Vergütungen auch tatsächlich bei den Kunstschaffenden ankommen. Das ist derzeit nicht der Fall. Vertragliche Beteiligungen für Nutzungen im Online-Bereich kommen de facto nicht vor bzw. funktionieren in der Praxis nicht. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Abos bei Streaming-Diensten (Spotify, Netflix, Amazon Prime, etc.) rasant ansteigen und daher mehr urheberrechtlich geschützter Content gestreamt wird, als jemals zuvor. Ein Trend, der sich in den kommenden Jahren freilich noch weiter fortsetzen wird. Die Erlöse für diese kontinuierlich steigenden Nutzungen gehen derzeit an den Kunstschaffenden jedoch komplett vorbei – im Übrigen in ganz Europa bzw. weltweit – weshalb es dringend gesetzlicher Bestimmungen bedarf, um diesen untragbaren Zustand zu beenden, wofür unsere Initiative ebenfalls Vorschläge unterbreitet hat.

Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat, die im Rahmen unserer Initiative erarbeiteten branchenübergreifenden Vorschläge und Anliegen der österreichischen Kunstschaffenden in Bezug auf die UrhG-Novelle 2021 bei den bevorstehenden parlamentarischen Diskussionen und Abstimmungen zu berücksichtigen und stehen Ihnen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinie 2019 und der Vorgaben des Regierungsprogramms 2020-2024 (Kapitel Kunst und Kultur) in den kommenden Wochen gerne für Fragen sowie einen informellen Austausch zur Verfügung.

Im Namen der Initiative Urhebervertragsrecht verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen,

Rikki Reinwein (Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs)

Fabian Eder, Maria Anna Kollmann (Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden)

Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren)

Werner Richter (IG Übersetzerinnen Übersetzer)

Peter Paul Skrepek (Musikergilde, OESTIG)

Harald Hanisch (Österreichischer Komponistenbund)

Günther Wildner (Österreichischer Musikrat)

Sabine Reiter (Mica – Music Austria)

Gernot Schödl (VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden)

Rechtliche Beratung (Rechtsanwälte der Initiative): Michel Walter, Harald Karl, Oliver Ertl

Mag. Gernot Schödl, LL.M.
Koordinator der Arbeitsgemeinschaft der Initiative Urhebervertragsrecht
info@urhebervertragsrecht.at
www.urhebervertragsrecht.at

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