AK NÖ-Wieser: Neue Sonderbetreuungszeit gilt erst ab 1. Oktober – Eltern müssen Urlaub für Pflege corona-infizierter Kinder nehmen

St. Pölten (OTS) – Bei der Arbeiterkammer Niederösterreich laufen derzeit die Telefone heiß. Eltern, deren Kinder aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne müssen, können keine Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Diese Verordnung gilt erst ab 1. Oktober. Die Betroffenen müssen daher aktuell Urlaub konsumieren. Die Bundesregierung muss diesen Fehler umgehend korrigieren. “Die Betreuung von Kindern zu Hause muss sichergestellt sein, ohne dass die ArbeitnehmerInnen dafür erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.

Wird bei Schul- oder Kindergartenkinder eine Corona-Infektion festgestellt, müssen sie behördlich in Quarantäne. Die dafür geschaffene Sonderbetreuungszeit ist ausgelaufen und wird verlängert – allerdings erst ab 1. Oktober bis Jahresende. Das stellt hunderte Eltern seit Beginn des neuen Schuljahres vor erhebliche Probleme.

Denn die Eltern müssen Urlaub nehmen oder Pflegeurlaub beantragen. Letzterer geht aber auch nur eine Woche. Die Quarantäne beläuft sich behördlich auf 14 Tage. „Daher muss diese Verordnung umgehend geändert werden und eine rückwirkende Sonderbetreuungszeit mit Anfang September gelten. ArbeitnehmerInnen darf keinesfalls ein Nachteil entstehen, wenn sie sich in der Pandemie um ihre erkrankten Kinder kümmern müssen“, so Wieser.

AK Niederösterreich
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