Samariterbund: Neuaufnahme von Mitarbeiter*innen nur mit einem Covid-19-Impfnachweis

Pressekonferenz mit ÖÄK-Präsident Szekeres, ASBÖ-Bundesgeschäftsführer Hundsmüller und ASBÖ-Bundeschefarzt Gruska zum Thema Impfpflicht für Mitarbeiter*innen

Wien (OTS) – Bei einer Pressekonferenz am 4. Oktober 2021 erklärte ASBÖ-Bundesgeschäftsführer Reinhard Hundsmüller, dass ab sofort bundesweit alle neu eintretenden Mitarbeiter*innen für ihre Beschäftigung bzw. Tätigkeit beim ASBÖ einen vollständigen und aufrechten COVID-19-Impfschutz benötigen. Der Samariterbund geht damit seinen Fürsorge- sowie Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber sämtlichen Mitarbeiter*innen, Klient*innen und Patient*innen nach. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund von medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

“Der Samariterbund setzt hier einen ersten wichtigen Schritt, um die Pandemie einzudämmen. Zu unserem Leidwesen sind die Zivildienstleistenden von der Impfpflicht ausgenommen. Dass wir Zivildienstleistende nicht zu einer Covid-19-Impfung verpflichten können, ist in der Tat ein großes Problem. In Österreich wäre eine gesetzliche Impfpflicht, insbesondere für alle Gesundheitsberufe, absolut notwendig. Wir wünschen uns hier mehr Bewusstsein dafür, dass in einem so vulnerablen Bereich wie dem Rettungs- und Gesundheitswesen eine Impfpflicht wichtig wäre”, so Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.

Unterstützt wird diese Forderung von der Österreichischen Ärztekammer. “Der Schutz von Patientinnen und Patienten steht für Ärztinnen und Ärzte an erster Stelle, daher gibt es vielerorts im Gesundheitsbereich schon seit Längerem verpflichtende Impfungen für neu angestellte Personen – etwa für Infektionskrankheiten wie Diphterie, Masern, Mumps, Röteln oder Hepatitis B“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Eine Erweiterung dieser Liste um die COVID-19-Schutzimpfung sei die richtige Entscheidung. „Man muss verhindern, dass Ungeimpfte schwer kranke Menschen mit geschwächtem Immunsystem betreuen – denn diese können sich oft nicht selbst schützen, weil die Impfung bei ihnen zu wenig Wirkung zeigt oder diese Menschen gar nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht hängt für mich nicht mit der Berufsbezeichnung, sondern mit dem Tätigkeitsfeld zusammen. Daher begrüße ich auch eine Impfpflicht für Zivildienstleistende im direkten Patientenkontakt – zu ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen sind.”

Bundeschefarzt Dr. Michael Gruska erklärte die Gründe für diese Forderung aus medizinischer Sicht: “Da auch Mitarbeiter*innen im Rettungs- und Krankentransportdienst engen Kontakt zu vulnerablen Patientinnen und Patienten haben, stellt diese Berufsgruppe in mehreren Hinsichten ein Risiko dar. Sie sind aufgrund ihrer Exposition nicht nur selbst besonders gefährdet, sondern kommen auch als Multiplikatoren in Frage. Und sie sind gerade in Zeiten der Pandemie von allergrößter Bedeutung für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Als Arzt möchte ich noch hinzufügen, dass es der Regierung bisher nicht ausreichend gelungen ist, jedem Einzelnen zu kommunizieren, welche Vorteile die Impfung für ihn bietet. Jeder, der sich impft, schützt sich vor schweren Krankheitsverläufen, die Impfung ist aber derzeit auch die einzige Möglichkeit, die Pandemie in den Griff zu bekommen.”

“Unser Personal übernimmt durch die Tätigkeit am kranken Menschen eine spezielle, über das durchschnittliche Maß hinausgehende Verantwortung für Menschen. Wir sehen es als eine der größten Gesundheits- und Rettungsorganisationen Österreichs als unsere Pflicht, für den Schutz aller Beteiligten zu sorgen”, so Hundsmüller abschließend.

Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
Karola Binder
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