Der HVÖ begrüßt geplantes Sterbeverfügungsgesetz

– Kritik an konfessionellen Hospizen

Wien (OTS) – Der Humanistische Verband (HVÖ) begrüßt in einer ersten Reaktion den nun vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe im Grundsatz.„Der geplante Gesetzesvorschlag entspricht über weite Teile unseren Vorschlägen. Wir konnten verhindern, dass Sterbewilligen ein überbordender bürokratischer Hürdenlauf zugemutet wird. Das Werbeverbot müsste exakt definiert werden, in etwa ähnlich wie bei anderen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich. Ein Gewinnverbot würde bedeuten, dass man die Forderung nach optimalen Qualitätsansprüchen bewusst aufgibt. Das ist nicht im Sinne der Betroffenen!“, sagt Gerhard Engelmayer, Sprecher des HVÖ. Die bisher tätigen Vereine für Freitodhilfe in der Schweiz und Deutschland arbeiten alle nicht gewinnorientiert. In Österreich ist Ähnliches zu erwarten.

Freitodhilfe muss selbstverständlich in allen Hospiz- und Pflegeeinrichtungen möglich sein. Wenn konfessionelle Einrichtungen die Freitodhilfe ich ihren Räumen ablehnen, ist das eine klare Diskriminierung der rund 50% säkular (nicht-religiös) eingestellten Bürger in diesem Land. Der HVÖ fordert daher, den geplanten Ausbau palliativ-medizinischer Einrichtungen auf konfessionsfreie Einrichtungen zu beschränken. In Fällen von dennoch angeforderter Freitodhilfe in konfessionellen Hospizen müsse Suizid – Helfern Zugang zu Sterbewilligen gewährt werden. Es ist für die betroffenen Menschen nicht zumutbar, dass sie für ihre letzten Schritte ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen.

HVÖ
Dr. Gerhard Engelmayer,
engelmayer@aon.at
Tel. 0699 12244242

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender