„Bürgeranwalt“: Coronabedingt nicht eingehaltene Fristen – warum gibt es beim Mehrphasenführerschein dennoch Sanktionen?

Am 20. November um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 20. November 2021, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Lärmbelästigung beim Biosphärenpark?

Mitten im Wienerwald, in der Marktgemeinde Gablitz, hat ein Unternehmen die Bewilligung erhalten, zu Präsentationszwecken pyrotechnische Produkte aller Art abzufeuern. Anrainer/innen hatten den Eindruck, sie seien mitten in einem kriegerischen Geschehen, und haben Volksanwalt Walter Rosenkranz gebeten, sich anzuschauen, ob das rechtens sein kann.

Coronabedingt nicht eingehaltene Fristen – warum gibt es beim Mehrphasenführerschein dennoch Sanktionen?

Frau W. sollte sogenannte Perfektionsfahrten innerhalb bestimmter Fristen absolvieren. Deren Einhaltung war aber de facto unmöglich, sagt sie, weil Fahrschulen lange behördlich geschlossen waren. Toleranzerlässe würden den Behörden hier aber Spielraum bieten, argumentierte Volksanwalt Walter Rosenkranz und kritisierte die Vorgangsweise des Verkehrsamtes in Wien.

Versichert auf 600.000 Euro – warum wird die Zahlung für den Tod eines Familienvaters verweigert?

Ein Salzburger war mit einem Motorrad im Iran unterwegs, als er von einem Pkw gerammt und tödlich verletzt wurde. Der oder die Täter begingen Fahrerflucht. Weil das Opfer nur einen im Iran, aber nicht in Österreich gültigen Motorradführerschein besitzt, spricht die Versicherung von einer Obliegenheitsverletzung und verweigert die Auszahlung von 600.000 Euro aus einer Unfallversicherung an die Hinterbliebenen. Die Frau und die Kinder des Verstorbenen halten diese Klausel im Versicherungsvertrag für sittenwidrig und haben daher geklagt.

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