Leitartikel “Ischgl oder zurück in die Zukunft” vom 25. November 2021 von Peter Nindler

Innsbruck (OTS) – Das Strafrecht kann politische und behördliche Fehler nicht sanktionieren, außer sie passieren vorsätzlich. Der Schlussakkord zu Ischgl hält uns aber schonungslos vor Augen, dass das Corona-Krisenmanagement auch heute noch nicht funktioniert.

Von Peter Nindler
Ischgl prägt nach wie vor den Beginn der Pandemie in Österreich. Emotional, politisch und in der Öffentlichkeit kontroversiell diskutiert. Der vom ehemaligen Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (VP) stammende Satz „Wir haben alles richtig gemacht“ klebt seither an den Schuhen der Tiroler Politik. Fast zwei Jahre später stecken wir bereits inmitten der vierten Corona-Welle und wieder im Lockdown. Was verbindet also den Paznauner Skiort, der sich über Jahrzehnte als Ballermann der Alpen und Après-Ski-Dorado touristisch positioniert hat und auf den sich im März und April 2020 weltweit 10.000 Corona-Infektionen zurückführen lassen, mit der aktuellen Situation und den täglich rund 15.000 Neuinfektionen? Vor allem eine Kette von Fehleinschätzungen im Entscheidungsradius von Politik und Behörden. Mit einem großen Unterschied, wie jetzt u. a. in der Begründung der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Einstellung der Ermittlungen gegen Landesamtsdirektor Herbert Forster und vier weitere Behördenvertreter zu lesen ist. Im März 2020 lag den Verantwortungsträgern „eine präzedenzlose Situation mit großen Unsicherheiten“ vor. Im Gegensatz zu heute. Dennoch gibt es ein Bindeglied, wenn die Jus­tiz von „festgestellten Kommunikations- und Informationsfehlern“ spricht. Da macht es unweigerlich „klick“ und wir müssen an die vergangenen Wochen denken. An Sätze wie „Die Pandemie ist vorbei“, an Pannen bei der Impfkampagne und beim Tes­ten. Oder an das verfehlte Krisenmanagement in Salzburg und Oberösterreich, wobei es in Tirol ebenfalls holpert. Allerdings, um den Bogen wieder zurück zu Ischgl zu spannen, ist das alles „strafrechtlich nicht zu fassen“. Wären Herbert Forster und Co. wegen Ischgl angeklagt worden, müssten nicht nur Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer und sein oberösterreichischer Kollege Thomas Stelzer morgen genauso vor dem Kadi stehen.
Der Ruf nach dem Staatsanwalt und die inflationäre Forderung nach Entschuldigungen von oben nach unten drängen jedoch die zentrale Verantwortung der Politik in den Hintergrund. Das Strafrecht greift dort, wo vorsätzlich gehandelt wird. In Ischgl wurden hingegen Fehler auf allen politischen und behördlichen Ebenen gemacht. Das stellte die unabhängige Ischgl-Kommission von Ronald Rohrer bereits im Vorjahr fest, daran hat sich leider bis heute nichts geändert. So wiederholen sich die Anfangsfehler von Ischgl auf vielen Ebenen. Weil damals wie heute das (politische) Krisenmanagement nicht optimal aufgestellt ist. Obwohl wir viel mehr Erfahrung und eine Impfung haben, werden wir brüsk in die mit Ischgl beginnenden Ausgangsbeschränkungen zurückkatapultiert.

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