Klimaschutzministerium – Gesetz für Reparaturbonus im Nationalrat beschlossen

Novelle des Umweltförderungsgesetzes bringt umfassende Maßnahmen für mehr Klimaschutz

Wien (OTS) – In der heutigen Sitzung des Nationalrats wurde die Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Darin ist auch die rechtliche Basis für den Reparaturbonus enthalten. Mit diesem werden in Österreich in Zukunft Reparaturen für Elektrogeräte gezielt finanziell unterstützt. Die Hälfte der Reparaturkosten wird übernommen, insgesamt können sich Haushalte bis zu 200 Euro bei der Reparatur von Elektrogeräten sparen.

„Reparieren ist immer besser als Wegwerfen. Es spart Ressourcen und schont damit unser Klima und die Umwelt. Damit sich das in Zukunft wirklich lohnt, gibt es den Reparaturbonus. Wer seine Elektrogeräte reparieren lässt, bekommt die Hälfte der Kosten zurück. Und zwar bis zu 200 Euro pro Reparatur. Wir finalisieren im Klimaschutzministerium gerade die letzten Details zur Abwicklung, damit wir noch im Frühjahr starten können“, freut sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Neben dem Reparaturbonus, der mit Hilfe von Geldern aus dem EU-Aufbau-Fonds (RRF) umgesetzt wird, finden sich im Umweltförderungsgesetz weitere umfassende Klimaschutzmaßnahmen. Von Förderprogrammen für klimafitte Ortskerne bis hin zu Budgets für den Tausch von alten, dreckigen Öl- und Gasheizungen auf neue, klimafreundliche Alternativen. Viele dieser Maßnahmen werden von der EU unterstützt.

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
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