Fischer/Prammer begrüßen Neuregelung der Rücktrittsrechte bei Versicherungsverträgen

Grüne: Starker Konsument:innenschutz braucht faire Regeln, Novellierung der Rücktrittsmöglichkeiten bei Lebensversicherungen sorgt für Ausgewogenheit

Wien (OTS) – „Die Rücktrittsregelungen bei Lebensversicherungen, wie sie unter Türkis-Blau auf Betreiben von Versicherungsunternehmen eingeführt wurden, gingen nicht nur klar zu Lasten von Konsument:innen, sie wurden auch vom Europäischen Gerichtshof und in weiterer Folge vom Obersten Gerichtshof als unionsrechtswidrig qualifiziert. Ich freue mich daher, dass wir im Justizausschuss nun diesen Fehlschuss der Vorgängerkoalition beheben konnten. Ich begrüße es in diesem Zusammenhang, dass auch jene Fraktionen, die damals dem Lobbying der Versicherungsbranche nachgegeben haben, mit ihrem heutigen Abstimmungsverhalten, Einsicht an den Tag gelegt haben“, sagt die Justiz- und Verfassungssprecherin der Grünen, Agnes Prammer, zur heute beschlossenen Neuregelung.

“Starker Konsument:innenschutz braucht faire Regeln. Mit der Novellierung der Rücktrittsmöglichkeiten bei Lebensversicherungen sorgen wir hier für entsprechende Ausgewogenheit“, sagt dazu Ulrike Fischer, Sprecherin für Konsument:innenschutz der Grünen.

Im Juni 2018 hatte die türkis-blaue Koalition mit Stimmen der NEOS eine Änderung im Versicherungsvertragsgesetz, Konsumentenschutz- und Versicherungsaufsichtsgesetz zuungunsten von Versicherungsnehmer:innen beschlossen. Mit der damaligen Neuregelung wurde der sogenannte Spätrücktritt bei Lebensversicherungen eingeschränkt. Dokumente aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss brachten später ans Tageslicht, wie heftig sich der Versicherungsverband bei den politischen Entscheidungsträger:innen für eine Regelung in ihrem Sinne eingesetzt hatte.

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