Wiederherstellung des Völkerrechts dringend notwendig

IHU: Rechtliche Stellungnahme zur Ukraine-Krise von RA Dr. Eva Maria Barki

Zeiselmauer (OTS) – Aus Anlaß von zwei jüngsten Diskussionsveranstaltungen der “Initiative Heimat & Umwelt” (IHU) zum Thema “Ja zur Neutralität – Frieden mit Rußland” verfaßte die Wiener Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki eine 8-seitige “Stellungnahme zur Ukraine-Krise unter Berücksichtigung des Völkerrechts”. IHU-Obfrau Inge Rauscher dazu: “Als Expertin für Menschen-, Nationalitäten- und Volksgruppenrechte ruft Frau Dr. Barki darin zu einer ‘internationalen Diskussion und Initiative zur Wiederherstellung des Völkerrechts’ auf. In der Stellungnahme begründet Barki ausführlich, warum der Krieg in der Ukraine in Wahrheit einen Krieg der USA gegen Rußland darstellt, und erläutert insbesondere die völkerrechtliche Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Völker.“
Rauscher verweist besonders auf folgende Passagen der Stellungnahme:

„Punkt 3. Rechtsverletzungen, insbesondere auch Verletzungen des Völkerrechts sind nicht Rußland, sondern im Gegenteil den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen, und zwar: Verletzung von Volksgruppenrechten und Rechten nationaler Minderheiten, Verletzung der beiden Abkommen von Minsk, die völkerrechtlich bindende Verträge darstellen, Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, Verletzung des Budapester Memorandums vom 5.12.1994.

Punkt 6. Ausgangspunkt und Ursache der derzeitigen Krise waren die blutigen Ereignisse auf dem Maidan 2014, die mit einem Putsch und der Einsetzung einer westlich orientierten und vom Westen unterstützten Regierung endeten. Als Reaktion darauf und aus Furcht vor einer ähnlichen Aggression wurden sowohl im Donbass – in der Oblast Lugansk und in der Oblast Donezk – aber auch auf der Krim Volksabstimmungen durchgeführt, welche die Zustimmung für eine staatliche Eigenständigkeit zum Gegenstand hatten. Als Ergebnis des Referendums erklärten sich Lugansk und Donezk für unabhängig. (90 % für die Unabhängigkeit bei einer Wahlbeteiligung von 75 % in Donezk und über 80 % in Lugansk.) Die Antwort der (nicht legitimen) Regierung in Kiew waren die Entsendung von Militär und amerikanischen Söldner-Truppen, schwerste Artillerie Raketenangriffe, Bombenangriffe, Phosphorbomben, Streubomben, Zerstörung von Häusern, Schulen, Spitälern, Infrastruktur, Abschaltung von Strom, Verweigerung von Hilfsgütern, mit dem Ergebnis von über 5.000 Toten – mehrheitlich Zivilisten, Millionen Flüchtlingen und mit dem Ergebnis eines unbeschreiblichen sozialen Notstandes.

Punkt 13. Das erste und wichtigste von Präsident Putin formulierte Kriegsziel, nämlich Schutz der russischen Bevölkerung, ist daher berechtigt und wird durch weiter andauernde militärische Angriffe gegen den Donbass bekräftigt.

Punkt 14. Präsident Putin hat in der Folge ein weiteres Kriegsziel über den Donbass hinaus die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine angegeben und zu diesem Zwecke auch Aktionen außerhalb des Donbass durchführen lassen. …. Wenn auch militärische Aktionen ausschließlich unter dem Mandat der Vereinten Nationen zulässig sind, so wird in den letzten Jahren die Zulässigkeit eines Krieges zum Zwecke der Friedenssicherung und im Zusammenhang mit humanitären Interventionen diskutiert. Gemäß der neuen Völkerrechtslehre ist auch ein präventiver Angriffskrieg zulässig, wenn wesentliche Interessen und die Sicherheit gefährdet erscheinen. Zur Abwehr allfällig und drohender Angriffe ist auch ein militärischer Präventionsschlag gerechtfertigt.

Punkt 15. Rußland befindet sich zweifellos in einer Situation, in der seine Sicherheit und auch seine Integrität gefährdet sind. Rußland ist von der NATO zur Gänze eingekreist, in unmittelbarer Nähe zu russischen Grenzen sind NATO-Truppen stationiert, die Raketenabwehranlagen in Rumänien und Polen stellen eine unmittelbare Bedrohung durch Atomwaffen dar, ebenso die Aufstockung der Atomwaffenarsenale in Europa und die wiederholten und ernstzunehmenden Drohungen des Westens mit Atomwaffen. Eine weitere Bedrohung wurde von Rußland zu Recht in den zahlreichen in der Nähe der russischen Grenze etablierten Bio-Labors gesehen. Das Bild wird durch die immer mehr ausgeweiteten Wirtschaftssanktionen gegen Rußland und den Informationskrieg mit unrichtigen Darstellungen abgerundet. Das Ziel der Entmilitarisierung der Ukraine erscheint unter diesem Gesichtspunkt als zulässig, wobei die Entnazifizierung auf jene rechtsextremen Kräfte in der Ukraine verweisen soll, welche bereits im 2. Weltkrieg Massaker an Russen und Juden mit 50.000 Toten verursacht haben und welche auch derzeit die treibenden Kräfte im Krieg gegen den Donbass sind.“

Zum gesamten Text der Stellungnahme siehe:
https://www.ots.at/redirect/heimat. Eine Beschreibung des
langjährigen Wirkens von Fr. Dr. Barki erschien bereits 2012 in der Schweizer Zeitschrift “Zeit-Fragen”: Für Volksgruppenrechte, Minderheitenrechte und Bürgerrechte, siehe https://www.ots.at/redirect/zeit

Inge Rauscher, 0664/489 37 97
Dr. Eva Maria Barki, 01/535 39 80
Renate Zittmayr, 0664/425 19 35
Initiative Heimat & Umwelt, IHU: ihu@a1.net, www.heimat-und-umwelt.at

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