„Too little, too late“?

Fachtagung zu „Datenschutz- und Hinweisgeberschutz bei Anwaltschaften und Ombudsstellen“ in Wien

Wien (OTS) – Die Themen Daten- und Hinweisgeberschutz im staatlichen und im privaten Beschwerdewesen standen im Zentrum einer gemeinsamen Veranstaltung der Volksanwaltschaft, der Landesvolksanwaltschaften von Tirol und Vorarlberg, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie des österreichischen Hochschulombudsnetzes. Unter der Moderation von Ex-Sektionschef im Bundeskanzleramt Manfred Matzka diskutierten zum Thema Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Bundesdienst und aus Landesverwaltungen, von Beratungsstellen sowie von tertiären Bildungseinrichtungen. Abschließend wurden Resümee-Punkte besprochen, die an die Politik übermittelt werden sollen.

Die Veranstaltung finde nach Beginn des Begutachtungsverfahrens zum HinweisgeberInnenschutzgesetz, das bis 15. Juli läuft, genau zum richtigen Zeitpunkt statt, so Volksanwalt Walter Rosenkranz in seiner Begrüßung. Die Volksanwaltschaft kenne das Phänomen, dass dortige Beschwerdeführerinnen und –führer auf die Wahrung ihrer Anonymität Wert legten und in der Bearbeitung ihrer Anliegen nicht aufscheinen möchten („von mir hams das nicht“). Die Volksanwaltschaft werde eine einschlägige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben und in ihren Tätigkeiten auch nach der Gesetzesbeschlussfassung die Beschwerden auftragsgemäß behandeln und dabei den Erfahrungsaustausch mit anderen einschlägigen Stellen suchen.

Too little too late?

Der Wiener Universitätsprofessor am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht Nikolaus Forgó bot im Hauptvortrag einen Rückblick auf den Kampf um die Regulierung des Internet. Seine Kernaussage: seit den 1970er Jahren hat sich rechtlich sehr wenig, technisch hingegen sehr viel getan. Österreich sei mit der Umsetzung der Richtlinie spät dran. Von der Möglichkeit des Gold Plating ist laut vorliegendem Gesetzesentwurf kein Gebrauch gemacht worden, dies vor allem nicht im Kontext von guter wissenschaftlicher Praxis.

In einem Fachbeitrag berichtete Frau Dr. Rosi Posnik von der Parlamentsdirektion über den Datenschutz in der Arbeit der Volksanwaltschaft. Sie konzentrierte sich dabei auf den Umgang mit Auskunftsbegehren, die Zulässigkeit der Weitergabe personenbezogener Daten und das Vorgehen bei Datenschutzverletzungen. Gruppenleiter Mag. Walter Neubauer aus dem für den Gesetzesentwurf federführenden Bundesministerium für Arbeit erläuterte ausgehend von der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie die wesentlichsten Inhalte des vorliegenden Gesetzesentwurfs, dabei vor allem die vorgesehenen Regelungen zu internen respektive externen Meldekanälen sowie zu Schutzmaßnahmen. Aufgrund der späten Gesetzgebung führt die Europäische Union derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.

Aus dem Bundesland Vorarlberg berichtete Mag. Mathias Wegscheider von der Landesvolksanwaltschaft Vorarlberg über das dort mittlerweile verabschiedete Gesetz über den Schutz bei Meldungen von Rechtsverstößen und die Tatsache, dass die Vorarlberger Landesvolksanwaltschaft die dafür vorgesehene Meldestelle ist.

Anwenderbeispiele

Der zweite Teil der Veranstaltung war der Forschung und der Anwendung gewidmet. Frau Dipl.-Geogr. Eva Korus von der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (oeawi) berichtete von den Erfahrungen der OEAWI mit der Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems, das anonyme Meldungen ermöglicht. Zudem kündigte sie die Publikation einer Richtlinie zum Hinweisgeberschutz durch die ENRIO Whistleblower Protection Working Group für Ende diesen Jahres an.

Mag. Lothar Hahn und Mag. Michael Gruber, Datenschutzbeauftragte im Wissenschaftsministerium blickten auf fünf Jahre Datenschutzgrundverordnung zurück und erklärten ihre Zuständigkeiten und die Umsetzungen der europäischen Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung im Bereich Wissenschaft und Forschung. Über den Umgang mit anonymen Anliegen und der anonymisierten Beschreibung von Anliegen sprach Mag. Thomas Rypka von der Ombudsstelle für Studierende im BMBWF. Diesen Block abschließend präsentierte Frau FH-Prof. Dr. Dahlvik von der FH Campus Wien den Umgang mit Datenschutz im Rahmen einer Forschungsarbeit über die Volksanwaltschaft.

In den beiden abschließenden Arbeitskreisen wurden die Themen Anonymität von Beschwerden sowie Fälle in den Medien behandelt. Die Angst vor missbräuchlicher Hinweisgabe sei einer der größten Hinderungsgründe für die Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems. Dabei seien nach einer Studie zu Hinweisgebersystemen 84% anonymer als auch nicht-anonymer Hinweisgabe nicht missbräuchliche Hinweise so Luca Mak, LL.M Geschäftsführer von Transparency International.

Im Arbeitskreis zu Fällen in Medien wurden exemplarisch einige Fälle aus der jüngsten Vergangenheit erwähnt und auf die Tatsache hingewiesen, dass die Medien als Vierte Gewalt erheblichen Einfluss auf die Abwicklung von Fällen haben können und das Interesse an einer möglichst breitenwirksamen Berichterstattung die Chance auf eine für alle faire Verfahrensabwicklung auch verringern kann.

Wesentlich pro futuro sind Schutzmöglichkeiten sowie der sachliche Anwendungsbereich im Hochschulraum für Hinweisgeber*innen, die noch konkret auszudefinieren sind. Das österreichische Hochschulombudsnetz beabsichtigt im Rahmen seiner Trainingsaktivitäten dazu eine separate Schulungsveranstaltung anzubieten.

Zur Tagung wird eine entsprechende Tagungsdokumentation erscheinen.

Ombudsstelle für Studierende im BMBWF
Mag.a Anna-Katharina Rothwangl
prov. Leiterin der Ombudsstelle für Studierende
+43 1 53120 – 7744
anna-katharina.rothwangl@bmbwf.gv.at
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