Pressemitteilung der OEGGG zur Supreme Court Entscheidung USA Roe versus Wade

Wien (OTS) – Pressemitteilung der OEGGG zur Supreme Court Entscheidung USA Roe versus Wade

Die OEGGG bedauert die Entscheidung des Supreme Court der USA.

Das Abtreibungsrecht in Österreich besteht seit 1975 als sogenannte Fristenlösung und ist im Strafgesetzbuch gesetzlich verankert (StGB §§ 96-98, Schwangerschaftsabbruch). Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich straffrei, wenn er innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Schwangerschaft von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird. Zuvor findet eine ärztliche Beratung und Untersuchung statt, insbesondere um Störungen in der Frühschwangerschaft wie Fehlgeburten oder Eileiterschwangerschaften auszuschließen.

In Österreich muss eine schwangere Frau ihre Entscheidung nicht begründen. Somit obliegt es ihr, ob sie die Schwangerschaft austragen möchte.

Im Alter von 14-18 Jahren benötigt man keine Einwilligung der Eltern (Einsichts- und Urteilsfähigkeit muss vorliegen). Werden die ersten 3 Schwangerschaftsmonate überschritten, kann ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen oder bei sehr jungem Alter (<14 Jahre) durchgeführt werden.

In Österreich kann jede Frau im Falle einer ungewollten Schwangerschaft eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen. Entsprechende Hilfsangebote finden sich z.B. [hier]
(https://oegf.at/verhuetung/schwangerschaftsabbruch/).

Zudem ist der OEGGG die Aufklärung über vorhandene und jederzeit zugängliche Verhütungsmittel und deren Anwendung ein zentrales Anliegen. Die OEGGG fordert daher, dass in Österreich Verhütungsmittel bis zum 18. Lebensjahr nach individueller Beratung über Effektivität, Risiken und Nebenwirkungen auf Rezept gebührenfrei erhältlich sind.

Stephanie Leutgeb
Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe – OEGGG
1090 Wien, Frankgasse 8 – Billrothhaus

T: +43 (0)664 3535 140
m: oeggg@oeggg.at
w: www.oeggg.at

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