FPÖ – Fuchs: 2. Budget-Novelle ist verfassungswidrig!

Regierung bildet nur einen Bruchteil der „Entlastungsmaßnahmen“ ab – Keine Budgetwahrheit und mangelnde Transparenz

Wien (OTS) – „Das sogenannte ,3. Maßnahmenpaket gegen die Teuerung´ der Regierung wurde am 24. Juni im Nationalrat beschlossen und soll ein Gesamtvolumen von 28,8 Milliarden Euro bis 2026 betragen. Wer aber nun glaubt, dass diese Summe in der vorliegenden 2. Budget-Novelle berücksichtigt wurde, irrt. Von den angeblichen Entlastungen der Regierung findet man darin nur 3,66 Milliarden Euro – das sind 12,7 Prozent und damit lediglich ein Bruchteil des versprochenen Volumens!“, übte FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher NAbg. DDr. Hubert Fuchs heute in seinem Debattenbeitrag zur 2. Budget-Novelle Kritik an Schwarz-Grün.

Schon in der 1. Budget-Novelle seien die meisten bei Ministerratsvorträgen oder Pressekonferenzen großspurig angekündigten Maßnahmen nicht ins Budget aufgenommen worden, wie zum Beispiel die Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets. „Im April 2022 hat ÖVP-Verteidigungsministerin Tanner angekündigt, dass das Budget des Bundesheeres bis 2027 auf 1,5 Prozent des BIP angehoben werden soll. Schaut man aber nun in die 1. und 2. Budget-Novelle, so zeigt sich, dass unser Heer in Wahrheit keinen einzigen Cent mehr bekommt!“, so Fuchs weiter.

Dass die Regierung nun nicht einmal mehr beschlossene Gesetze im Budget berücksichtige, sei eine „neue negative Dimension“ dieser 2. Budget-Novelle. Sie habe wieder einmal ein Budget vorgelegt, das „von vorne bis hinten“ nicht stimme. „Bei der Haushaltsführung ist nach unserer Bundesverfassung der Grundsatz der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage zu beachten. Dieser beinhaltet das Prinzip der Budgetwahrheit, wonach Budgetmittel möglichst genau zu veranschlagen sind. Zudem hat sogar der Budgetdienst in seiner Analyse bestätigt, dass auch die Grundsätze der Budget-Transparenz und Budget-Vollständigkeit nicht in vollem Umfang umgesetzt wurden. Dadurch widerspricht die 2. Budget-Novelle essentiellen Grundsätzen des Budgetrechts und ist daher verfassungswidrig!“, erklärte NAbg. Hubert Fuchs.

Den ÖVP-Digitalisierungsstaatssekretär Tursky forderte Fuchs dazu auf, die IT der Finanz- und Zollverwaltung sowie des Bundesfinanzgerichts zu erneuern: „Der Befund des Rechnungshofes dazu ist katastrophal. Als zuständiger Staatssekretär muss Florian Tursky hier sofort seine Hausaufgaben machen und diese Missstände beseitigen!“.

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