FPÖ – Schnedlitz: Mit diesem neuen Parteiengesetz können ÖVP und SPÖ weiterhin Spenden kassieren, wie sie wollen

Wien (OTS) – Das neue Parteiengesetz war heute Thema im Nationalrat. Für FPÖ-NAbg. Michael Schnedlitz das vorliegende Werk keinesfalls geeignet, um die Regeln der Parteienfinanzierung zu verschärfen: „Wir haben eine Energiekrise, eine Rekordinflation und eine Kostenlawine, die über die Menschen rollt. In Zeiten wie diesen kann man nicht Geschenke in Millionenhöhe an die Parteien machen. Und das ist mit diesem Entwurf weiterhin möglich. Aber das ist kein Wunder, denn die Grünen haben es inhaltlich offenbar nicht verstanden, was die ÖVP seit über 40 Jahren vollzieht.“

Die ÖVP habe 850 Vereine und Organisation im Vorfeld der Partei – und solange es zu keinen Änderungen im Vereinsgesetz komme, sei es der ÖVP weiterhin möglich, um über all diese Vereine von Industriellenvereinigung und anderen Großspendern Millionen zu lukrieren. Schnedlitz: „Es wurde zwar lange verhandelt, aber am Ende wird der Bevölkerung durch dieses neue Parteiengesetz nur Sand in die Augen gestreut, denn die ÖVP kann weiterhin Parteispenden kassieren, wie sie will. All das, was vom Rechnungshof im Rechenschaftsbericht der ÖVP im Jahr 2019 als unzulässige Spenden deklariert wurde, wird mit dem neuen Gesetz in die Legalität gehoben.“

Punktuell gebe es trotzdem Verbesserungen, wie beispielsweise die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes. Bedauerlich sei allerdings, dass die Abwahl des Präsidenten mit einfacher Mehrheit möglich sei. Erstmalig seien auch die Regierungsbüros, in denen mitunter Arbeit für die Parteien erledigt werden, vom Parteiengesetz umfasst, was Michael Schnedlitz als positiv bezeichnet – ebenso wie das komplette Spendenverbot an Parteiakademien sowie Parlamentsklubs.

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender