Pensionisten/-innen muss reale Inflation abgegolten werden – kräftige Pensionserhöhung vor allem für kleine Pensionen nötig!

Linz (OTS) – Die Teuerung belastet Pensionisten/-innenhaushalte massiv. 26 Prozent der alleinlebenden Pensionistinnen und 15 Prozent der alleinlebenden Pensionisten sind armutsgefährdet. Sie haben weniger als 1.371 Euro pro Monat zur Verfügung. „Um den realen Kaufkraftverlust von 2022 bis 2023 tatsächlich abzufedern, ist der gestern bekanntgegebene Anpassungswert von 5,8 Prozent viel zu niedrig. Vor allem kleine Pensionen müssen um einen zweistelligen Prozentsatz angehoben werden, sonst droht ein massiver Anstieg der Altersarmut“, warnt AK-Präsident Andreas Stangl und fordert auch eine deutliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Die durchschnittliche Pensionshöhe eines männlichen Arbeiters in Österreich mit einer normalen Alterspension beträgt rund 1.437 Euro, Arbeiterinnen bekommen durchschnittlich gar nur 837 Euro und liegen damit mehrheitlich deutlich unter der Armutsgrenze.

Der sogenannte Ausgleichszulagenrichtsatz, also jener Wert auf den Niedrigstpensionen vom Staat aufgebessert werden, liegt für Alleinstehende derzeit bei 1.030,49 Euro brutto und ist somit viel zu niedrig, um Armut zu verhindern. Vor allem Frauen müssen mit diesen „Mini-Pensionen“ zurechtkommen: 67 Prozent der Ausgleichzulagenbezieher/-innen – das sind rund 131.000 Personen -sind weiblich.

Dazu kommt, dass auch die Höhe der Sozialhilfe an die Pensionsanpassung gekoppelt ist. Sie liegt derzeit bei lediglich 977,94 Euro. Auch die Sozialhilfe muss daher überproportional steigen, um Teuerung und Armut abzufedern. Erhöht man den Ausgleichszulagenrichtsatz kräftig, profitieren davon auch die Sozialhilfebezieher/-innen.

Wie schwierig es ist, mit so wenig Geld auszukommen, zeigt folgendes Beispiel aus den stark steigenden Anfragen verzweifelter Pensionisten/-innen bei der AK Oberösterreich:

Frau T. aus dem Bezirk Braunau bekommt eine Nettopension von 1.102 Euro. Nach Abzug der Fixkosten für Miete, Strom, Müllabfuhr, Versicherungen, Medikamente und Internet bleiben ihr monatlich zwischen 200 und 250 Euro für Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Waschmittel, Kleidung und andere Dinge des täglichen Bedarfs übrig. Sie falle dennoch aus sämtlichen bestehenden Zuschussleistungen (Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe) heraus, weil ihr Einkommen knapp über den aktuellen Limits liege, berichtete sie der AK . „Ich bin sicher keine Schmarotzerin, aber jetzt könnte ich schon einen Zuschuss für eine neue Brille und einen Zahnersatz gebrauchen. Denn mit meiner Pension wird es eng“, sagte Frau T. und forderte die AK auf, sich für eine vorzeitige und stärkere Erhöhung niedriger Pensionen einzusetzen.

Anfang 2022 sind z.B. kleine Pensionen bis zu 1.000 Euro um drei Prozent erhöht worden. Das konnte die massive Teuerung nicht abfedern. Wenn so niedrige Pensionen ab 2023 erneut nur mit dem Anpassungswert von 5,8 Prozent erhöht werden, greift das noch kürzer und wird die Altersarmut deutlich erhöhen. Denn dieser Anpassungswert bildet nur die Inflation von August 2021 bis Juli 2022 ab. Allein von Februar bis Juli 2022 hat sich das allgemeine Preisniveau aber um 7,6 Prozent erhöht. Und die Teuerung beim Wocheneinkauf, der neben Lebensmitteln etwa auch Treibstoff enthält, ist mit 15,2 Prozent im Halbjahresschnitt bereits doppelt so stark!

„Diese außergewöhnlichen Entwicklungen der letzten Monate müssen bei der anstehenden Pensionsanpassung unbedingt berücksichtigt werden“, fordert der AK-Präsident und zeigt auf, dass selbst eine Abgeltung der prognostizierten Jahres-Inflation von 7,8 Prozent keine Kaufkraftsicherung brächte. Sie würde bei einer Brutto-Pension von 1.500 Euro – preisbereinigt und nach Steuern – ein Kaufkraft-Minus von über zwei Prozent bedeuten.

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
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