EQS-HV: AUSTRIACARD HOLDINGS AG: EINBERUFUNG der 13. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der AUSTRIACARD HOLDINGS AG

EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: EINBERUFUNG der 13. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der AUSTRIACARD HOLDINGS AG

01.06.2023 / 18:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

AUSTRIACARD HOLDINGS AG

Sitz: Wien, FN 352889 f, ISIN: AT0000A325L0

(die „Gesellschaft“ oder „AUSTRIACARD“)

 

EINBERUFUNG

der

13. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

der

AUSTRIACARD HOLDINGS AG

eingetragen zu FN 352889 f im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien

welche am Freitag, dem 30. Juni 2023, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),

am Sitz der Gesellschaft, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, als
virtuelle Hauptversammlung stattfinden wird,

wie folgt:

 1. Tagesordnung

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022.
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022.
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022.
 5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates.
 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für die
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023.
 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands:

 a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a
und 1b AktG über die Börse, ein öffentliches Angebot oder
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss);
 b. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien auch
eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu beschließen, dies unter sinngemäßer Anwendung der
Regelungen zum Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre; und
 c. das Grundkapital durch Einziehung dieser Aktien ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen.

 8. Beschlussfassung über:

 a. die Umstellung der Aktien der Gesellschaft von Nennbetrags- auf
Stückaktien;
 b. die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit
EUR 18.176.934 um EUR 18.176.934 auf künftig EUR 36.353.868 aus
Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe
von EUR 18.176.934 der gebundenen Kapitalrücklagen in
Grundkapital (nominelle Kapitalerhöhung) unter gleichzeitiger
Ausgabe zusätzlicher Aktien im Verhältnis 1:1; und
 c. die entsprechende Änderung der Satzung in den Punkten 4.1, 4.2,
4.9 und 8.5.1.

 9. Änderung der Satzung in den Punkten 3, 4.4, 7.5.3 und 8.3.6.

 2. Virtuelle Hauptversammlung

Zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer hat der Vorstand
beschlossen, von der bestehenden gesetzlichen Möglichkeit zur Abhaltung
einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Daher wird die
ordentliche Hauptversammlung der AUSTRIACARD am 30. Juni 2023 als
virtuelle Hauptversammlung („Virtuelle Hauptversammlung“) gemäß den
Bestimmungen des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
(COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung
(COVID-19-GesV) unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und
der Teilnehmer der Hauptversammlung abgehalten.

Den Aktionären und ihren Vertretern (mit Ausnahme der besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Verordnung) ist es daher nicht möglich, physisch an der
Virtuellen Hauptversammlung der AUSTRIACARD teilzunehmen. Die Virtuelle
Hauptversammlung findet ausschließlich in physischer Anwesenheit des
Vorsitzenden der Hauptversammlung, des Aufsichtsratsvorsitzenden, der
Vorstandsmitglieder, des öffentlichen Notars und der vier von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesV führt zu bestimmten Änderungen
gegenüber Präsenz-Hauptversammlungen, die in dieser Einberufung und den
Dokumenten, auf welche in dieser Einberufung verwiesen wird, dargestellt
werden.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung
eines Widerspruchs in der Virtuellen Hauptversammlung kann ausschließlich
über einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV erfolgen. Das
Auskunftsrecht kann in der Virtuellen Hauptversammlung aber auch von den
Aktionären selbst im Wege elektronischer Kommunikation ausgeübt werden
(soweit zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich), etwa durch Übermittlung von Fragen per E-Mail an die
Email-Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at, sofern sie sich zur
Hauptversammlung ordnungsgemäß gemäß Punkt 4 angemeldet und einen
besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können durch Verwendung von geeigneten
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
sowie einen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das
Streaming von Videos) an der Virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Der
Link zur Übertragung der Virtuellen Hauptversammlung lautet
https://www.austriacard.com/hauptversammlung. Unter diesem Link sind
weitere Informationen zu den organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung
abrufbar.

 3. Bereitstellung von Informationen

Insbesondere die folgenden Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab dem 9. Juni 2023 unter der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft https://ww.austriacard.com abrufbar sein:

• Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022;
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022;
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022;
• Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
• Beschlussvorschläge zu den TOP 2 bis 9;
• Transparenzangaben gemäß § 270a UGB zu TOP 6;
• Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 AktG § 153
Abs 4 AktG zu TOP 7;
• Bericht des Vorstands gemäß § 2 Abs 5 KapBG zu TOP 8;
• Bericht des Aufsichtsrats zu TOP 8;
• Prüfbericht des Abschlussprüfers gemäß § 2 Abs 5 KapBG zu TOP 8;
• Satzung in der vorgeschlagenen geänderten Fassung samt Vergleich zur
bisherigen Fassung zu TOP 8 und 9;
• die Formulare für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht gemäß
§ 114 AktG sowie ein Weisungsformular für die von der Gesellschaft
benannten besonderen Stimmrechtsvertreter;
• Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der Virtuellen Versammlung;
• Informationen betreffend die Datenverarbeitung im Zuge dieser
Virtuellen Hauptversammlung; und
• diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

 4. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung

 1.              Stichtag (Record Date)

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
der Virtuellen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am 20. Juni 2023, Tagesende
(24:00 Uhr Wiener Zeit) („Nachweisstichtag“).

Nur Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär sind und dies der
Gesellschaft nachweisen können, sind gemäß den Bestimmungen des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in
der Virtuellen Hauptversammlung berechtigt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen.

Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Virtuellen Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Juni 2023
(einlangend), über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 8.3.4
der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln:

Per Fax:

+43 (0)1 8900 500 50

Per SWIFT:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A325L0 im Text
angeben)

Per E-Mail:

anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at

(Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF)

Per Post/Boten:

HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines besonderen
Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre
nur dann wirksam erfolgen kann, wenn der Gesellschaft eine
Depotbestätigung fristgerecht zugeht.

 2.              Depotbestätigung

Die Depotbestätigung ist von (i) einem depotführenden Kreditinstitut, (ii)
einem depotführenden Finanzdienstleister oder (iii) einem
Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt, jeweils mit Sitz in
einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

• Informationen über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen bzw. bei juristischen Personen Bezeichnung des
Handelsregisters und Registernummer, mit der die juristische Person in
ihrem Heimatstaat eingetragen ist,
• Angaben zu den Aktien: Anzahl der vom Aktionär gehaltenen Aktien, ISIN
AT0000A325L0 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer oder sonstige Bezeichnung des
Wertpapierkontos,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.

 3.              Ernennung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und das
anzuwendende Verfahren

Jeder Aktionär, der gemäß dem COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV zur
Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist, kann einen
besonderen Stimmrechtsvertreter bestellen.

Gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV können die Einreichung von
Beschlussvorschlägen, die Stimmabgabe und die Erhebung von Widerspruch zur
Niederschrift in der Virtuellen Hauptversammlung der AUSTRIACARD nur durch
einen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Die folgenden qualifizierten und von der Gesellschaft unabhängigen
Personen werden als besondere Stimmrechtsvertreter vorgeschlagen:

 1. Dipl.-Volksw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.
p.A. Interessenverband für Anleger
E-Mail: beckermann.austriacard@hauptversammlung.at
 2. Dr. Christoph Diregger
Rechtsanwalt
p.A. DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH
E-Mail: diregger.austriacard@hauptversammlung.at
 3. Dr. Sascha Schulz
Rechtsanwalt
p.A. Schönherr Rechtsanwälte GmbH
E-Mail: schulz.austriacard@hauptversammlung.at
 4. Mag. Gernot Wilfling
Rechtsanwalt
p.A. Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
E-Mail: wilfling.austriacard@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen
besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht
erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne
der COVID-19-GesV nicht zulässig und einer solchen anderen Person wird
kein Zugang zur Virtuellen Hauptversammlung gewährt werden können.

Ein separates Vollmachtsformular wird auf der Website der Gesellschaft
unter https://www.austriacard.com/hauptversammlung verfügbar sein. Bitte
lesen Sie das Vollmachtsformular sorgfältig durch und beachten Sie auch
die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung, die ebenfalls auf dieser
Internetseite abrufbar sind.

Die Vollmachten sollten im Sinne der ordentlichen Vorbereitung der
Virtuellen Hauptversammlung spätestens bis zum 27. Juni 2023, 16:00 Uhr
Ortszeit Wien an die entsprechende E-Mail-Adresse des gewählten besonderen
Stimmrechtsvertreters (wie oben aufgeführt) übermittelt werden.

 5. Hinweise zu den Aktionärsrechten

 1.              Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
(§ 109 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5%
des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft)
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Virtuellen
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. „Schriftlich“
bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch
jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt ist ein
Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beizulegen.

Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass der Aktionär seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu
den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die
Ausführungen unter Punkt 4 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Virtuellen Hauptversammlung) verwiesen.

Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 9. Juni 2023, in
Schriftform an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8,
1230 Wien, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.

 2.              Beschlussvorschläge der Aktionäre (§ 110 AktG)

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1%
des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13 Abs 2
AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft www.austriacard.com
zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG.

Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu
den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die
Ausführungen unter Punkt 4 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Virtuellen Hauptversammlung) verwiesen.

Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
21. Juni 2023, (i) an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG,
Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, (ii)
per Telefax an +43 (0)1 8900 500 50 , oder (iii) als eingescannter Anhang,
z.B. PDF, zu einem E-Mail an die E-Mail-Adresse
anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.

 3.              Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und die Erteilung einer
entsprechenden Vollmacht an einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß
Punkt 4 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen
Hauptversammlung) dieser Einberufung.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, somit
mindestens seit Beginn des 23. Juni 2023, durchgehend zugänglich war und
diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der ordentlichen
Hauptversammlung, somit mindestens bis zum 30. Juli 2023, auf der
Internetseite zugänglich bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht während
dieser Virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst mittels
elektronischer Post ausgeübt werden kann, indem sie eine E-Mail an die
Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at senden. Bitte senden Sie
die E-Mail von der gleichen E-Mail-Adresse, die Sie auf dem
Vollmachtsformular angegeben haben.

Der Zeitpunkt, bis zu dem die Aktionäre ihr Informationsrecht ausüben
können, wird vom Vorsitzenden im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung
festgelegt.

Bitte benutzen Sie das Frageformular, das unter
https://www.austriacard.com/hauptversammlung verfügbar ist. Wenn dieses
Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail
genannt werden. Darüber hinaus sollte auch die im Vollmachtsformular
angegebene Depotnummer angegeben werden, damit die Gesellschaft im
Zweifelsfall die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung
feststellen kann. Fragen, die bei der Gesellschaft eingehen, werden in der
Virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118 AktG verlesen und beantwortet.

Es wird gebeten, Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen,
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG,
Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder
per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at zu
übermitteln, so dass die Fragen bis spätestens 26. Juni 2023 bei der
Gesellschaft einlangen.

 4.              Informationen über das Stimm-, Antrags- und
Widerspruchsrecht der Aktionäre in der Virtuellen Hauptversammlung

In der Virtuellen Hauptversammlung hat jeder Aktionär gemäß dem
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV das Recht, über seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter und vorbehaltlich der Vorlage des für die Teilnahme
an der hiermit einberufenen Virtuellen Hauptversammlung erforderlichen
Nachweises zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen,
Stimmrechtsweisungen (an den Stimmrechtsvertreter) zu erteilen oder
Widerspruch zu Protokoll zu erheben.

Auf der Internetseite der Gesellschaft finden Sie weiterführende
Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung von
Aktionärsrechten gemäß § 119 AktG.

 6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Virtuellen Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 18.176.934 und ist in 18.176.934 auf
Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1 zerlegt.
Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Virtuellen
Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung über keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine
Aktiengattung.

 7. Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der
COVID-19-GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.

 8. Informationen zum Datenschutz

Für weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit
dieser Virtuellen Hauptversammlung konsultieren Sie bitte das
Informationsblatt auf der Internetseite
https://www.austriacard.com/hauptversammlung.

Wien, im Juni 2023

Der Vorstand

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

01.06.2023 CET/CEST

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
E-Mail: ac.contact@austriacard.com
Internet: https://www.austriacard.com/
ISIN: AT0000A325L0
WKN: A3D5BK
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Notierung vorgesehen, intended to be listed;

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1647625  01.06.2023 CET/CEST

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender