VGT zeigt auf: Ungleichbehandlung der Tiere macht Bundesjagdgesetz nötig!

Volksbegehren: Bei einer Aktion heute vor dem Parlament wurden 9 Tafeln der 9 Bundesländer mit je 5 Beispielen für eklatante Widersprüche zwischen den Jagdgesetzen gezeigt

Im Burgenland darf man stillende Wildschweinmamas grundsätzlich nicht erschießen, in Niederösterreich 7 Monate pro Jahr und in Tirol jederzeit. In Tirol ist dagegen der Abschuss von Baummardern verboten, im Burgenland 9 Monate pro Jahr und in der Steiermark immer. Das Aussetzen gezüchteter Enten und Fasane ist aber im Burgenland verboten, in Niederösterreich erlaubt und in der Steiermark darf man nur Fasane, aber keine Enten aussetzen. So kommts zu der absurden Situation, dass man am linken Ufer der Leitha Enten aussetzen darf, am rechten aber nicht, während man am rechten Ufer der Lafnitz Fasane aussetzen darf, aber am linken nicht. Die Gatterjagd ist wiederum in der Steiermark seit langem verboten, im Burgenland auf 3 Gatter beschränkt und in Niederösterreich bis 2029 erlaubt und ab da nur noch in Wildgehegen. Klar ist: im kleinen Österreich müssen Tiere gleich behandelt werden, es braucht also ein Bundesjagdgesetz. Heute hat der VGT auf der Rampe des Parlaments 9 Plakate der 9 Bundesländer mit je 5 eklatanten Beispielen von Ungleichbehandlung der Tiere präsentiert. Damit ruft der VGT dazu auf, das aufliegende Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz zu unterschreiben: bundesjagdgesetz.at 
Video von der Aktion auf YOUTUBE

VGT – Verein gegen Tierfabriken
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Kampagnenleitung
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