EQS-News: Lenzing AG: Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR

EQS-News: Lenzing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Lenzing AG: Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit
Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR

16.06.2023 / 08:00 CET/CEST
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Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten
über rund 400 Mio. EUR

• Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten mit einem Bruttoerlös von ca. EUR
400 Mio.
• Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung und
Veröffentlichung des Angebotsprospekts durch die österreichische
Finanzmarktaufsichtsbehörde, die für heute erwartet wird
• Der Bezugspreis wurde auf 33,10 EUR pro Aktie festgelegt
• Je 11 gehaltene Aktien kann jeder Aktionär 5 neue Aktien beziehen
• Die indirekte Mehrheitsaktionärin von Lenzing, die B&C Gruppe, hat
sich verpflichtet, alle ihre Bezugsrechte auszuüben
• Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 21. Juni 2023
(einschließlich) und endet am 5. Juli 2023 (einschließlich)
• Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 21. Juni 2023
(einschließlich) bis 29. Juni 2023 am Amtlichen Handel der Wiener
Börse gehandelt werden
• Die internationale Privatplatzierung der nicht gezeichneten, neuen
Aktien wird voraussichtlich am 5. Juli 2023 stattfinden
• Lenzing plant, den Erlös zur Stärkung der Finanzposition und zur
Unterstützung der Umsetzung der Unternehmensstrategie „Besseres
Wachstum“ zu verwenden 

Lenzing – Der Vorstand der Lenzing Aktiengesellschaft („Lenzing“ oder die
„Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine
vollständig garantierte Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten für
bestehende Aktionäre durchzuführen, um einen Bruttoerlös von rund EUR 400
Mio. zu erzielen (das „Angebot“). Der Emissionserlös wird zur Stärkung der
Bilanz- und Liquiditätsposition der Gesellschaft und zur Schaffung
zusätzlicher Flexibilität im Hinblick auf die Finanzierungsstrategie der
Gesellschaft sowie zur Unterstützung ihres strategischen Fahrplans
verwendet. 

„Die Kapitalerhöhung gibt uns den Spielraum, die allmähliche Erholung des
Marktes für Lenzing zu nutzen, die Effizienz zu steigern und die Umsetzung
unserer Unternehmensstrategie ‚Better Growth‘ zu unterstützen, um ein
nachhaltiges, cash-generierendes, profitables Wachstum zu erzielen. Die
Tatsache, dass sich unsere Kernaktionärin, die B&C Gruppe, voll an der
Kapitalerhöhung beteiligt, ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die
richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt setzen und auch ein starkes
Signal an den Kapitalmarkt senden“, so Stephan Sielaff,
Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe.

„Mit der Kapitalerhöhung stärken wir die finanzielle Position des
Unternehmens. Dieser proaktive Ansatz verschafft uns finanzielle
Flexibilität, die die Grundlage für strategisches Wachstum ist und die
Widerstandsfähigkeit von Lenzing stärkt. Es ist ein wichtiger Schritt zur
Stärkung unserer Bilanz in Kombination mit verschiedenen operativen
Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität und zur Verringerung des
Verschuldungsgrads im weiteren Verlauf“, fügt Nico Reiner, Finanzvorstand
der Lenzing Gruppe, hinzu.

Hintergrund des Angebotes

Die Entscheidung, das Angebot zu starten, folgt auf eine umfassende
Überprüfung der Kapitalstruktur von Lenzing, die nach den schwierigen
Marktbedingungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 eingeleitet wurde.
Während die Ergebnisse der Gesellschaft im ersten Quartal 2023 Anzeichen
einer Erholung gezeigt haben und Lenzing für den Rest des Jahres 2023
weitere signifikante Verbesserungen erwartet, ist der Vorstand der
Ansicht, dass es umsichtig ist, proaktiv die Flexibilität zu maximieren,
die finanzielle Position der Gesellschaft zu stärken und die Umsetzung der
„Better Growth“-Strategie der Gesellschaft zu unterstützen.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Laufe der Jahre 2022 und 2023
mehrere operative Maßnahmen umgesetzt, darunter:

• Ein Kostensenkungsprogramm, das auf gutem Wege ist, ab 2023 jährlich
mehr als EUR 70 Mio. an potenziellen, strukturellen Einsparungen zu
erzielen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebskapitals, um
die Cashflow-Generierung weiter zu stärken; und
• Nach Investitionen in Höhe von rund 1,8 Mrd. EUR (2020A-2022A) im
Zusammenhang mit dem Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in den Werken in
Thailand und Brasilien erwartet die Gesellschaft eine Rückkehr zu
einem normalisierten Investitionsniveau. Es wird erwartet, dass die
zusätzlichen Kapazitäten in diesen Werken ab 2023 einen wesentlichen
Beitrag zur EBITDA-Generierung von Lenzing leisten werden.

Dementsprechend bestätigt Lenzing seine EBITDA-Prognose von EUR 320 bis
420 Mio. und verbessert gleichzeitig sein Cashflow-Profil für das am 31.
Dezember 2023 endende Geschäftsjahr.

Um das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten proaktiv zu steuern und
weiter zu optimieren, hat Lenzing mit einigen Kreditgebern eine
unverbindliche Grundsatzvereinbarung über die Verlängerung der Fälligkeit
bestimmter Kredite um zwei Jahre getroffen, so dass EUR 249 Mio. an
Kapital und Zinsen, die derzeit zwischen Dezember 2023 und Juni 2025
fällig sind, zu bestimmten späteren Zeitpunkten fällig werden. Die
Verlängerungen stehen unter dem Vorbehalt der Verhandlung und
Unterzeichnung der endgültigen Dokumentation durch die jeweiligen
Kreditgeber und dem Konzern. Langfristig strebt die Gesellschaft einen
Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden / EBITDA) von <2,5x an.

Wesentliche Bedingungen des Angebotes

Das Angebot führt zur Ausgabe von 12.068.180 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 (die
„Neuen Aktien“) zu einem Bezugspreis von EUR 33,10 je Neuer Aktie (der
„Bezugspreis“), was einem Abschlag von 35,9% auf den TERP (theoretischer
Preis ohne Bezugsrechte) auf Basis des Schlusskurses der Lenzing Aktie am
15. Juni 2023 entspricht. Der Bruttoerlös aus dem Angebot wird sich auf
rund EUR 400 Mio. belaufen.

Jeder Aktionär von Lenzing erhält für jede Lenzing Aktie, die er am 16.
Juni 2023 um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit hält, ein
Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis beträgt 11 zu 5, sodass die Aktionäre
(bzw. die Inhaber von Bezugsrechten) berechtigt sind, für je 11 bestehende
Aktien (bzw. für die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten) 5 Neue Aktien
von Lenzing zu beziehen. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte gibt es keine
Entschädigung; die Bezugsrechte sind jedoch übertragbar und können während
dem unten angegebenen Handelszeitraum am Amtlichen Handel der Wiener Börse
gehandelt werden. Ein bestehender Aktionär hat auf sein Recht auf vier
Bezugsrechte verzichtet, um ein gerades Bezugsverhältnis zu gewährleisten.

Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder Inhabern von
Bezugsrechten bezogen werden, werden ausgewählten institutionellen und
anderen qualifizierten Anlegern gemäß den anwendbaren Ausnahmeregelungen
für Privatplatzierungen zum Kauf angeboten, wobei der Angebotspreis bei
einer solchen Privatplatzierung mindestens dem Bezugspreis entspricht.

Underwriting

Das Angebot wird vorbehaltlich bestimmter Bedingungen von einem
Bankenkonsortium bestehend aus J.P. Morgan SE, Morgan Stanley Europe SE,
BNP PARIBAS und UniCredit Bank AG als Joint Global Coordinators und Joint
Bookrunners, Erste Group Bank AG als Joint Bookrunner und COMMERZBANK
Aktiengesellschaft und Raiffeisen Bank International AG als Co-Lead
Manager (die „Manager“) vollständig gezeichnet.

Zeichnungsverpflichtung

Die B&C Gruppe, die indirekt 52,25% des Grundkapitals von Lenzing hält,
hat sich verpflichtet, im Rahmen des Angebots anteilig zu ihrer
Beteiligung 6.305.315 Neue Aktien zum Bezugspreis (entspricht rund
EUR 209 Mio.) zu beziehen.

Vorläufiger Zeitplan für das Angebot

Vorbehaltlich der Veröffentlichung des von der österreichischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekts werden die Neuen
Aktien den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren
Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG unter Einschaltung der Erste Bank
Group AG als Bezugsstelle während der Bezugsfrist, die voraussichtlich von
Mittwoch, 21. Juni 2023 (einschließlich) bis zum 5. Juli 2023
(einschließlich) läuft, angeboten. Die Bezugsrechte werden am Amtlichen
Handel der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A35PJ0 vom 21. Juni 2023
(einschließlich) bis zum 29. Juni 2023 (einschließlich) gehandelt. Die
bestehenden Lenzing Aktien werden ab dem 19. Juni 2023 „ex Bezugsrecht“
gehandelt.

Die Abwicklung und Lieferung sowie der Handel der Neuen Aktien unter der
bestehenden ISIN AT0000644505 im Segment Prime Market der Wiener Börse
wird voraussichtlich am 10. Juli 2023 beginnen, vorbehaltlich der
Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch. Das Recht, das Angebot zu
beenden, bleibt vorbehalten.

Lock-up-Vereinbarungen

Nach dem Angebot unterliegen die Gesellschaft sowie die
Mehrheitsaktionärin von Lenzing, B&C KB Holding GmbH und die B&C Ares
Holding GmbH, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen einem 6-monatigen Lock-up.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe
oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
andere Jurisdiktionen, in denen eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung
gesetzlich unzulässig ist. Diese Informationen stellen weder ein Angebot
zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder
zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine
Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch sind sie Teil eines
solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche
Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer
Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den
Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur
an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches 
befinden, oder (ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(der „Order”), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth
Companies) und anderen Personen, denen die Informationen rechtmäßig
zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order
fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen”
bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen
erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem
Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede
Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede
Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses
Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt
verlassen.

In jedem EWR-Mitgliedsstaat außerhalb Österreichs, richtet sich diese
Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger” in diesem
Mitgliedsstaat im Sinne des Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die
„Prospektverordnung”).

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten und von der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Wertpapierprospektes, dessen
Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden
werden soll. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich
angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des
Wertpapierprospektes erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich
nach Billigung durch die FMA voraussichtlich am 16. Juni 2023
veröffentlicht und in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft
([1] https://www.lenzing.com/kapitalerhoehung-2023) zur Verfügung gestellt.
Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft,
Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Österreich, während der üblichen
Geschäftszeiten erhältlich.

Stabilisierung / EU Verordnung 2014/596 / EU Verordnung 2016/1052 /
Österreichisches Recht

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
welcher Jurisdiktion auch immer dar.

Informationen in der Mitteilung

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Niemand kann sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit oder
Vollständigkeit verlassen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können sich ändern.
Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich vor einer
Anlageentscheidung in Bezug auf die Wertpapiere, auf die sich diese
Bekanntmachung bezieht, vergewissern, dass sie die Risiken, die im
gegebenenfalls veröffentlichten Wertpapierprospekt dargelegt werden,
vollständig verstehen und akzeptieren. Auf die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit darf in
keiner Weise vertraut werden.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung für ein mögliches Angebot dar.
Der Wert von Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle
Anleger sollten einen professionellen Berater konsultieren, um zu prüfen,
ob ein mögliches Angebot für die betreffende Person geeignet ist. Keine
der hierin enthaltenen Informationen stellt eine Anlage-, Steuer-,
Finanz-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar oder sollte als solche
ausgelegt werden.

Bestimmte Zahlenangaben in dieser Mitteilung, einschließlich finanzieller,
statistischer und betrieblicher Informationen, wurden gerundet. Aufgrund
der Rundung können die Summen der in dieser Bekanntmachung dargestellten
Daten geringfügig von den tatsächlichen Summen dieser Zahlenangaben
abweichen. Prozentsätze in Tabellen können gerundet sein und sich
dementsprechend nicht auf 100% aufaddieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können „zukunftsgerichtete
Aussagen“ darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten
verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der
Verwendung der Worte „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“,
„antizipieren“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“,
„Ziel“ oder „Zielunternehmen“ oder der Verneinung dieser Worte oder
anderer Variationen dieser Worte oder vergleichbarer Terminologie zu
erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen,
Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit
erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind,
die sich ändern können. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und
wird keine Zusicherung abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage
erreicht wird oder sich als richtig erweist. Die tatsächliche zukünftige
Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Werten
abweichen. Die Gesellschaft und die Banken sowie die mit ihnen verbundenen
Unternehmen sind ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die in dieser
Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen
Informationen zu aktualisieren und werden diese auch nicht öffentlich
aktualisieren oder revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen,
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht
gesetzlich vorgeschrieben ist.

Informationen für Vertriebshändler

MiFID II Produkt-Governance / Zielmarkt

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in
folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU
über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung („MiFID
II“); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593
der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale
Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID
II-Produkt-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher
Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein
„Hersteller“ (für die Zwecke der MiFID
II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben
könnte, wurden die Bezugsrechte auf die neuen Aktien und die neuen Aktien
(zusammen die „Wertpapiere“) einem Produktgenehmigungsverfahren
unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere sind: (i)
mit einem Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien
professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID
II definiert, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über
alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
Zielmarktbewertung).

Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertriebsunternehmen
beachten, dass: (i) der Kurs der Wertpapiere sinken kann und Anleger ihre
Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere kein
garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und (iii) eine
Anlage in die Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein
garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder
allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen
Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage
zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige
Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die
Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im
Zusammenhang mit dem Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung stellt weder (a) eine Beurteilung
der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in die
Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug
auf sie zu ergreifen. Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich,
seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen
und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

UK MiFIR Produkt-Governance / UK Zielmarkt

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen des
Kapitels 3 des Handbuchs „Product Intervention and Product Governance
Sourcebook“ der FCA (die „UK Produkt-Governance-Anforderungen“), und unter
Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter
Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die ein
„Hersteller“ (für die Zwecke der UK Produkt-Governance-Anforderungen) in
Bezug darauf haben könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der
Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, ein
Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt
wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen Zielmarkt von
Kleinanlegern und Anlegern, welche die Kriterien professioneller Kunden
und geeigneter Gegenparteien, jeweils als Kunden wie in Absatz 3 des FCA
Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook definiert,
erfüllen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtlich nach Vertriebskanäle
geeignet sind (die „UK Zielmarktbewertung“).

Ungeachtet der UK Zielmarktbewertung werden Vertreiber (für Zwecke der UK
Produkt-Governance-Anforderungen) darauf hingewiesen, dass der Kurs der
Wertpapiere sinken kann und Anleger und Investoren ihr eingesetztes
Kapital ganz oder teilweise verlieren könnten; die Wertpapiere kein
garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in
Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes
Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder
in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der
Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen,
und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich
daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die UK Zielmarktbewertung
erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder
aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem
Angebot.

Zudem wird festgehalten, dass unabhängig von der UK Zielmarktbewertung,
die Manager nur an solche Anleger vermitteln, die die Anforderungen an
professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (außer im Bezug
an das öffentliche Angebot an bestehende Aktionäre und Investoren in
Österreich durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospekt das
von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt und bei ihr
hinterlegt wurde.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung für das
Vereinigte Königreich (a) weder eine Bewertung der Eignung oder
Zweckmäßigkeit für die Zwecke von Abschnitt 9A bzw. 10A des Handbuchs
„Conduct of Business Sourcebook“ der FCA (b) noch eine Empfehlung an einen
Anleger, eine Gruppe von Anlagern oder bisherige Aktionäre der
Gesellschaft zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere
oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere
darstellt.

Jeder Vertreiber, der den UK Product-Governance-Anforderungen unterliegt,
ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Die Rolle der Manager

Jeder der Manager handelt im Zusammenhang mit der potenziellen
Kapitalerhöhung ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere
Person. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in
Bezug auf die potenzielle Kapitalerhöhung betrachten und sind
ausschließlich gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren
jeweiligen Kunden gebotenen Schutz zu gewähren oder eine Beratung im
Zusammenhang mit der potenziellen Kapitalerhöhung, dem Inhalt dieser
Mitteilung oder in dieser Mitteilung beschriebenen Rechtsgeschäften,
Vereinbarungen oder sonstigen Angelegenheiten zu erteilen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere können die Manager und
deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere
selbst erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere
Wertpapiere der Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im
Zusammenhang mit dem Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen,
kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene
Rechnung mit diesen Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der
Gesellschaft oder sonstigen Anlagen handeln. Dementsprechend sind
Bezugnahmen in dieser Mitteilung darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben,
angeboten, gezeichnet, erworben oder platziert werden oder in sonstiger
Weise mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine
Ausgabe oder ein Angebot an oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine
Platzierung oder einen Handel durch jeder der Manager oder deren jeweilige
verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.

Darüber hinaus können bestimmte Manager oder ihre verbundenen Unternehmen
Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder
Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese
Manager (oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben,
halten oder veräußern können. Die Manager und ihre verbundenen Unternehmen
beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die
gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

Weder die Manager noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, Führungskräfte,
Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die
Verantwortung oder eine Haftung für oder geben eine Zusicherung oder
Garantie, weder ausdrücklich noch implizit, für die Richtigkeit,
Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung
(oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung weggelassen wurden) oder
irgendeine Information in Bezug auf die Gesellschaft, ihre
Tochtergesellschaften oder mit ihr verbundenen Unternehmen, weder
schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und
unabhängig davon, wie sie übertragen oder zur Verfügung gestellt werden,
oder für Verluste, die sich in welcher Form auch immer aus irgendeiner
Nutzung dieser Mitteilung ergeben oder anderweitig in Verbindung damit
entstehen.

Die Manager können eine Koordinationsvereinbarung (coordination agreement)
abschließen um jede Position zu verwalten, die sich aus einer Realisierung
ihrer Übernahmeverpflichtung ergeben könnte.

 

Foto-Download:
[2] https://mediadb.lenzing.com/pinaccess/showpin.do?pinCode=DaViWM0i8JTd
PIN: DaViWM0i8JTd

 

Ihr Ansprechpartner für  
Public Relations: Investor Relations:
   
Dominic Köfner Sébastien Knus
Vice President Corporate Communications & Vice President Capital Markets
Public Affairs Lenzing Aktiengesellschaft
Lenzing Aktiengesellschaft Werkstraße 2, 4860 Lenzing,
Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Österreich Österreich
   
Telefon +43 7672 701 2743 Telefon +43 7672 701 3599
E-Mail [3]media@lenzing.com E-Mail s.knus@lenzing.com
Web [4] www.lenzing.com Web [5] www.lenzing.com
 

 

 

Über die Lenzing Gruppe
 
Die Lenzing Gruppe steht für eine ökologisch verantwortungsvolle
Produktion von Spezialfasern aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz. Als
Innovationsführer ist Lenzing Partner der globalen Textil- und
Nonwovens-Hersteller und treibt viele technologische Neuentwicklungen
voran.
 
Die hochwertigen Fasern der Lenzing Gruppe bilden die Basis für eine
Vielzahl von textilen Anwendungen, die von eleganter Bekleidung über
vielseitige Denims bis hin zu Hochleistungssportbekleidung reichen.
Aufgrund ihrer gleichbleibend hohen Qualität, ihrer biologischen
Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit sind Lenzing Fasern auch für
Hygieneprodukte und landwirtschaftliche Anwendungen bestens geeignet.
 
Das Geschäftsmodell der Lenzing Gruppe geht weit über das eines
traditionellen Faserproduzenten hinaus. Gemeinsam mit seinen Kunden und
Partnern entwickelt Lenzing innovative Produkte entlang der
Wertschöpfungskette und schafft damit einen Mehrwert für die Konsumenten.
Die Lenzing Gruppe strebt eine effiziente Nutzung und Verarbeitung aller
Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umstellung der Textilbranche auf
eine Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit der globalen Erwärmung zu
reduzieren und die Ziele des Pariser Klimaabkommens und des “Green Deal”
der EU-Kommission zu erreichen, hat Lenzing eine klare Vision: nämlich
eine kohlenstofffreie Zukunft zu verwirklichen.
 
Zahlen & Fakten Lenzing Gruppe 2022
Einnahmen: EUR 2,57 Mrd.
Nennkapazität: 1.145.000 Tonnen
Anzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl): 8,301
 
TENCEL™, VEOCEL™, LENZING™, REFIBRA™, ECOVERO™, LENZING MODAL™, LENZING
VISCOSE™, MICROMODAL™ und PROMODAL™ sind Marken der Lenzing AG.

 

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16.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lenzing AG
4860 Lenzing
Österreich
Telefon: +43 7672-701-0
Fax: +43 7672-96301
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1658597  16.06.2023 CET/CEST

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