Weltspartag: Finanzsektor darf beim EU-Lieferkettengesetz nicht ausgespart werden

Der Finanzsektor gilt im EU-Lieferkettengesetz als einer der heikelsten Punkte – auch in Österreich wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aufzeigt.

Anlässlich des morgigen Weltspartags machen Aktivist:innen der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ vor dem österreichischen Bankenverband auf die notwendige Inklusion des Finanzsektors im EU-Lieferkettengesetz aufmerksam. Bereits in den kommenden Wochen wird ein Kompromiss zwischen dem Rat, dem EU-Parlament und der EU-Kommission für das EU-Lieferkettengesetz erwartet. Seitdem die EU-Kommission im Februar 2022 ihren Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz präsentierte, finden sowohl auf EU-Ebene, als auch in Österreich, intensive Diskussionen darüber statt, ob und wie der Finanzsektor von der geplanten Richtlinie erfasst werden soll. „Fakt ist: auch der Finanzsektor kann zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Wenn eine Bank einem Bergbauunternehmen einen Kredit zur Finanzierung von geplanten Vorhaben zur Verfügung stellt, kann es im Zuge dieser Aktivitäten zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Wäre die Bank vom Lieferkettengesetz erfasst, müsste sie zuerst Risikoanalysen durchführen und die Verletzung von Menschenrechten könnte verhindert werden.“, erklärt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!”

Auch zahlreiche Investorengruppen haben sich für die Erfassung des Finanzsektors in der Richtlinie ausgesprochen. Dennoch gibt es Bestrebungen, dass der Finanzsektor von der Richtlinie ausgenommen werden soll. So hat bereits der Rat im Dezember 2022 in seiner Position festgehalten, dass der Finanzsektor ausgenommen werden soll und Mitgliedstaaten ihn auf freiwilliger Basis inkludieren können – nachdem es intensives Lobbying gab. Minister Martin Kocher vertrat Österreich im zuständigen Rat für Wettbewerbsfähigkeit und enthielt sich auf Empfehlung des Finanzministeriums, welches eine Ausnahme des Finanzsektors forderte. 

In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hielt das Finanzministerium diesbezüglich fest: “Angesichts der Unterstützung der nachhaltigen Zielsetzungen der EU-Lieferkettenrichtlinie hat sich das BMF zu keinem Zeitpunkt für eine generelle Ausnahme des Finanzsektors aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgesprochen”. Hingegen zeigt die Antwort des Justizministeriums einen klaren Widerspruch auf: “Das Bundesministerium für Finanzen gab insgesamt vier schriftliche Stellungnahmen ab. Erst in der letzten Stellungnahme vom 11. November 2022 wurde die komplette Ausnahme des Finanzsektors aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert.” Weiters geht aus der Beantwortung hervor, dass Justizministerin Alma Zadić die Inklusion des Finanzsektors klar befürwortet. Von Wirtschaftsminister Kocher, welcher gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić für das EU-Lieferkettengesetz zuständig ist, fehlt bislang ein diesbezügliches Bekenntnis.

“Die Widersprüche in der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen müssen von Finanzminister Magnus Brunner dringend erklärt werden! Angesichts der massiven Risiken für Menschenrechte, mit welchen der Finanzsektor verwoben ist, braucht es dringend sowohl von Minister Brunner als auch von Minister Kocher ein klares Bekenntnis für die Inklusion des Finanzsektors!”, so Rosenberger abschließend.

Fotos der Aktion sind ab 17 Uhr hier zu finden.

Bettina Rosenberger
Kampagnenkoordinatorin „Menschenrechte brauchen Gesetze!“
+43 660 8835409
bettina.rosenberger@nesove.at
c/o Netzwerk Soziale Verantwortung

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