VGT: Alarmierende Verstöße gegen die EU-Tiertransport-Verordnung

Langstrecken-Transporte von Oberösterreich über Treviso bis nahe der französisch-italienischen Grenze werden illegalerweise als Kurzstrecken-Transporte abgefertigt

Laut der EU-Tiertransport-Verordnung (EU-TTVO) gelten Transporte von lebenden Tieren, die über acht Stunden dauern, als Langstrecken-Transporte und sind dementsprechend abzufertigen. Neue Recherchen des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN aus den letzten Monaten zeigen, dass diese Regelung von Viehhändler:innen einfach ignoriert wird. Transporte von Kälbern, die länger als acht Stunden dauern, werden als Kurzstrecken-Transporte abgefertigt unter Angabe sowohl eines falschen Versandortes als auch eines falschen Bestimmungsortes. In einem Fall wird als Versandort beispielsweise der Sitz eines Viehhändlers im Bezirk Schwaz in Tirol angegeben, obwohl dieser Händler die Kälber am selben Tag auf einem Kälbermarkt im Bezirk Vöcklabruck in Oberösterreich gekauft hat.

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Isabell Eckl
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