Wirtschaftsausschuss: ÖVP, Grüne und NEOS für Aus von Gasheizungen im Neubau

Zweidrittelmehrheit im Nationalratsplenum offen; neuer Zweckzuschuss an Länder für Heizungsumstieg und thermische Sanierung

Ein aktueller Entwurf für ein künftiges Verbot von Gasheizungen in neuen Bauten passierte heute den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS. Im Plenum des Nationalrats ist für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Alle drei Oppositionsparteien wollen ihre Zustimmung allerdings davon abhängig machen, ob und welche Änderungen es bis zur Plenarsitzung noch geben werde.

ÖVP und Grüne sprachen sich außerdem mehrheitlich für einen Zweckzuschuss von je 50 Mio. € für die Jahre 2024 und 2025 an die Länder aus. Mit einem Abänderungsantrag konkretisierten die Koalitionsparteien dazu die inhaltliche Ausrichtung der entsprechenden Förderungen, die damit auf den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für thermisch-energetische Sanierung abzielt.

Mit einem in der Sitzung eingebrachten Antrag zum Stromkostenzuschussgesetz wollen die Koalitionsparteien vorerst nur sicherstellen, dass bei der Festlegung der vorgesehenen pauschalen Abgeltung der Netzbetreiber und Lieferanten durch Verordnung die Energieministerin, der Wirtschaftsminister und der Landwirtschaftsminister eingebunden sind. Etwa die SPÖ ortete in der Vorlage eine sogenannte “Trägerrakete”, wo aus ihrer Sicht weitere Maßnahmen noch folgen könnten. Seitens der NEOS mutmaßte Gerald Loacker, dass es im Hinblick auf das Wahljahr 2024 den Koalitionsparteien bis zur Plenarsitzung damit noch um eine Verlängerung des Stromkostenzuschusses gehen könnte.

REGIERUNGSVORLAGE FÜR VERBOT VON GASHEIZUNGEN IM NEUBAU

Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schlägt Energieministerin Leonore Gewessler mit einem aktuellen Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) vor (2268 d.B.). Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, soll nunmehr die Unzulässigkeit des Einbaus in neuen Baulichkeiten auf sämtliche Anlagen ausgeweitet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können – also etwa auch auf dezentrale Gasheizungen. Mit diesem Einbauverbot im Neubau soll sichergestellt werden, dass der Nachschub von potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen verhindert wird und der derzeitige Anlagenbestand nicht weiter anwächst, erläuterte die Ministerin. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind in der Vorlage Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 sollen zugleich in das neue EWG übergeleitet werden. Auch die Bundesländer könnten “eigene EWGs” machen, die dann mit der Bundesebene gut ineinandergreifen würden, meinte dazu Lukas Hammer (Grüne). Mit einem mitbeschlossenen Abänderungsantrag wurden seitens der Koalitionsparteien nur rein redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Für den Austausch und die Umstellung von bestehenden Heizungsanlagen auf klimafreundliche wies Hammer darüber hinaus auf das aufgestockte und verbesserte Förderungsbudget im jüngst beschlossenen Budget hin. Damit würden beim Umstieg 75 % gefördert bzw. für die untersten Einkommen bis zu 100 %. Im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes soll damit diese Förderung in noch nie dagewesener Form attraktiviert werden, sodass im Hinblick auf 2040 schrittweise die teils veralteten Heizungen durch klimafreundliche Heizungen ausgetauscht werden.

Alois Schroll (SPÖ) kritisierte, dass mit der nunmehrigen Version des EWG bestehende Heizungen nicht “direkt angegriffen” würden. Demgegenüber werde aber viel Geld für Förderungen freigegeben. Es brauche aus seiner Sicht noch einige Gespräche zum EWG bis zur Plenarsitzung Mitte Dezember, heute stimme die SPÖ dem Gesetz jedenfalls nicht zu.  

Wenn man sich ansehe, welches “Chaos” das neue Heizungsgesetz in Deutschland angerichtet habe, sei es sehr sinnvoll, hier entsprechend ausführlich im Vorfeld zu verhandeln, entgegnete Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) der Kritik an einer nunmehr “abgespeckten” Version gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eines EWG vor etwa einem Jahr. Gerald Loacker (NEOS) signalisierte zur aktuellen Version Zustimmung aus Gründen der Klarheit und Planungssicherheit. Wenn die Materie bis zur Plenarsitzung allerdings geändert werden sollte, behalte er sich dafür eine Zustimmung noch vor. Was das Förderpaket betrifft, orte er darin eine Umverteilung von Miete zu Eigentum.

Axel Kassegger (FPÖ) sieht in dem aktuellen EWG einen Kompromiss, bei dem “sekündlich” mit weiteren Änderungen zu rechnen sei. Derzeit sei seine Neigung, dem zuzustimmen, “überschaubar”. Eine Förderung von 75 % bzw. 100 % müsse letztlich auch jemand bezahlen, meinte er zu dem Heizungs-Umstiegspaket. Lukas Hammer (Grüne) erläuterte zu weiteren Anmerkungen von Kassegger, dass das Verbot für Gasheizungen im Neubau auch nicht-qualitätsgesicherte Fernwärme betreffe, was wiederum einen großen Anreiz darstelle, auch Fernwärme weiter zu dekarbonisieren.

Energie- und Umweltministerin Gewessler betonte, die Welt habe sich seit dem ersten Entwurf des EWG weiter gedreht. Man sorge nun im Neubau mit dem aktuellen EWG für Klarheit und habe darüber hinaus das umfassende Förderpaket für den Austausch von Bestandsheizungen geschaffen. Der Vorschlag für dieses Förderpaket sei an die Europäische Kommission geschickt worden, sie erhoffe sich dazu noch im Dezember ein Ergebnis.

ZWECKZUSCHUSS AN LÄNDER FÜR HEIZUNGSUMSTIEG UND THERMISCHE SANIERUNG

Mittels Initiativantrag wollen die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne einen Zweckzuschuss an die Länder im Ausmaß von maximal 50 Mio. € jeweils für die Jahre 2024 und 2025 zur Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für thermische Sanierung umsetzen (3742/A). Das vorgeschlagene Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz zielt darauf ab, die Länder bei der Gewährung der einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen im Sinne des Umweltförderungsgesetzes zu unterstützen und somit zur Zielerreichung der Dekarbonisierung des Gebäudesektors beizutragen. Laut dem mitbeschlossenen Abänderungsantrag ist eine der Voraussetzung für die Gewährung der Zweckzuschüsse, dass das Land seine Fördersätze für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen jedenfalls nicht verringert.

Alois Schroll (SPÖ) kritisierte die Kurzfristigkeit des eingebrachten Antrags und der nunmehrigen Abänderung. Man könne so nicht wissen, wie der Antrag bis zum Plenum aussehe, daher könne er heute nicht zustimmen. Lukas Hammer (Grüne) erörterte, dass mit den Ländern verhandelt wurde, damit ihre Förderungen nicht weniger werden, wenn der Bund Geld in die Hand nimmt. Daher kam auch der Antrag erst “zu später Stunde”.

Umwelt- und Energieministerin Gewessler betonte, es sei mit einem Boom zu rechnen, was den Heizungstausch betrifft. Der Zweckzuschuss solle helfen, den Zusatzaufwand der Länder abzudecken, aber auch ein Anreiz für sie sein, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen.

STROMKOSTEN- UND NETZKOSTENZUSCHUSS

Ein Antrag von ÖVP und Grünen enthielt zum Stromkostenzuschussgesetz hinsichtlich Stromkosten- und Netzkostenzuschuss vorerst nur redaktionelle Anpassungen aufgrund zwischenzeitiger Novellierungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes sowie des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (3776/A). Mit dem heute dazu eingebrachten Abänderungsantrag der Koalitionsparteien soll festgehalten werden, dass die Energieministerin, der Wirtschaftsminister und der Landwirtschaftsminister bei der Festlegung der vorgesehenen pauschalen Abgeltung der Netzbetreiber und Lieferanten durch Verordnung eingebunden sind. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu

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