Heike Eder: Zuverdienstgrenze für Kinderbetreuungsgeld wird erhöht

ÖVP-Bundesratsfraktionsvorsitzende Eder-Gitschthaler: Parlament ist offenes Haus für alle

Die Vorarlberger Bundesrätin Heike Eder hob in ihrem Debattenbeitrag im Bundesrat die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld hervor. “Mit dieser Erhöhung wollen wir auch 2024 gewährleisten, dass Kinderbetreuungsgeldbezieher und -bezieherinnen während der Karenz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen können. Wir stärken damit überwiegend Mütter und ihre Familien,” bedauerte Eder, dass die Väterbeteiligung noch zu gering sei. Die Anpassungen im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz sehen vor, den bislang gültigen Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von jährlich 7.800 auf 8.100 Euro zu erhöhen. In Kraft treten soll die Novelle mit 1. Jänner 2024.
Insgesamt sei im Bereich der Frauen- und Familienpolitik viel passiert, verwies die ÖVP-Bundesrats-Fraktionsvorsitzende Andrea Eder-Gitschthaler darauf, dass das Frauenbudget seit dem Amtsantritt von Bundesministerin Susanne Raab verdreifacht wurde. Sie hob unter anderem die Erhöhung des Budgets für Familienberatungsstellen oder der Mittel für den Kinderschutz hervor. Die neuen Regelungen zur Elternkarenz erlauben zudem eine gerechtere Aufteilung von Betreuungsaufgaben, und der elektronische Eltern-Kind-Pass umfasse mehr Leistungen. Sie verwies zudem auf die Erhöhung der Schutzunterkünfte und Maßnahmen im Rahmen der internationalen Kampagne “16 Tage gegen Gewalt an Frauen”. “Familien und Frauen haben für uns als ÖVP einen hohen Stellenwert”, so Eder-Gitschthaler.

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