AK-Konsumentenschutz warnt vor dem Geschäft mit der Liebe

DER MORGIGE VALENTINSTAG GILT FÜR MANCHE ALS DER TAG DER LIEBE. ABER WAS, WENN MAN OHNE PARTNER:IN IST UND DIES ÄNDERN MÖCHTE? IMMER MEHR KONSUMENT:INNEN MACHEN SICH ÜBER ONLINE-PORTALE UND DATING-APPS AUF DIE SUCHE. DAS IST VIELFACH MIT KOSTEN VERBUNDEN IST. UND AUCH DIE GUTE ALTE PARTNERVERMITTLUNG GIBT ES NICHT UMSONST. HIER WIRD SOGAR RICHTIG VIEL GELD VERLANGT, WIE EIN AKTUELLER FALL EINES 48-JÄHRIGEN MÜHLVIERTLERS ZEIGT. 2.500 EURO BEZAHLTE ER FÜR DIE VERMITTLUNGSTÄTIGKEIT UND MUSSTE LEIDER FESTSTELLEN, DASS DIE ANGEBOTENEN KONTAKTE GANZ UND GAR NICHT ZU IHM PASSTEN. ERST MIT AK-UNTERSTÜTZUNG BEKAM ER SEIN GELD ZURÜCK.  

Bei der Suche nach einer Partnerin entdeckte Herr F. eine genau passende Partneranzeige in einer Zeitung. Er wollte die Dame kennen lernen. Daher nahm er mit der Vermittlungsagentur Kontakt auf. Im Zuge eines Termins bei ihm zuhause bestätigte ihm ein Vermittler, dass die beiden Partnerprofile gut zusammenpassen würden. Daher unterschrieb Herr F. einen Partnervermittlungsvertrag und bezahlte für sechs Monate Laufzeit 2.500 Euro.  
Partnerprofile passten nicht zusammen

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Hans Promberger
+43 (0)50 6906 2161
hans.promberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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