Asyl-Krisenverordnung: Innenminister Karner bekräftigt im EU-Unterausschuss Ablehnung Österreichs

Anträge der FPÖ gegen einen Solidaritätsmechanismus und gegen eine EU-Umsiedlungspolitik von Migrant:innen blieben in der Minderheit

Ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Asyl-Krisenverordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl beschäftigte heute den EU-Unterausschuss des Nationalrats. Debattiert wurde dabei auch ein Rats-Dokument zum Neuansiedlungsprogramm der Europäischen Union für Schutzbedürftige. Während Österreich laut Innenminister Gerhard Karner der Neuansiedlungsverordnung zugestimmt hat, habe es für die Asyl-Krisenverordnung von österreichischer Seite eine Ablehnung gegeben.

Die FPÖ brachte zu den EU-Vorhaben zwei Anträge auf Stellungnahme ein, die beide in der Minderheit blieben. Die Freiheitlichen sprechen sich damit gegen jedwede Form der Verteilung von Migrant:innen zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie gegen die EU-Umsiedlungspolitik von Migrant:innen aus.

KARNER: ASYL-KRISENVERORDNUNG MÜSSTE SEKUNDÄRMIGRATION STÄRKER BEACHTEN

Die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl ist ein Teil des von der Europäischen Kommission im September 2020 neu vorgestellten Asyl- und Migrationspakets, dessen Ziel es ist, ein funktionierendes europäisches Asyl- und Migrationssystem zu schaffen. Ziel der Asyl-Krisenverordnung ist demnach die Definition von gemeinsamen Ausnahmeregeln im Krisenfall, in Situationen von höherer Gewalt sowie bei Instrumentalisierung von Migration. Eine Anwendung ist dem Innenministerium zufolge praktisch nur für Außengrenzstaaten wahrscheinlich, da diese nur für Personen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grenzübertritt möglich ist.

Österreich habe den Vorschlag bei einer Abstimmung Anfang Februar, bei der eine qualifizierte Mehrheit erreicht worden sei, abgelehnt, so Karner. Besonders problematisch werden von österreichischer Seite demzufolge die Ausnahmeregelungen vom bestehenden Rechtsrahmen, die die Sekundärmigration in der EU fördern könnten, gesehen. Österreich vertrete zudem die Ansicht, dass die Vorbelastungen der Mitgliedstaaten im Asyl- und Migrationsbereich, vor allem durch Sekundärmigration, stärker berücksichtigt und im Solidaritätsfall umfassender angerechnet werden sollen. Solidaritätsmaßnahmen müssten demnach in jedem Fall flexibel bleiben.

Auf Fragen etwa von Rudolf Taschner (ÖVP) und Hannes Amesbauer (FPÖ) betonte Karner, man habe sich mit den EU-Maßnahmen zu Asyl und Migration differenziert auseinandergesetzt. Es gehe insgesamt darum, den Status quo, der nicht zufriedenstellend sei, zu verbessern und Österreich bei den Asylanträgen weniger zu belasten.

Mit einem Antrag auf Stellungnahme forderte die FPÖ zu diesem Thema den Innenminister darüber hinaus auf, sich vehement gegen jedwede Form der Verteilung von Migrant:innen zwischen den EU-Mitgliedstaaten auszusprechen. Verpflichtende Quoten zur Aufnahme von Migrant:innen sowie EU-Strafzahlungen für die Weigerung, diese Quoten zu erfüllen, seien demnach kategorisch abzulehnen. Die vorliegende Krisenverordnung verlange von den EU-Mitgliedstaaten einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus. Dieser bedeute aus Sicht der FPÖ nichts anderes als die “Zwangsverteilung” von Migrant:innen über alle EU-Mitgliedstaaten. Der Antrag blieb nur mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

EU-NEUANSIEDLUNGSPROGRAMM FÜR SCHUTZBEDÜRFTIGE

Auch die Neuansiedlungsverordnung ist Teil des europäischen Asyl- und Migrationspakets. Ziel der Verordnung sei die Schaffung eines harmonisierten EU-Rahmens für Neuansiedlungen, also die Aufnahme von Schutzbedürftigen direkt aus einer Herkunftsregion. Österreich habe in den letzten Jahren bereits eine besonders hohe pro Kopf Migrationsbelastung im EU-Vergleich verzeichnet, heißt es seitens des Innenministeriums. Neuansiedlungen seien im aktuellen Regierungsprogramm auch nicht vorgesehen. Zudem setze Österreich im Bereich “Schutz in der Region” Maßnahmen und leiste einen wichtigen Beitrag zur globalen Lasten- und Verantwortungsteilung. Da jedoch die Freiwilligkeit der Teilnahme an Neuansiedlung in der Verordnung gewährleistet sei, sei eine Harmonisierung der Regelungen für die EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu begrüßen. Vor diesem Hintergrund habe Österreich der Verordnung zugestimmt, so Innenminister Karner. Österreich habe nicht vor, Neuansiedlungen durchzuführen, betonte er dazu.

Zu diesem Thema forderte die FPÖ mit ihrem Antrag auf Stellungnahme, dass sich Österreich niemals an der EU-Umsiedlungspolitik von Migrant:innen beteiligen dürfe. Der Kommission schwebe demnach vor, Drittstaatsangehörige aus aller Welt nach Europa zu bringen, um sie dort unter den EU-Mitgliedstaaten aufteilen zu können. Von besonderer Wichtigkeit sei der FPÖ zufolge, dass sich die Republik Österreich bei dieser “Wahnsinnigkeit” schadlos halte.

Österreich werde sich nicht am “Resettlement” beteiligen, zumal es auf Freiwilligkeit beruhe, hielt Karner gegenüber Petra Steger (FPÖ) fest. Auch auf Fragen etwa von Seiten Eva Maria Holzleitner (SPÖ), Ewa Dziedzic (Grüne) und Stephanie Krisper (NEOS) meinte der Innenminister, dass es die aktuelle Situation in dem Bereich abzuarbeiten gelte und es nicht geplant sei, an “Resettlement-Programmen” teilzunehmen. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) mbu

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