Nationalrat beschließt einstimmig längere Öffnungszeiten und mehr Kompetenzen für Apotheken

Breite Mehrheit auch für Finanzierung von HIV-Prophylaxe und Veterinärrechtsnovelle

Einstimmig beschlossen hat der Nationalrat heute eine Ausweitung der Öffnungszeiten von Apotheken. Auch einfache Gesundheitstests sollen künftig in Apotheken möglich sein.

Jährlich 5 Mio. € wird der Bund außerdem für Medikamente zur HIV-Prophylaxe zur Verfügung stellen. Die entsprechende Novelle wurde ebenso mehrheitlich beschlossen wie ein ergänzender Entschließungsantrag.

Mit breiter Mehrheit waren die Abgeordneten für ein Gesetzespaket, das die Ausbreitung von Tierseuchen verhindern und Tiergesundheit verbessern soll.

Entschließungsanträge von SPÖ und Grünen, die im Zuge der Debatte eingebracht wurden, fanden keine Mehrheit.

MEHR KOMPETENZEN FÜR APOTHEKEN UND LÄNGERE ÖFFNUNGSZEITEN

Mit der einstimmig beschlossenen Novelle des Apothekengesetzes (3868/A) dürfen Apotheken künftig bis zu 72 Stunden pro Woche – statt wie bisher 48 Stunden – offenhalten, und zwar werktags zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr und samstags zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr. Außerdem wird es ihnen gestattet, in ländlichen Regionen Abgabestellen für Medikamente mit eingeschränktem Angebot und eingeschränkten Öffnungszeiten einzurichten, wenn es im Ort keine Apotheke gibt. Auch einfache Gesundheitstests wie Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben dürfen Apotheken in Zukunft anbieten und dafür etwa Blut aus der Fingerkuppe entnehmen. Erleichtert wird die Gründung von Filialen. Für neue Apotheken-Konzessionen wird eine Altersgrenze eingezogen.

Ralph Schallmeiner (Grüne) sagte, mit den Änderungen solle ein “Modernisierungsschub in den Apotheken” erreicht werden, von dem vor allem auch die Patient:innen profitieren. Auch könne man so erreichen, dass bisher unterversorgte Gebiete besser betreut würden.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) sprach von einem “echten Mehrwert für die gesamte Bevölkerung”, der durch die Ausweitung der Öffnungszeiten und das Angebot an einfachen Gesundheitstests erzielt werde. Werner Saxinger (ÖVP) sah den Wert der Novelle in der Verringerung des bürokratischen Aufwands für Apotheken und im Schutz der freien Berufe.

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum sagte, ihre Fraktion begrüße die Änderungen, spreche sich aber auch dafür aus, das Impfen in Apotheken durch dafür ausgebildete Apotheker:innen zu ermöglichen. Ein Entschließungsantrag ihrer Fraktion, der diese Forderung unterstützen sollte, blieb in der Minderheit.

Auch Fiona Fiedler begrüßte grundsätzlich die Änderungen, bedauerte seitens der NEOS jedoch, dass “der Mut gefehlt” habe, die Durchführung von Impfungen nicht in die erweiterten Kompetenzen der Apotheken aufzunehmen. Ein Entschließungsantrag ihrer Fraktion mit dieser Forderung blieb ebenfalls in der Minderheit.

Die Änderungen der Bestimmungen für Apotheken seien insgesamt erfreulich, meinte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Sie hoffe, dass sie auch dazu beitragen, dass mehr Menschen wichtige Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch versprach den Abgeordneten, dass sein Ressort die Änderungen selbstverständlich begleiten werde. Derzeit sei er in Gesprächen darüber, wie den Apotheken auch das Impfen erlaubt werden könne.

5 MIO. € FÜR MEDIKAMENTE ZUR HIV-PROPHYLAXE

Mit Stimmenmehrheit beschlossen haben die Abgeordneten außerdem eine Novelle zum Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (3813/A). Zur Eindämmung von HIV-Infektionen wird der Bund demnach künftig 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung stellen. Alle krankenversicherten Personen, die antivirale Medikamente zur Prävention einer HIV-Infektion, so genannte PreP, erwerben, erhalten ab 1. April 2024 einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten, maximal aber 60 €. Außerdem ist geplant, dafür nötige ärztliche Beratungsgespräche mit 25 € pro Quartal zu unterstützen. Im Plenum erfolgte durch einen Abänderungsantrag unter anderem eine weitere Konkretisierung der Zuschusshöhe, um auszuschließen, dass Zuschüsse für den persönlichen Bedarf übersteigende Medikamente geleistet werden. Ein ergänzender Entschließungsantrag (3792/A(E)) zum Thema erhielt ebenfalls eine breite Mehrheit.

Der Zugang zu Medikamenten der HIV-Vorsorge sei grundsätzlich sehr wichtig, sie sei daher froh, dass dieser nun gesichert werde, betonte Fiona Fiedler (NEOS). Ihre Fraktion habe aber auch eine Lösung im Sinne der Versicherungsträger gefordert und sich dagegen ausgesprochen, dass ausschließlich der Bund die Kosten der Maßnahmen übernimmt. Auf diesen Forderungen würden die NEOS weiterhin beharren.

Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) sagte, seit Jahrzehnten sei um diese Kostenübernahme gekämpft worden. Sie danke allen, deren Einsatz es zu verdanken sei, dass der kostengünstige Zugang zu einer wichtigen Form der HIV-Prophylaxe nun möglich werde. Insgesamt betreffe das rund 3.000 Menschen in Österreich, die von diesem gesundheitspolitischen Meilenstein profitieren werden.

Auch Mario Lindner (SPÖ) freute sich über die Beschlüsse, die zeigten, dass mit der Zusammenarbeit “der vernünftigen Kräfte in diesem Haus” vieles erreicht werden könne. Der Beschluss bedeute einen großen Fortschritt in der HIV-Prävention und der Verbesserung der sexuellen Gesundheit insgesamt. Allerdings müsse diese Leistung künftig in den Leistungskatalog der Gesundheitsversorger aufgenommen werden, damit kein Ausschluss von der Prävention aus sozialen Gründen erfolgt.

Eine HIV-Infektion sei aufgrund der unterdessen verfügbaren Medikamente heute nicht mehr jenes fast sichere Todesurteil, das sie zu Beginn des Auftretens des Virus war, führte Josef Smolle (ÖVP) an. Nun werde ein weiterer Schritt für die Prophylaxe gesetzt, das sei der richtige Schritt, da damit Infektionen und die daraus entstehenden Folgekosten verhindert werden könnten.

Aktivist:innen hätten viele Jahre darauf hingewiesen, dass der kostengünstige Zugang zu PreP gesundheitspolitisch absolut sinnvoll sei, führte Ralph Schallmeiner (Grüne) aus. Diesen spreche er seinen Dank aus, dass sie nicht lockergelassen und letztlich dafür gesorgt hätten, dass das nun ermöglicht werde.

Auch Gesundheitsminister Rauch sprach von einem gesundheitspolitischen Meilenstein, der nun gesetzt werde. Die Umsetzung in Form eines Zuschusses habe deshalb gewählt werden müssen, weil es sich nicht um ein klassisches Medikament der Krankheitsbehandlung, sondern um ein Mittel der Vorsorge handle, erläuterte er. Er gehe aber davon aus, dass alle Menschen die Leistung beziehen können, die diese in Anspruch nehmen wollen.

VERHINDERUNG DER AUSBREITUNG VON TIERSEUCHEN

Eine breite Mehrheit gab es auch für eine Veterinärrechtsnovelle 2024 (2433 d.B.), mit der insbesondere die Ausbreitung von Tierseuchen verhindert und die Tiergesundheit verbessert werden soll. Kernstück des Gesetzespakets ist ein neues Tiergesundheitsgesetz, in dem bisher in verschiedenen Gesetzen verstreute Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gebündelt werden. Gleichzeitig werden neue Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung geschaffen und die sachlichen Behördenzuständigkeiten neu strukturiert. Präventive Vorschriften zur Erhaltung der Tiergesundheit können künftig nicht nur für gewerbliche Betriebe oder im Wildtierbestand, sondern auch für nicht gewerbliche Tierhaltungen angeordnet werden. Außerdem enthält das Gesetz Entschädigungsregelungen für getötete oder verendete Tiere und für Erwerbsbehinderungen sowie nähere Bestimmungen für die Ausstellung von Heimtierausweisen und für die Einrichtung eines Dachverbands “Tiergesundheit Österreich”. In Kraft treten soll das Gesetzespaket mit 1. Juli 2024, wobei für einzelne Bestimmungen die Zustimmung der Länder erforderlich ist.

Peter Schmiedlechner (FPÖ) sagte, das Gesetz bedeute mehr Bürokratie und sei ein weiteres Gesetz “mit dem den tierhaltenden Betrieben die Schlinge um den Hals weiter zugezogen wird”. Obwohl bereits jetzt ein Mangel an Tierärzt:innen herrsche, werde durch die Politik der Bundesregierung keine Abhilfe geschaffen, sondern vielmehr die Arbeit des Berufsstandes noch weiter verschärft. Fragwürdig seien aus seiner Sicht auch die Bestimmungen über die Keulung von Tierbeständen.

Olga Voglauer (Grüne) widersprach ihrem Vorredner und betonte, dass mit dem Gesetz Bürokratie in der Tierhaltung verringert werde. Vielmehr werde eine bessere Vernetzung von Bund und Ländern und ein besseres Monitoring der Tiergesundheit ermöglicht. Österreich entspreche damit auch EU-Vorgaben zur Tiergesundheit.

Rudolf Silvan (SPÖ) sagte, seine Fraktion stimme dem Gesetz zu, dass aufgrund einer EU-Verordnung bereits überfällig war. Zu hoffen sei, dass damit die Tiergesundheit bundesweit verbessert werden könne.

Josef Hechenberger (ÖVP) betonte, Österreich produziere mit gesunden Tieren sichere Lebensmittel. Die Umsetzung der EU-Verordnung bedeute die Zusammenführung von drei Gesetzen und bringe eine Verwaltungsvereinfachung und die Lebensmittelsicherheit. Nun lege man auch die Aufgabenverteilung von Bund und Ländern im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen fest. Auch der internationale Austausch werde erleichtert und bei notwendigen Keulungen von Tieren eine entsprechende Entschädigung gewährt.

Katharina Werner (NEOS) sagte, das Gesetz reagiere darauf, dass Tierseuchen selbstverständlich nicht vor Staatsgrenzen halt machen. Auch in anderen Bereichen werde es mehr europäische Regelungen brauchen, etwa wenn es um die Verringerung von Tierleid bei Tiertransporten oder durch Verhinderung von Qualzucht gehe.(Fortsetzung Nationalrat) sox

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