Wirtschaftsausschuss spricht sich für Verlängerung des Energiekostenzuschusses bis 2025 aus

Förderung soll auch allen Gruppen von Neuen Selbständigen zugänglich gemacht werden

Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wird bis Ende 2025 verlängert. Dafür sprach sich der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats in seiner heutigen Sitzung mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen aus. Die Details wurden in Form einer im Ausschuss eingebrachten Abänderung eines Initiativantrags der Koalitionsparteien beschlossen.

Anknüpfend an die Gesetzesänderung wurde von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss ein weiterer Antrag eingebracht, der die Zustimmung aller Fraktionen, abgesehen von den NEOS, fand. Damit wird eine Regelung geschaffen, die eine Auszahlung des Energiekostenzuschusses für das Jahr 2023 für alle Gruppen von Neuen Selbstständigen ermöglicht.

Vertagt wurden eine Reihe von Anträgen der Opposition. So fordert die FPÖ, Dorfläden bessere Rahmenbedingungen zu bieten, während die NEOS Selbstbedienungsläden durch flexiblere Öffnungszeiten unterstützen wollen.

Mehr räumliche Flexibilität fordern die NEOS für die Tätigkeit von Zahntechniker:innen. Die Abgabenquote wollen die NEOS zum einen durch eine Senkung des Wohnbauförderungsbeitrags, zum anderen durch die Abschaffung der Kammerumlage 2 senken.

Die SPÖ fordert eine Novelle des Investitionskontrollgesetzes, um heimische Arzneimittelunternehmen und damit die Versorgung Österreichs mit Arzneimitteln abzusichern.

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR UNTERNEHMEN BIS ENDE 2025

Der Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz sah ursprünglich nur eine rein redaktionelle Anpassung vor (3538/A). Im Ausschuss brachten die Abgeordneten von ÖVP und Grünen einen Abänderungsantrag ein, um die Gültigkeitsdauer des Gesetzes bis 31. Dezember 2025 zu verlängern. Ein wichtiger Punkt ist laut den Erläuterungen zum Antrag die Schaffung der Möglichkeit von Datenabfragen für jene Branchen, bei denen eine so genannte “unechte Umsatzsteuerbefreiung” vorliegt, wobei die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datenminimierung und der Verhältnismäßigkeit gewährleistet werden sollen.

ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger erläuterte, mit den vorgeschlagenen Änderungen würden die notwendigen Anpassungen erfolgen, um auch heuer die notwendige Datenübermittlung und damit die reibungslose Auszahlung der Förderung für das Kalenderjahr 2023 zu ermöglichen.

Der Antrag wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen. Elisabeth Götze (Grüne) meinte, die Abwicklung der Förderung per Gutschrift habe sich bewährt und solle daher fortgeführt werden.

Der von den Koalitionsfraktionen im Zuge der Debatte eingebrachteAusschussantrag zum Energiekostenzuschuss hat laut Erläuterungen zum Ziel, sicherzustellen, dass nun alle Personen in der Gruppe der Neuen Selbstständigen den Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023 erhalten können. Explizit einbezogen werden sollen auch Personen, die aufgrund von Übergangsbestimmungen in Bezug auf die Krankenversicherung im Regelungsbereich des ASVG verblieben sind, jedoch entsprechend ihrer Tätigkeit als Neue Selbständige anzusehen sind, führte Pöttinger (ÖVP) aus.

Kritik an der Förderung übte Gerald Loacker (NEOS). Die Förderung werde völlig undifferenziert vergeben und nicht nach dem Kriterium, ob tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil aufgrund erhöhter Energiekosten ausgeglichen werden muss. Im Grunde handle es sich um ein “Wahlzuckerl”. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich, ohne die Stimmen der NEOS, beschlossen.

FPÖ WILL SICHERSTELLUNG DES BETRIEBS VON DORFLÄDEN

Aktuell seien die Existenz und Neuerrichtung von Dorfläden durch gesetzliche Missstände und Rechtsunsicherheit bedroht, meinte FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder. Er verwies auf den Beitrag der Nahversorger für die regionale Wertschöpfung und den Vertrieb regionaler Produkte der Nahversorger und forderte, dass Direktvermarkter wie Dorfläden und Selbstbedienungsläden bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen sollen (1127/A(E)). Andreas Ottenschläger (ÖVP) sprach sich für die Vertagung des FPÖ-Antrags aus, da man darauf achten müsse, dass gleiche Rahmenbedingungen für alle geschaffen werden.

NEOS: SELBSTBEDIENUNGSLÄDEN IM ÖFFNUNGSZEITENGESETZ ERMÖGLICHEN

Die “teils bizarren” Regelungen rund um Öffnungszeiten in Österreich verdeutlichen die Notwendigkeit von Reformen in diesem Bereich, ist NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker überzeugt. Mit einem Initiativantrag fordern die NEOS daher Änderungen zur Ermöglichung von innovativen Verkaufsstationen (3896/A). Konkret müsse es im Öffnungszeitengesetz eine Ausnahme für Selbstbedienungsläden mit automatisierten Verkaufssystemen geben. Österreich könne es sich nicht mehr leisten, das Land mit den strengsten Öffnungszeiten in Europa zu sein, meinte Loacker.

Auch hier sprach sich ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger für die Vertagung aus, wobei er die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Lösung verwies.

NEOS-INITIATIVE FÜR RÄUMLICHE FLEXIBILITÄT FÜR ZAHNTECHNIKER:INNEN

NEOS-Abgeordneter Loacker tritt auch für eine Änderung der Gewerbeordnung ein, um Zahntechniker:innen mehr räumliche Flexibilität ermöglichen (3829/A). Konkret gehe es darum, dass diese ihre Arbeiten nicht nur in der Ordination des bzw. der beauftragenden Zahnarztes bzw. Zahnärztin, sondern “in Räumlichkeiten entsprechend den Hygieneauflagen des § 36 Zahnärztegesetzes” durchführen können. Viele derzeit sehr umständliche Verfahren könnten durch einen Patient:innenbesuch in einer “Technikpraxis” anstelle einer Zahnarztpraxis vereinfacht werden, argumentierte Loacker.

Elisabeth Götze (Grüne) verwies darauf, dass eine Änderung der Gewerbeordnung mit allen betroffenen Gruppen diskutiert werden müsste, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.

NEOS-INITIATIVE ZUR ÄNDERUNG DES WOHNBAUFÖRDERUNGSBEITRAGS

Der österreichische Wohnbauförderungsbeitrag werde jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in übernommen und betrage gegenwärtig bundesweit insgesamt 1 % der Beitragsgrundlage bis zur Höchstbemessungsgrundlage, also jeweils 0,5 % für Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in, konstatiert NEOS-Abgeordneter in einem Antrag zur Änderung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes (3830/A). Tatsache sei, dass die Wohnbauförderungsbeiträge den Bundesländern zugutekomme, die ihn aber nur zum geringsten Teil für den Wohnbau verwenden würden, 2022 etwa nur zu 37 %. Loacker plädierte daher dafür, die Höhe dieses Beitrags mit maximal jeweils 0,25 % für Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in zu begrenzen.

Jakob Schwarz (Grüne) meinte, die reine Reduzierung des Beitrags bewirke noch nicht, dass mehr Mittel in den Wohnbau fließen würden, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.

NEOS FÜR ABSCHAFFUNG DER KAMMERUMLAGE 2

Mit einer weiteren Initiative will NEOS-Abgeordneter Loacker eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes, die der Kammerumlage 2 die gesetzliche Basis entzieht (3901/A). Loacker zufolge würde das jedes Jahr eine nachhaltige Entlastung der österreichischen Unternehmen in Höhe von mehreren hundert Millionen bewirken und indirekt auch den Arbeitnehmer:innen zugutekommen. Die Wirtschaftskammern, die über hohe Rücklagen verfügen würden, würden auch motiviert, durch umfassende Reformen effizientere Strukturen aufzubauen.

SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter hielt Loacker entgegen, die Angriffe der NEOS auf die Kammern seien ihm unterdessen gut bekannt, würden ihm aber weiterhin unverständlich bleiben. Die NEOS würden ignorieren, dass die österreichischen Kammern ein gut funktionierendes System der Interessensvertretung bilden, das es in anderen Ländern in dieser Form nicht gebe. Debattieren könne man aber sehr wohl darüber, wie die historisch gewachsene Form der Kammerumlagen durch eine zeitgemäße Form der Beitragsermittlung ersetzt werden könnte. ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli zeigte sich interessiert an dieser Diskussion und plädierte dafür, den Antrag vorerst zu vertagen.

SPÖ: MEDIKAMENTENVERSORGUNG DURCH INVESTITIONSKONTROLLE SICHERSTELLEN

SPÖ-Abgeordneter Matznetter weist darauf hin, dass bis Ende 2023 für den Erwerb von österreichischen Unternehmen, die in der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, Impfstoffen, Medizinprodukten und Schutzausrüstung tätig sind, ab einem Anteil von 10 % eine Genehmigungspflicht des Wirtschaftsministeriums bestand. Damit sollten Firmenübernahmen und eine darauffolgende Verlagerung der Produktion ins Ausland verhindert werden. In Deutschland sei hingegen die niedrigere Prüfschwelle von 10 Prozent ins Dauerrecht übernommen worden, womit auch ein besserer Schutz vor Arzneimittelengpässen gegeben sei. Mit einem Entschließungsantrag fordere die SPÖ daher eine Novelle des Investitionskontrollgesetzes und analog zum deutschen Modell die Übernahme der niedrigeren Prüfschwelle für den Bereich der Medizin und Arzneimittel ins Dauerrecht, sagte Matznetter (3913/A(E)).

NEOS-Abgeordneter Loacker zeigte sich skeptisch, dass die Regelung eine Verlagerung der Medikamentenproduktion ins Ausland verhindern könne. Die Problematik sei eher, dass man Firmen motivieren müsste, in Österreich zu investieren, anstatt sie daran zu hindern. Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) argumentierte, die Regelung sei in der besonderen Situation der Pandemie geschaffen worden, um auf drohende Engpässe zu reagieren. Da sich die Lage nun entspannt habe, sei eine Verlängerung vorerst nicht für notwendig erachtet worden. Das könne sich in Zukunft aber auch wieder ändern, meinte die Abgeordnete, die an ihre Feststellung einen Vertagungsantrag knüpfte. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) sox

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