Hauptausschuss genehmigt Entsendung von Soldat:innen zur Sicherung der freien Schifffahrt im Roten Meer

Einstimmigkeit für Änderung der Allgemeinen Dienstvorschriften des Bundesheeres und Übungseinsätze im Ausland

Seit Oktober vergangenen Jahres gab es zahlreiche Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe im Roten Meer. Im Februar hat die EU daher die maritime Operation EUNAVFOR ASPIDES eingerichtet, um mittels Marinepräsenz die Freiheit der Schifffahrt in dem Gebiet sicherzustellen. Heute stimmte im Hauptausschuss eine Mehrheit aus ÖVP, Grünen und NEOS der Entsendung von Angehörigen des Verteidigungsministeriums bzw. des Bundesheeres im Rahmen der Mission zu. Mit dem gleichen Stimmverhalten billigte der Ausschuss eine Verordnung, die die Befugnisse der Entsendeten regelt.

Einhellig sprachen sich die Abgeordneten für die Teilnahme von Bundesheerangehörigen sowie von Grundwehrdienern an Übungsmaßnahmen im Ausland aus. Auch eine Änderung der Allgemeinen Dienstvorschriften des Bundesheeres, die die Beurteilung der Dienstfähigkeit von Soldat:innen neu regeln soll, erhielt die Stimmen aller Fraktionen.

EINSATZ ÖSTERREICHISCHER SOLDAT:INNEN AM ROTEN MEER

Bis zu fünf Angehörige des Verteidigungsministeriums werden als Stabspersonal bis Ende des Jahres 2024 im Rahmen der maritimen EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES entsendet. Dazu kommen bis zu 30 Bundesheerangehörige oder sonstige Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 Soldat:innen für Lufttransporte. Österreich beteiligt sich im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU an der Operation, die einen rein defensiven Charakter aufweist (272/HA). Die Entsendung entspreche dem konsequenten Eintreten Österreichs für die Einhaltung des Völkerrechts und dem langjährigen Engagement in Friedensoperationen und im internationalen Krisen- und Konfliktmanagement, begründet Außenminister Alexander Schallenberg die Beteiligung Österreichs an der Operation im Antrag.

Ergänzend dazu hat der Ausschuss eine Verordnung genehmigt, die die Befugnisse der Entsendeten regelt (271/HA). Die teilnehmenden Personen sollen Schiffe begleiten und schützen sowie ein maritimes Lagebild herstellen. Sie werden dafür unter anderem befugt, Daten zu verarbeiten, Personen zu kontrollieren und zu durchsuchen, Personen und Schiffe wegzuweisen und Angriffe zu beenden.

AUSSCHUSSDEBATTE ÜBER DEN CHARAKTER DES EINSATZES

Die Angriffe der Huthi-Rebellen gefährdeten nicht nur den Seehandel, sondern auch Menschenleben, untermauerte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Notwendigkeit der Entsendung. Zudem gehe es auch um die Versorgungssicherheit Österreichs und Europas. Gleichzeitig betonte Tanner den defensiven Charakter des Einsatzes, dessen Operationsraum neben dem Roten Meer auch den Persischen Golf und das Arabische Meer umfasse.

Die FPÖ-Mandatarinnen Dagmar Belakowitsch und Petra Steger bestritten, dass der Einsatz mit der Neutralität Österreichs vereinbar sei, da die Angriffe der Huthi mit dem Krieg im Gaza-Streifen zusammenhingen. Steger appellierte an Tanner, die Neutralität nicht länger “mit den Füßen zu treten”.

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sah es hingegen als wichtig für Österreich an, sich an internationalen Einsätzen zu beteiligen, auch um den Austausch mit den Armeen anderer Länder voranzutreiben. Dies sollte jedoch auf Basis einer Österreichischen Sicherheitsstrategie geschehen, bei deren Vorlage die Bundesregierung weiterhin säumig sei. Der FPÖ warf Hoyos-Trauttmansdorff vor, die Neutralität als “Worthülse” einzusetzen, ohne an die Sicherheit oder die Reputation Österreichs zu denken.

Einsätze, wie jener am Roten Meer seien im Rahmen des Strategischen Kompass der EU vorgesehen, stellte ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer klar. Die wirtschaftliche Stärke der EU müsse sich auch zunehmend in militärischer Stärke ausdrücken, denn “reich und schwach” sei “keine gute Kombination”, so Ofenauer.

Seitens der SPÖ äußerten Jörg Leichtfried, Robert Laimer und Petra Bayr Zweifel an der Mission, da aus ihrer Sicht nicht klar sei, welche Aufgaben das dorthin entsendete Personal zu erfüllen habe. Laimer konstatierte Widersprüchlichkeit zwischen dem Anspruch eines rein defensiven Charakters und der Verordnung, die durchaus exekutive Aufgaben vorsehe. Auch David Stögmüller von den Grünen interessierte sich für die genaue Rolle der Entsendeten im Einsatzgebiet.

Der defensive Charakter der Mission steht laut Verteidigungsministerin Tanner “außer Frage”. Sie erläuterte, dass nach derzeitigem Stand, neben den 50 Soldat:innen zwei Stabsoffiziere entsendet würden. Diese erfüllten vor Ort “rein nationale Aufgaben” in den Bereichen Logistik und IKT und keine Aufträge im Rahmen der Mission, wie ein Experte des Ressorts klarstellte. Es seien keine militärischen Gefechtshandlungen vorgesehen. Der Exekutive Teil der Verordnung betreffe den Eigenschutz des österreichischen Personals während seiner Tätigkeit, ergänzte ein weiterer Experte.

ÜBUNGS- UND AUSBILDUNGSPLAN DES BUNDESHEERES

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat den Übungs- und Ausbildungsplan für das Jahr 2024 vorgelegt, in dem die Entsendung von Bundesheerangehörigen zu Übungsmaßnahmen ins Ausland festgelegt wird (263/HA). Geplant ist demnach die Teilnahme an insgesamt 36 Übungen bzw. Ausbildungsmaßnahmen. Zwei Vorhaben finden im Rahmen von internationalen Organisationen wie der OSZE statt, vier Vorhaben im Rahmen der EU und weitere vier im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden. An den restlichen 26 Maßnahmen nehmen Angehörige des Bundesheeres im Rahmen von bi- oder multilateralen Kooperationen teil. Geplant sind etwa Entsendungen nach Deutschland, Spanien, Ungarn, Zypern, Kanada, Ghana und Jordanien. Das größte Kontingent ist mit 800 Entsendeten für Stabs- und Truppenübungen der EU Battlegroup 2025 vorgesehen.

Laut Verteidigungsministerium handelt es sich überwiegend um Fortsetzungen von Übungen, an denen Österreich bereits in der Vergangenheit teilgenommen habe. Die Teilnahmen sollen einen Beitrag zu Führungsaufgaben und zur internationalen Friedenssicherung leisten. Sie sollen aber auch die Streitkräfte befähigen, Evakuierungen durchzuführen, und Expert:innen auf Einsätze im Bereich der Internationalen Humanitären und Katastrophenhilfe (IHKH) vorbereiten.

Wenn Personen in Grundwehrdienst, Truppenübungen oder Ausbildungsdienst zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen ins Ausland entsandt werden, hat darüber die Regierung gesondert zu entscheiden und dem Hauptausschuss zu berichten. Die entsprechende Vorlage der Verteidigungsministerin (264/HA) zeigt, dass im kommenden Jahr bei insgesamt sechs Maßnahmen im Ausland die Teilnahme von Grundwehrdienern oder Personen im Ausbildungsdienst geplant ist. Es handelt sich um Truppenübungen zur Verteidigung im urbanen Umfeld und zum Gebirgskampf sowie um Ausbildungen zur Fliegerabwehr. Die Teilnehmenden haben sich freiwillig gemeldet.

ALLGEMEINE DIENSTVORSCHRIFTEN FÜR DAS BUNDESHEER WERDEN GEÄNDERT

Mit der Änderung der Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer kann künftig die Beurteilung der Dienstfähigkeit bei Soldaten entfallen, wenn diese zu einem Präsenzdienst von weniger als drei Wochen einberufen werden und ihre Leistung nicht mit einer hohen körperlichen Belastung oder Gefahr einhergeht (261/HA). Wenn es militärisch erforderlich ist oder der betroffene Soldat es schriftlich verlangt, hat dennoch eine Beurteilung der Dienstfähigkeit zu erfolgen.

Aktuell ist die Beurteilung der Dienstfähigkeit aller Soldaten zumindest am Beginn und am Ende einer Präsenzdienstleistung verpflichtend. Mittlerweile sei es aber möglich, militärische Kurse im Fernunterricht oder Präsenzdienstleistungen als Militärexperte im Homeoffice zu absolvieren. Der Schutzzweck der Überprüfung kommt in diesen Fällen mangels körperlicher Belastung und Gefahrenlage nicht zum Tragen. Die Änderung soll daher eine Verwaltungsvereinfachung bringen, heißt es in den Erläuterungen. (Schluss Hauptausschuss) wit

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