Schon wieder ist eine Fahrschule pleite: AK-Präsident Stangl fordert Schutzschirm für Betroffene

 DIE IM VORJAHR ERFOLGTE BEHÖRDLICHE SCHLIESSUNG DER FAHRSCHULE FRIENDS FÜHRT JETZT ZUM NÄCHSTEN INSOLVENZVERFAHREN IN DER BRANCHE. WIE SCHON MEHRMALS IN DEN JAHREN ZUVOR KOMMEN DIE BETROFFENEN FAHRSCHÜLER:INNEN IM WAHRSTEN SINNE DES WORTES FINANZIELL „UNTER DIE RÄDER“. SIE MÜSSEN DARAUF HOFFEN, IM INSOLVENZVERFAHREN DES EHEMALIGEN FAHRSCHULBETREIBERS ZUMINDEST EINEN TEIL DER BEREITS GELEISTETEN ZAHLUNGEN ERSETZT ZU BEKOMMEN.

 

Bereits in den vergangenen beiden Jahren gab es mehrere hundert Geschädigte nach Fahrschulschließungen. Nicht alle von ihnen bekamen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Viele Fahrschüler:innen, die für ihre Führerscheinausbildung schon gezahlt, diese dann aber wegen der Insolvenz in anderen Fahrschulen fortführen mussten, blieben auf den zusätzlichen Kosten sitzen. In den meisten Fällen sind noch immer mehrere hundert bis über tausend Euro ausständig.

 

Dass jetzt wieder zahlreiche Familien um ihr angezahltes Geld bangen müssen, hat einen einfachen Grund: Die von der AK Oberösterreich vehement geforderte gesetzliche Insolvenzabsicherung von Vorauszahlungen der Fahrschüler:innen wurde noch immer nicht umgesetzt. AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher die Fahrschulbranche auf, ihre Widerstände gegen verpflichtende Insolvenzabsicherungen aufzugeben. Der Nationalrat ist gefordert, diese Absicherungen zu beschließen. Rückenwind bekommt die AK Oberösterreich von der oberösterreichischen Landespolitik: So hat der Landtag im vergangenen Jahr die Bundesregierung mit einer Resolution aufgefordert, die geleisteten Vorauszahlungen per Gesetz abzusichern. Zuständig sind das Klimaschutzministerium und das Sozialministerium.

 

Wie viele Fahrschüler:innen nun erneut für nicht erbrachte Ausbildungen draufzahlen und zu anderen Fahrschulen wechseln mussten, wird das Insolvenzverfahren zeigen. Schon bisher haben sich mehr als hundert Betroffene beim AK-Konsumentenschutz wegen Rückzahlungsansprüchen erkundigt. AK-Präsident Andreas Stangl fordert: „Es braucht einen Schutzschirm für die Betroffenen. Die Fahrschulen müssen endlich gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Es kann nicht sein, dass bei jeder Pleite mehrere hundert junge Menschen finanziell draufzahlen.“

 

Der AK-Konsumentenschutz rät allen angehenden Fahrschüler:innen, unbedingt darauf zu achten, dass bis zu einer verpflichtenden Insolvenzabsicherung nur Teilzahlungsvereinbarungen getroffen werden, um im Insolvenzfall den Schaden möglichst klein zu halten. Von der aktuellen Insolvenz betroffene Fahrschüler:innen können offene Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen, dafür sind 25 Euro zu bezahlen. Dafür können folgende Formulare verwendet werden.

 

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
+43 (0)664-82 37 978
dominik.bittendorfer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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