Wissenschaftsausschuss diskutiert über aktuelle Hochschulfragen und lobt Ombudsstelle für Studierende

Polaschek: Vorbereitungen auf Verhandlungen zur nächsten universitären Leistungsvereinbarungsperiode sind im Laufen

In einer Aussprache der Abgeordneten des Wissenschaftsausschusses mit Bundesminister Martin Polaschek kamen in der heutigen Sitzung vor allem hochschulpolitische Themen zur Sprache. Wissenschaftsminister Polaschek gab den Abgeordneten unter anderem Auskunft über den voraussichtlichen Zeitplan der Verhandlungen mit den Universitäten über die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2025-2027.

Der vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommene Jahresbericht der Ombudsstelle für Studierende für das Studienjahr 2022/23 belegt eine steigende Zahl von Anliegen, die an die Stelle herangetragen werden. Die Abgeordneten sahen im Bericht eine Reihe von wichtigen Anregungen für die Gesetzgebung.

AUSSPRACHE MIT DEM WISSENSCHAFTSMINISTER ZU HOCHSCHULPOLITISCHEN FRAGEN

In einer Aussprache der Abgeordneten mit dem Wissenschaftsminister thematisierte Eva Blimlinger (Grüne) den Stand der Vorbereitungen zur kommenden Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027. Sie erfuhr dazu, dass es bereits intensive Vorarbeiten des Ressorts gebe und dass der Beginn der Verhandlungen mit den Universitäten für 30. September geplant sei. Er erwarte sich einen Abschluss der Vereinbarungen noch im November, sagte der Minister. Schwerpunkte der Leistungsvereinbarungen sollen laut Polaschek unter anderem die Digitalisierung, die stärkere Profilbildung der Hochschulen, der verbesserte Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft und Frage der guten wissenschaftlichen Praxis sein.

Auf die Frage von Elisabeth Götze (Grüne), wann “ein funktionierendes Rektorat” an Universität Salzburg zu erwarten sei, teilte der Minister mit, dass die Universität über ein funktionierendes Interimsrektorat verfüge und das er erwarte, dass bis August unter Einhaltung aller Vorgaben ein neues Rektorat bestellt werden könne.

Künsberg Sarre (NEOS) erfuhr zum angekündigten Hochschulrechtspaket, dass derzeit die Auseinandersetzung mit den eingelangten Stellungnahmen erfolge und die Finalisierung des Pakets in Abstimmung der Koalitionspartner bevorstehe. Er hoffe, das Paket noch zeitgerecht vorlegen zu können. Die Verknüpfung mit einer Dienstrechtsnovelle sei aus seiner Sicht aufgrund der im Paket enthaltenen Querschnittsmaterien sinnvoll. Insbesondere für Quereinsteiger:innen in den Pädagogikberuf sei das wichtig. Befürchtungen von Andrea Kuntzl, dass das Hochschulrechtspaket weitere Restriktionen für Studierende enthalten werde, versuchte Polaschek zu zerstreuen. Aus seiner Sicht sei ein gutes Ergebnis für die Hochschulen wie die Studierenden zu erwarten.

Die von der Abgeordneten Künsberg Sarre festgestellte nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen könne er nicht erkennen, sagte der Minister gegenüber der NEOS-Abgeordneten. Vielmehr gebe es einen guten Austausch.

Fiona Fiedler (NEOS) sprach die Finanzierung der neuen Psychotherapieausbildung an. Der Minister erläuterte, dass diese Teil kommender Leistungsvereinbarungen sein werde. Zuerst müsse aber geklärt werden, welche Universitäten überhaupt an dieser Ausbildung teilnehmen werden. Dazu seien Gespräche mit der Universitätenkonferenz (uniko) zu führen. Zu dem von Fiedler angesprochenen Mangel an Gebärdesprachendolmetscher:innen sagte der Minister, sein Ressort sei bemüht, die Ausbildung im Rahmen der inklusiven Pädagogik attraktiver zu gestalten.

Polaschek stimmte Abgeordnetem Rudolf Taschner (ÖVP) zu, dass das Problem des Medizinstudiums nicht die Zahl der Studienplätze sei. Um genügend Plätze für österreichische Studierende zu sichern, könne man entweder die Einführung des Herkunftslandprinzips oder Ausgleichszahlungen von EU-Ländern, die von der Ausbildung in Österreich profitieren, überlegen. Bei den Gesprächen mit der EU-Kommission dazu habe Österreich auch Verbündete, berichtet der Minister. Die Kommission habe auch bereits die Erstellung einer Studie zugesagt.

Katharina Kucharowits (SPÖ) vermisste Rechtssicherheit für Studierende beim Umgang mit KI im Studium und wollte wissen, ob der Minister hier gesetzliche Maßnahmen setzen wolle.  Polaschek meinte, die bisherigen Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis seien vorerst ausreichend, man beschäftigte sich aber laufend mit dem Thema. Zum Projekt “UniNEtZ – Universitäten und Nachhaltige Entwicklungsziele” teilte Polaschek der Abgeordneten mit, dass die “ausgezeichnete Initiative” fortgeführt werden solle.

Christian Hafenecker (FPÖ) kritisierte, dass an der technischen Universität eine Aktion der “Letzten Generation” im Rahmen von Lehrveranstaltungen angekündigt sei, die angeblich mit dem Rektorat abgesprochen sei. Auf den Hinweis Hafeneckers, dass es seitens von ÖH-Fraktionen erneut Gewaltaufrufe gegen Burschenschafter gegeben habe, betonte der Minister, dass Intoleranz an Universitäten keinen Platz habe und die erwähnte Rhetorik zweifellos nicht angemessen sei. FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf versicherte der Minister, dass im kommenden Schuljahr keine Lehrer:innenmangel zu befürchten sei, alle Stunden könnten abgedeckt werden.

WEITERHIN STEIGENDE ZAHL DER ANLIEGEN VON STUDIERENDEN AN OMBUDSSTELLE

Zum aktuellen Jahresbericht der im Wissenschaftsministerium angesiedelten Ombudsstelle für Studierende (III-1073 d.B.) führte Wissenschaftsminister Martin Polaschek aus, dass im Studienjahr 2022/23 aus dem österreichischen Hochschulraum mit derzeit 77 hochschulischen Bildungseinrichtungen 777 Anliegen von Studierenden an die Ombudsstelle herangetragen wurden, rund 21 % mehr als im Jahr davor. 2023 sei die Ombudsstelle sowohl strukturell wie personell neu aufgestellt worden. Anna-Katharina Rothwangl habe als Leiterin die Verantwortung für die operativen Angelegenheiten der Ombudsstelle übernommen. Seit Juni 2023 unterstütze zudem Edith Littich als Hochschulombudsfrau im Auftrag des Wissenschaftsministers die Kommunikation zwischen der Ombudsstelle für Studierende, den hochschulischen Bildungseinrichtungen und dem Bundesminister, berichtete der Minister. Am häufigsten erreichten die Ombudsstelle Anfragen zu Studienbedingungen. Als zweitgrößte Themengruppe zeigten sich Fragen der Zulassung zum Studium. Im Berichtsjahr hat sich die Ombudsstelle zudem schwerpunktmäßig mit Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und der wissenschaftlichen Integrität befasst.

Die Leiterin der Ombudsstelle, die dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stand, berichtete, dass die Ombudsstelle seit dem Studienjahr 2022/23 die Ombudsstelle für an sie herangetragene Anliegen ein neues Zuordnungssystem verwendet. Damit könnten diese mehreren von insgesamt 14 Hauptthemen zugeordnet und mit Subthemen die Problemstellungen noch weiter differenziert werden. Auf Basis der an sie herangetragenen Anliegen habe die Ombudsstelle, wie auch in den vorangegangenen Jahren, 16 Vorschläge an den Gesetzgeber und 7 an Angehörige bzw. Organe der hochschulischen Bildungseinrichtungen formuliert. Vorschläge aus der Vergangenheit, die weiterhin relevant sind, habe man erneut aufgegriffen.

Die Abgeordneten des Wissenschaftsausschusses lobten die gute Arbeit der Ombudsstelle. Ihre Fragen zum Bericht zielten auf die Gründe der steigenden Zahl der Anliegen ab und darauf, welche Konsequenzen sich aus den Empfehlungen für die Gesetzgebung ergeben. So wollte Martina Künsberg Sarre (NEOS) wissen, ob die Ombudsstelle ausreichend mit Ressourcen ausgestattet sei und ob die neue Ombudsfrau ihre Arbeit auch abgegolten erhalte, oder nur ehrenamtlich tätig sei. Nico Marchetti (ÖVP) fragte nach der Vernetzung mit anderen Ombudsstellen und wollte wissen, warum Studienbedingungen ein so prominentes Thema seien. Elisabeth Götze (Grüne) merkte etwa an, dass das Problem der Zulassung zum Studium seit einigen Jahren präsent sei. Andrea Kuntzl (SPÖ) griff die Themen der Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen und Probleme mit dem Bezug der Studienbeihilfen auf, die immer wieder auftauchen würden.

Ombudsstellen-Leiterin Rothwangl führte aus, dass die steigenden Anliegen zu einem gewissen Teil mit der zunehmenden Bekanntheit und größeren Sichtbarkeit der Stelle zu tun haben könne, um die sie auch ständig bemüht sei. Probleme mit der Zulassung hätten vor allem internationale Studierende aufgrund von Fristen, die oft schwer einzuhalten sei. Erfreulicherweise seien im letzten Hochschulpaket einige Vorschläge der Ombudsstelle umgesetzt worden. Im Bereich der Studienbeihilfe tauche immer wieder die Frage des unzureichenden Rechtsschutzes bei Mobilitätsstipendien auf. Hier brauche es mehr Informationen. Personell sei die Stelle gut aufgestellt und könne eine qualitätsvolle Behandlung der Anliegen gewährleisten. Sie sei auch im regelmäßigen Austausch mit anderen Ombudsstellen, um den Erfahrungsaustausch zu gewährleisten.

Zur Frage der Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen meinte Wissenschaftsminister Polaschek, diese sollte aus seiner Erfahrung von Fall zu Fall an den Universitäten entschieden werden, eine generelle Regelung sei schwierig umsetzbar. Die neue Ombudsfrau Littich werde mit ihren Erfahrungen für einen rascheren Austausch zwischen Ombudsstelle und Universitäten sorgen und erhalte für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, teilte der Minister den Abgeordneten mit. Ombudsfrau Littich hätte sich den Abgeordneten gerne persönlich vorgestellt, sei aber aufgrund eines unaufschiebbaren Termins verhindert gewesen. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) sox

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