Endgültig geklärt: Kein Schmuggel und keine Steuer im Gold- und Silber-Fall

In zahlreichen in- und ausländischen Medien wurde im September 2020 als Folge einer Presseaussendung des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter dem Titel „Zoll stellt 781 Barren Gold und Silber sicher“ Mandanten unserer Kanzlei vorgeworfen, dass sie eine große Menge Gold und Silber über die Grenze von Liechtenstein durch Österreich in die Tschechische Republik schmuggeln wollten.  

Nachdem schon das Bundesfinanzgericht (BFG) unsere Rechtsmeinung geteilt und der Beschwerde unserer Mandanten gegen die erlassenen Steuerbescheide stattgegeben hatte (BFG 29.6.2021, GZ RV/1200008/2021), wurde vom Zollamt eine höchstgerichtliche Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen angestrebt und eine außerordentliche (Amts-)Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Seitdem hat sich die für den konkreten Fall relevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aber zu unseren Gunsten gefestigt. Die Amtsrevision wurde daher als unzulässig zurückgewiesen (VwGH 29.2.2024, Ra 2021/16/0077).  

„_Der schwerwiegende Vorwurf des Schmuggels, der nicht nur strafrechtlich relevant war, sondern auch massive Abgabennachzahlungen für unsere Mandanten zur Folge gehabt hätte, hat sich nun endgültig in Luft aufgelöst. Wir freuen uns natürlich, dass sich der VwGH unserer Rechtsansicht angeschlossen hat und unsere Mandanten nach der erlittenen Vorverurteilung in den Medien letztlich Recht bekommen haben_“, so Martin Spornberger, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. 

Das parallel zu den zollrechtlichen Ermittlungen laufende Strafverfahren wurde bereits im Juli 2021 von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt.

ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER
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