Nationalrat verabschiedet Sammelnovelle zum Sozialversicherungsrecht

Fraktionen fordern einstimmig Studie zur Situation von “Care-Leaver”

Eine Reihe kleinerer Änderungen im Sozialversicherungsrecht bringt eine von den Regierungsfraktionen beantragte Sammelnovelle, die heute im Nationalrat mehrheitlich angenommen wurde. So ist geplant, verschiedene ältere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in das ASVG und andere Sozialversicherungsgesetze einzuarbeiten und Adaptierungen beim Rehabilitationsgeld vorzunehmen.

Einstimmig forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, eine Studie zur Situation sogenannter “Care-Leaver” zu erstellen. Dabei handelt es sich um junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Betreuung – zum Beispiel in Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden.

Alle Fraktionen stimmten zudem für ein Abkommen zwischen Österreich und Japan über soziale Sicherheit.

SAMMELNOVELLE ZU ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Mehrheitlich befürwortete der Nationalrat eine von den Regierungsparteien beantragte Sammelnovelle mit kleineren Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Mit dem Gesetzespaket sollen etwa Adaptierungen beim Rehabilitationsgeld vorgenommen und verschiedene ältere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs – etwa zur Sozialversicherungsreform – in das ASVG und andere Sozialversicherungsgesetze eingearbeitet werden. Zudem ist geplant, Währungsschwankungen künftig zeitnäher zu berücksichtigen, wobei Beträge in Fremdwährungen laut Erläuterungen etwa bei Sozialversicherungsleistungen wie der Ausgleichszulage oder bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags eine Rolle spielen. Konkret soll es künftig beispielsweise nicht mehr möglich sein, gleichzeitig eine Pension und Rehabilitationsgeld zu beziehen. Kurzfristig wurde in das Paket mittels Abänderung im Ausschuss außerdem eine Bestimmung eingebaut, wonach für steuerfreie Zuschüsse des Dienstgebers für Privatfahrten von Dienstnehmer:innen im Rahmen von Carsharing von bis zu 200 € jährlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind, wobei das nur emissionsfreie Kraftfahrzeuge betrifft.

Man könne stolz auf ein breites und gutes Sozialsystem in Österreich sein, das laufend – so wie bei der vorliegenden Novelle – weiter entwickelt werde, erklärte Ernst Gödl (ÖVP). Die Bundesregierung habe viel für die soziale Absicherung getan.

Die von der ÖVP-FPÖ-Regierung bei der Sozialversicherungsreform versprochene Patientenmilliarde sei angesichts der erheblichen Kosten ein “Marketinggag” gewesen, kritisierte Josef Muchitsch (SPÖ). Das Gesundheitssystem “krache” seitdem und Ärzt:innen sowie Pfleger:innen würden fehlen. Es brauche eine wirkliche Patientenmilliarde, um einer Zweiklassenmedizin entgegen zu wirken, forderte der Sozialdemokrat.

Das Pensionsrecht leide derzeit unter zwei akuten Problemen, die für Pensionsneuzugänge lebenslange Pensionsverluste bedeuten würden, kritisierte Verena Nussbaum (SPÖ). Zur Behebung forderte sie mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, die Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung und die Einführung einer Schutzklausel in der Höhe des Anpassungsfaktors des jeweils zweitfolgenden Kalenderjahres für die Aufwertung der Gesamtgutschrift im Pensionskonto.

Die Novelle sei ein Beispiel, wie die Politik Gesetze an neue Anforderungen anpasst, erläuterte Markus Koza (Grüne) am Beispiel der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner:innen und den dadurch entstandenen Bedarf zur Anpassung der Hinterbliebenenpension.

Die Politik sollte – angesichts der gesetzten Anreize für das Arbeiten in der Pension – vielmehr schauen, dass die Menschen vor der Pension länger arbeiten, forderte Gerald Loacker (NEOS). Zudem sprach er sich für mehr Sozialbetrugsbekämpfung bei den Pensionsversicherungen aus. Hier werde “gezielt weggeschaut”, meinte Loacker.

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch kündigte ein Gesamtpaket für das Pensionskonto und die Valorisierung noch vor den Wahlen an. Die Sozialversicherungen würden zusätzliche 300 Mio. € für den Ausbau in der Fläche erhalten. Er hoffe auf die Verabschiedung des Zielsteuerungsvertrags Ende des Monats durch die Bundeszielsteuerungskommission zur Fixierung für die nächsten fünf Jahre, berichtete er weiters.

STUDIE ZUR SITUATION SOGENANNTER “CARE-LEAVER”

In Form einer Entschließung fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, eine Studie zur Situation sogenannter “Care-Leaver” zu erstellen. Dabei handelt es sich um junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher Betreuung – zum Beispiel in Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien – verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Insbesondere interessiert die Abgeordneten, wie die Weiterführung der Betreuung nach dem 18. Lebensjahr in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird – diese kann auf freiwilliger Basis gewährt werden – und mit welchen Problemen Care-Leaver im Allgemeinen konfrontiert sind, etwa was den Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsleistungen und Wohnraum betrifft. Basis für die einstimmig angenommene Entschließung bildete ein SPÖ-Antrag, der durch einen gemeinsamen Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen im Sozialausschuss adaptiert wurde.

Die Datenlage über Care-Leaver sei mangelhaft und die Studie solle einen besseren Überblick über die Lebenssituationen und mögliche Verbesserungen schaffen, befürwortete Kira Grünberg (ÖVP) den Antrag.

Junge Menschen würden im Schnitt mit 25,2 Jahren von zuhause ausziehen, erläuterte Elisabeth Feichtinger (SPÖ). Die Care-Leaver würden aber mit 18 Jahren alleine gelassen und müssten schauen, wie sie selbst zurechtkommen. Die 42.000 betroffenen jungen Menschen hätten ein Recht auf gleiche Chancen und dürften nicht im Regen stehen gelassen werden, forderte sie weitere zusätzliche Maßnahmen neben der Studie.

Die Weiterführung der Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus sei im Regierungsprogramm verankert, kritisierte Christian Oxonitsch (SPÖ), dass erst jetzt am Ende der Legislaturperiode eine Analyse erfolgen soll. Zudem sei der Bund ohnedies zur Kinderschutzforschung verpflichtet und die Problemlagen sowie Vorbilder weitgehend bekannt.

Auch Rosa Ecker (FPÖ) stimmte dem Anliegen des Antrags zu, sprach sich aber für eine breitere Fragestellung aus. So sollte etwa die Möglichkeit eines unterstützenden Betreuungssystems für Pflegeeltern geprüft werden, forderte sie. Die “Verländerung” der Kinder- und Jugendhilfe befürwortete Ecker von der Grundidee her.

Der 18. Geburtstag sei nicht für alle jungen Menschen ein schöner Tag, erklärte Barbara Neßler (Grüne). Für die sogenannten “Care-Leaver” würde das bis dahin vorhandene Auffangnetz zerrissen und sie abrupt in die Selbständigkeit gesetzt. Langfristig müsse der “Pfusch” der Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe zurück genommen werden, forderte sie.

Junge Menschen – insbesondere jene mit einem schwachen Sozialnetz – seien durch die Pandemie und die Teuerung in Bedrängnis geraten, erklärte Fiona Fiedler (NEOS). In der Kinder- und Jugendhilfe dürfe es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben, forderte sie. Der Antrag sei nicht weit genug formuliert, es brauche eine Chancengleichheit für alle Jugendliche unabhängig vom Elternhaus. Es gelte hier im Herbst den Druck auf eine kommende Bundesregierung aufrecht zu erhalten.

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch teilte das Anliegen des Antrags. Der Übergang in ein eigenständiges Leben sei für junge Menschen in öffentlichen Betreuungseinrichtungen eine besondere Herausforderung. Eine ähnliche Situation gebe es beim Übergang von der Jugend- zur Erwachsenenpsychiatrie, sah Rauch auch hier Verbesserungsbedarf.

ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND JAPAN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

Wie mit vielen anderen Ländern hat Österreich auch mit Japan ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen, das der Nationalrat heute einstimmig abgesegnet hat. Vorrangiges Ziel des Staatsvertrags ist es, Personen, die sowohl in Österreich als auch in Japan erwerbstätig waren, bei der Gewährung von Pensionsleistungen mit anderen Pensionsbezieher:innen gleichzustellen. Zudem sollen Doppelversicherungen für grenzüberschreitend tätige Personen im Bereich der Pensionsversicherung vermieden werden. Anders als in anderen Sozialabkommen ist bei entsendeten Beschäftigten weiterhin eine doppelte Krankenversicherung vorgesehen.

Das Abkommen wurde vor dem Hintergrund hervorragender Beziehungen zwischen Japan und Österreich abgeschlossen, betonte Johann Höfinger (ÖVP). Dieses sei für all jene Erwerbstätige eine wichtige Voraussetzung, die in beiden Ländern tätig sind.

Das Abkommen werde zwar nur wenige Menschen betreffen, sei aber für diejenigen sehr wichtig, erklärte Nikolaus Scherak (NEOS) und plädierte auch für bilaterale Freihandelsabkommen, da diese die Freiheit und ein gutes Zusammenleben sicher stellen würden. (Fortsetzung Nationalrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar

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